Eine Hundeversicherung sichert Sie vor zwei zentralen finanziellen Risiken im Alltag mit Ihrem Vierbeiner ab: hohen Tierarztkosten und Schadenersatzforderungen. Denn als Hundehalter haften Sie nach deutschem Recht unbegrenzt für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht – ob beim Spielen im Park oder im Straßenverkehr. Gleichzeitig kann eine notwendige Operation schnell hohe Kosten verursachen. Mit der R+V-Private Hundehalterhaftpflichtversicherung und der R+V-Operationskostenversicherung Hund sichern Sie sich gegen diese Risiken ab und können sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die gemeinsame Zeit mit Ihrem Hund.
Die Hundeversicherungen der R+V in der Übersicht
Eine OP-Versicherung und eine Hundehaftpflicht bilden die finanzielle Grundabsicherung für jeden Hundehalter. Denn die private Haftpflichtversicherung greift bei Schäden durch Hunde ausdrücklich nicht – und in vielen Bundesländern ist eine eigene Hundehaftpflicht für bestimmte Rassen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die R+V-Private Hundehalterhaftpflichtversicherung sichert Sie gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab – inklusive Mietsachschäden, Führen ohne Leine sowie Tierarztkosten-Ausfalldeckung, wenn ein anderer Halter nicht für den Schaden aufkommen kann. Auch bei Krankheit oder Unfall des Tieres tragen Halter die Tierarzt- und Klinikrechnungen komplett selbst. Die R+V-Operationskostenversicherung Hund schließt diese Lücke und übernimmt die Kosten für den chirugischen Eingriff inklusive Diagnostik, Medikamente und Nachsorge. Beide Versicherungen können Sie einzeln oder kombiniert abschließen.
Wenn ein chirurgischer Eingriff unvermeidbar ist, sorgt diese Versicherung dafür, dass die Versorgung Ihres Hundes im Fokus steht und nicht die Kosten. Mit dem passenden Schutz ermöglichen Sie Ihrem treuen Begleiter jederzeit die bestmögliche Behandlung, ohne dass Sie finanziell unter Druck geraten.
Vorteile der Hunde-OP-Versicherung auf einen Blick
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Finanzieller Schutz bei Operationen
Die OP-Versicherung übernimmt die Kosten für OPs unter Narkose inklusive der Medikamente je nach vereinbarter Höchstentschädigung – und das unabhängig davon, welcher Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet wird.
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Diagnostik inklusive
Damit der Tierarzt schnell die passende Behandlung einleiten kann, sind auch die notwendigen Untersuchungen und die Diagnostik unmittelbar vor dem Eingriff Teil des Schutzes.
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Umfassende Nachsorge
Wir unterstützen die Genesung Ihres Hundes finanziell bis zu einen Monat nach der OP, inklusive Physiotherapie, Klinikunterbringung und notwendiger Arznei.
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Flexibilität für Hundehalter
Genießen Sie volle Freiheit bei der Tierarzt- und Klinikwahl. Die Abrechnung erfolgt auf Wunsch direkt mit der Praxis.
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Planbarkeit im Alter
Verlassen Sie sich auf konstante Konditionen über ein ganzes Hundeleben hinweg, denn Sie zahlen in der Hundeversicherung der R+V auch für ältere Hunde faire Beiträge.
Sichern Sie sich die beste Versorgung für Ihren Hund
Schützen Sie sich vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen und ermöglichen Sie Ihrem Hund mit der OP-Versicherung der R+V medizinische Betreuung. So können Sie sich in jeder Situation auf das Wohlbefinden Ihres Vierbeiners konzentrieren.
Nach dem Gesetz haften Sie als Hundehalter für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet. Ob ein kurzer Moment der Unachtsamkeit beim Toben im Park oder ein Missgeschick in der Mietwohnung: Mit der Privaten Hundehaftpflicht-Versicherung der R+V an Ihrer Seite genießen Sie Ihren Alltag.
Vorteile der Absicherung gegen Haftpflichtansprüche
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Finanzieller Schutz bei Schäden an Dritten
Verursacht Ihr Hund Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an Dritten, übernimmt die Hundehaftpflicht die anfallenden Kosten. Auch Mietsachschäden in Wohnräumen sind abgedeckt – inklusive Glasschäden sowie Schäden an Elektro- und Gasgeräten durch Ihren Vierbeiner.
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Führen ohne Leine und Maulkorb
Der Versicherungsschutz der R+V bleibt auch dann bestehen, wenn Sie Ihren Hund ohne Leine oder Maulkorb führen.
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Tierarztkosten-Ausfalldeckung
Wenn Ihr eigener Hund durch einen anderen Hund verletzt wird und dessen Halter nicht für den Schaden aufkommen kann, sorgt die Hundeversicherung je nach Tarif für die Deckung der Tierarztkosten.
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Hilfe bei Hundediebstahl
Sollte Ihr geliebter Vierbeiner gestohlen werden, bietet die R+V je nach gewähltem Tarif finanzielle Unterstützung.
