Zum Hauptinhalt überspringen
Ein Mann informiert sich im Internet über die Mietkautionsbürgschaft der R+V.

Mietkautionsversicherung Infos für Vermieter

Für Vermieter: Alles Wichtige zur MietkautionsBürgschaft

  • Kostenfrei für Sie als Vermieter
  • Sicherheit bis zur vereinbarten Kautionssumme
  • Echtheit der Bürgschaft einfach prüfen
  • Schaden online melden und zügig Geld erhalten
Inhalt:
R+V-MietkautionsBürgschaft

Sicher und entspannt vermieten ohne Barkaution

Sie möchten als Vermieter die Mietkaution sicher und unkompliziert absichern – ganz ohne Kautionskonto, Mietkautionssparbuch oder Barkaution? Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft erhalten Sie eine moderne und sichere Mietsicherheit.

Die Mietkautionsversicherung ersetzt die klassische Kautionszahlung. Die R+V übernimmt als Versicherer und Bürge die Kautionsbürgschaft bis zur vereinbarten Kautionssumme. Für Sie als Vermieter ist die Lösung kostenfrei und bedeutet weniger Verwaltungsaufwand. Ihr Mieter muss keine Barkaution hinterlegen und behält mehr Liquidität.

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung?

Die Mietkautionsbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt, ist eine Alternative zur klassischen Barkaution. Statt eine Kaution zu hinterlegen, schließt der Mieter eine Mietkautionsbürgschaft ab. Die R+V übernimmt als Versicherer die Bürgschaft bis zur vereinbarten Kautionssumme aus dem Mietvertrag – maximal bis zur gesetzlich zulässigen Höhe von bis zu drei Monatskaltmieten. Die Bürgschaftsurkunde dient Ihnen als Nachweis der Sicherheit.

Sie erfüllen als Vermieter dabei alle gesetzlichen Vorgaben rund um Mietkautionen und sind gegen berechtigte Ansprüche wie ausstehende Mietzahlungen, Schäden, Reparaturen oder offene Nebenkosten vollumfänglich abgesichert.

Gut zu wissen

Es sind alle berechtigten Ansprüche abgedeckt, die auch bei einer klassischen Barkaution oder einem Kautionskonto gelten.

Mietkautionsversicherung akzeptieren – so funktioniert es

  1. Ihr Mieter übernimmt den Abschluss einer Mietkautionsversicherung bei der R+V.

  2. Sie erhalten die Bürgschaft digital oder per Post und bewahren sie während des Mietverhältnisses auf. 

  3. Um die Mietbürgschaft beim Auszug zu enthaften und zurückzugeben, unterschreiben Sie als Vermieter die Rückgabeerklärung auf der Rückseite der Bürgschaft und senden diese an die R+V zurück.

  4. Wenn Sie die Bürgschaft in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihren Anspruch im Schadensfall einfach bei der R+V melden.

Sie möchten die Echtheit der Bürgschaft prüfen?

Scannen Sie einfach den QR-Code auf der Bürgschaft.

 

Ältere Bürgschaften haben noch keinen QR-Code. In diesem Fall senden Sie uns bitte eine E-Mail an miete@ruv.de und fügen eine Kopie oder ein Foto der Bürgschaft bei. Wir kümmern uns gern um die Prüfung.

Vor- und Nachteile der Mietkautionsbürgschaft für Vermieter

Vorteile
  • Gesetzlich anerkannte Sicherheit: Die Kautionsbürgschaft erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben nach § 551 BGB und ist genauso zuverlässig wie eine Barkaution.

  • Kostenfrei für Vermieter: Für Sie fallen keine Gebühren an. Versicherungsnehmer ist Ihr Mieter.

  • Weniger Verwaltungsaufwand: Sie müssen keine Barkaution, kein Kautionskonto und kein Mietkautionssparbuch verwalten.

  • Kein Abwohnen: Das Abwohnen der Kaution am Mietende ist nicht möglich.

  • Einfache Rückgabe: Bei Beendigung des Mietverhältnisses unterschreiben Sie einfach die Rückgabeerklärung. Die separate Rückzahlung einer Kaution ist nicht mehr erforderlich.

  • Erfahrung und Vertrauen: Mit der R+V haben Sie einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Bürgen an Ihrer Seite.

Nachteile
  • Vertragsprüfung notwendig: Nicht jeder Mieter erhält eine Mietkautionsversicherung. Wir als Versicherer prüfen vorab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (u.a. durch eine Bonitätsprüfung).

Sicherheit für Mieter und Vermieter

Die R+V bietet Mietern und Vermietern seit vielen Jahren Sicherheit und Service rund um die Mietkaution. Wir sind einer der erfahrensten Versicherer am Markt im Bereich Kautionsversicherung. Über 250.000 Kunden verlassen sich auf den Schutz der R+V-MietkautionsBürgschaft und profitieren von Zuverlässigkeit und persönlicher Beratung.

Sicherheit vom Marktführer
Wir sind einer der Marktführer für Kautionsversicherungen mit über 50 Jahren Erfahrung.
Starke Bewertungen
Die R+V Allgemeine Versicherung AG wurde von Ratingagenturen hervorragend bewertet.
Schnelle Auszahlung
Im Schadensfall erhalten Sie in der Regel nach 14 Tagen Ihr Geld.
FAQs

Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft für Vermieter

Grundlagen, Sicherheit & Vorteile

Die Mietkautionsbürgschaft bietet Ihnen als Vermieter die gleiche Sicherheit wie eine Barkaution. Sie erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben nach § 551 BGB und ist genauso zuverlässig. Vor Ausstellung prüfen wir im Rahmen unserer Annahmerichtlinien unter anderem die Bonität des Mieters. Damit stellen wir sicher, dass Sie als Vermieter auf eine verlässliche Absicherung vertrauen können.

Sie sparen Zeit und Verwaltungsaufwand, sind zuverlässig abgesichert und erhalten im berechtigten Schadensfall schnell Ihr Geld.

Nicht jeder Mieter erfüllt die Voraussetzungen für eine Mietkautionsversicherung. Wenn ein Mieter die Bonitätsprüfung nicht besteht, kann keine Bürgschaft ausgestellt werden. Das ist wichtig zu wissen, falls Sie sich für diese Form der Mietsicherheit entscheiden.

Sie sind nicht verpflichtet, die Mietkautionsversicherung zu akzeptieren. Legt Ihr Mieter Ihnen die Bürgschaftsurkunde vor und Sie möchten diese nicht annehmen, können Sie einfach innerhalb von 30 Tagen die Rückgabeerklärung unterschreiben. So schaffen wir gemeinsam Klarheit für beide Seiten.

Geht die Rückgabeerklärung innerhalb von 30 Tagen bei uns ein, entstehen für Ihren Mieter keine Kosten. Für Sie ist die Bürgschaft immer kostenfrei.

Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist standardmäßig keine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Haben Sie mit Ihrem Mieter eine solche Bürgschaft ausdrücklich vereinbart, kann Ihr Mieter diese bei uns beantragen. 

Ablauf, Laufzeit & Rückgabe der Bürgschaft

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Urkunde erhalten. Sie gilt, solange das Mietverhältnis besteht und Sie die Bürgschaft nicht enthaften (z. B. nach Auszug).

Um die Mietkautionsbürgschaft zu beenden bzw. zu enthaften, unterschreiben Sie als Vermieter die Rückgabeerklärung auf der Rückseite der Bürgschaft und senden diese per Post oder E-Mail an miete@ruv.de. Falls Ihnen das Originaldokument nicht mehr vorliegt, können Sie ein Muster-Dokument downloaden. So ist die Bürgschaft zügig beendet.

Auch wenn der Mieter keinen Beitrag zahlt, haftet die R+V aus der Bürgschaft. Der Versicherungsvertrag endet erst, wenn Sie als Vermieter die Enthaftung bestätigen.

Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist immer an einen konkreten Mietvertrag und den/ die darin genannten Mieter gebunden. Wechselt der Mieter, gilt die bestehende Bürgschaft in der Regel nicht automatisch für den neuen Mieter weiter.

Beim Auszug des bisherigen Mieters: Sie als Vermieter entscheiden, ob Sie die Bürgschaft noch für offene Ansprüche (z. B. ausstehende Mieten, Schäden, Nebenkosten) benötigen. Wenn keine Ansprüche mehr bestehen, enthaften Sie die Bürgschaft, indem Sie die Rückgabeerklärung unterschreiben und an R+V senden.

Beim Einzug eines neuen Mieters: Möchte der neue Mieter ebenfalls eine MietkautionsBürgschaft nutzen, benötigt er dafür eine eigene neue Bürgschaft. Diese wird nach erfolgreicher Prüfung separat ausgestellt.

Bitte informieren Sie uns über den Vermieterwechsel per E-Mail an miete@ruv.de, damit wir darüber Bescheid wissen. Eine Anpassung der Bürgschaft ist nicht zwingend erforderlich, kann aber auf Wunsch vorgenommen werden. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie eine Anpassung wünschen.

Grundsätzlich erfordert der Auszug eines von mehreren Mietern die Zustimmung des Vermieters. Bitte wenden Sie sich an miete@ruv.de und teilen Sie uns alle Änderungen im Mietverhältnis mit. Wir prüfen dann, was dies für die Mietkautionsbürgschaft bedeutet.

Schadensfall, Leistungen & Auszahlung

Reichen Sie Ihre Schadenmeldung am besten online ein. Sie können uns auch rund um die Uhr telefonisch unter 0800 533 1111 erreichen. Der Anruf ist aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen kostenfrei. Alternativ können Sie das PDF-Formular ausfüllen und uns zusammen mit allen Unterlagen per E-Mail an schaden@ruv.de senden.

Sobald uns alle Unterlagen vollständig vorliegen und Ihr Anspruch berechtigt ist, zahlen wir in der Regel innerhalb von 14 Tagen aus. Wir leisten bis zur Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Kautionssumme. Gesetzlich sind maximal 3 Nettokaltmieten möglich.

Üblicherweise alles, wofür eine Mietkaution gedacht ist, z. B.:

  • offene Mieten und Nebenkosten
  • Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen
  • Renovierungs- und Instandsetzungskosten, soweit sie zulasten des Mieters gehen

Wir übernehmen die Schadensregulierung bis zur vereinbarten Kautionssumme.

Welche Unterlagen wir benötigen, hängt von der Art des Schadens ab. Bitte halten Sie – je nach Schadensfall – folgende Unterlagen und Informationen bereit:

Mietrückstand

  • Aufstellung der offenen Mietrückstände nach Monat und Jahr

Sachschaden

  • Nachweis über die Höhe des entstandenen Schadens
  • Aufforderung an den Mieter zur Schadenbehebung, sofern vorhanden
  • Übergabeprotokoll
  • Fotos des Schadens, optional

Anwalts- und Prozesskosten

  • Nachweise zu den entstandenen Kosten

Betriebskostenabrechnung

  • Betriebskostenabrechnung inklusive Anschreiben

Sonstige Schäden

  • Nachweise zum geltend gemachten Schaden

Wenn Sie den Vermieter vertreten

  • Nachweis Ihrer Vollmacht

Wenn Sie die Mietkautionsbürgschaft in Anspruch nehmen möchten, dokumentieren Sie bitte zuerst den Zustand der Wohnung vollständig, bevor Sie Räumung, Reinigung oder Instandsetzung veranlassen. Melden Sie den Schaden bitte zeitnah an uns.

Sie möchten Ihren Schaden melden?

Am schnellsten geht das über unser Online-Formular. Halten Sie bitte Ihren Mietvertrag, die Bürgschaftsurkunde und je nach Schadensfall weitere Nachweise bereit. Das sind z.B. eine Aufstellung offener Mietrückstände, Rechnungen oder Kostenvoranschläge. Bitte nennen Sie uns auch Ihre Postanschrift.

Online melden

Schaden melden

Nutzen Sie unser Online-Formular. Wenn nicht alle Unterlagen hochgeladen werden können, senden Sie uns die restlichen bitte per E-Mail an schaden@ruv.de.

Per E-Mail

Schadenformular

Senden Sie das ausgefüllte Formular mit den oben genannten Unterlagen per E-Mail an schaden@ruv.de.

Per Post

Schadenformular

Senden Sie das ausgefüllte Formular mit den oben genannten Unterlagen per Post an R+V Versicherung, Banken/ Kredit, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.

Per Telefon

0800 533-1111

Reichen Sie die genannten Dokumente bitte im Anschluss nach.

Vorgehen im Schadensfall

  1. Schaden melden
    online, per E-Mail oder per Post

  2. Unterlagen einreichen
    z. B. Bürgschaftsurkunde, Mietvertrag und Nachweise zum Schaden sowie Ihre Postanschrift

  3. Wir prüfen Ihren Schadensfall
    Um Ihr Anliegen besonders schnell zu bearbeiten, kann uns eine spezialisierte Kanzlei unterstützen. Wenn Sie Post von dieser Kanzlei bekommen, handelt sie in unserem Auftrag.

  4. Schnelle Bearbeitung Ihres Anspruchs
    Sobald alle Unterlagen da sind, kümmern wir uns direkt um die Auszahlung. In der Regel erhalten Sie das Geld innerhalb von 14 Tagen.

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen

Die R+V ist Teil der Genos­sen­schaft­lichen Finanz­Gruppe. Damit stehen wir für genos­sen­schaft­liche Werte wie Soli­darität, Part­ner­schaft­lich­keit und Trans­parenz. Der von Empathie geprägte genos­sen­schaft­liche Grund­gedanke wurde im Jahr 2017 sogar von der UNESCO zum imma­teri­ellen Welt­kultur­erbe erklärt.