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Kostenübernahme für die Notunterbringung
Können Sie sich aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht selbst um Ihren Hund kümmern, erstattet die Hundehaftpflichtversicherung der R+V im Rahmen des gewählten Leistungsumfangs die Kosten für die Unterbringung in einer Tierpension.
Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko
Sorgen Sie mit der R+V-Private Hundehalterhaftpflichtversicherung für einen finanziellen Rückhalt, der Sie vor Forderungen durch Schäden bewahrt, die Ihr Hund an Dritten verursacht hat.
Umfassender Schutz vor Risiken
Medizinische Versorgung sichern
Absicherung bei Haftpflichtschäden
Bei der R+V stehen Ihnen zwei gezielte Lösungen zur Auswahl: Die Hundehaftpflicht übernimmt die Kosten für Schäden, die Ihr Tier an Dritten verursacht. Die OP-Versicherung kommt hingegen für die Tierarztkosten auf, wenn Ihr Vierbeiner operiert werden muss.
Welchen Schutz Sie benötigen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab:
- Selbst wenn die Haftpflicht in Ihrem Bundesland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, bleibt sie für Halter äußerst sinnvoll. Sie schützt Sie zuverlässig vor finanziellen Forderungen, falls Ihr Hund Dritten einen Schaden zufügt.
- Die OP-Versicherung für Hunde ist hingegen die richtige Wahl, wenn Sie das finanzielle Risiko teurer chirurgischer Eingriffe absichern möchten. So scheitert die beste medizinische Versorgung Ihres Hundes nicht am Geldbeutel.
Ja, Ihr Versicherungsschutz lässt sich an veränderte Bedürfnisse anpassen. Ein Wechsel in einen anderen Tarif oder die Ergänzung von Leistungen ist grundsätzlich möglich. Gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) können Sie Anpassungen an Ihrem Versicherungsschutz vornehmen, um den Umfang der Absicherung oder die Beitragshöhe zu steuern. Bitte beachten Sie, dass bei einer Leistungserhöhung in der OP-Versicherung unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit erforderlich sein kann.
In der Privaten Hundehaftpflichtversicherung der R+V sind Ansprüche ausgeschlossen, die Sie selbst gegen Ihren Hund geltend machen, etwa wenn er Ihre eigene Brille beschädigt. Da der Schutz auf die gesetzliche Haftung gegenüber Dritten ausgelegt ist, greift die Versicherung nicht bei Schäden an Ihrem eigenen Hab und Gut.
In der OP-Versicherung der R+V für Hunde gibt es klare Grenzen bei Eingriffen, die medizinisch nicht zwingend notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für reine Schönheitsoperationen oder Nahrungsergänzungsmittel. Auch allgemeine Krankheitskosten ohne chirurgischen Eingriff sind nicht Teil des OP-Schutzes.
Einen Schaden oder eine geplante Operation können Sie der R+V ganz einfach online über das Schadensformular oder telefonisch melden. Im Notfall helfen Ihnen die Mitarbeiter schnell weiter, damit die Kostenklärung unkompliziert abläuft.
Bei einem Vergleich verschiedener Hundeversicherungen sollten Sie neben dem Preis auch auf die Zuverlässigkeit des Versicherers sowie auf andere Faktoren achten. In der Haftpflicht ist eine ausreichend hohe Deckungssumme ausschlaggebend, damit beispielsweise auch schwere Personenschäden vollständig abgesichert sind. In der Hunde-OP-Versicherung ist die Erstattung bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte ausschlaggebend. Nur so ist sichergestellt, dass die hohen Kosten moderner Behandlungsmethoden vollständig abgedeckt sind. Achten Sie bei der Wahl auch auf Flexibilität: Eine Hundeversicherung ohne Selbstbeteiligung und Altersbegrenzungen bieten Ihnen dauerhafte Sicherheit für jeden Hund.
Die R+V-Operationskosten-Versicherung Hund deckt medizinisch notwendige chirurgische Eingriffe sowie die damit verbundene medikamentöse Behandlung ab. Zum Leistungsumfang gehören zudem die erforderlichen Vor- und Nachsorgeuntersuchungen. In welchem Umfang darüber hinaus Kosten für Kastrationen, Sterilisationen oder Folgen von bereits bei Versicherungsbeginn bestehenden Krankheiten und Fehlentwicklungen übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab.
Nach Abschluss der Hunde-OP-Versicherung der R+V gilt allgemein eine Wartezeit von 28 Tagen, bevor Sie Leistungen für Ihren Vierbeiner in Anspruch nehmen können. Bei Unfällen verkürzt sich diese Frist auf eine Woche. Wenn Sie jedoch eine Hundeversicherung suchen, die sofort greift, kann der R+V-Tarif Exzellent die passende Wahl für Sie sein: Für medizinisch notwendige Notfall-Operationen entfällt die Wartezeit komplett.
Bei der OP-Versicherung der R+V können Sie Ihren Hund bis zum vollendeten 8. Lebensjahr neu anmelden. Einmal versichert, besteht die Hundeversicherung für Ihr Tier selbstverständlich lebenslang fort. Die Konditionen gelten unabhängig von der Rasse des Hundes.
Suchen Sie eine Hundeversicherung, die Ihren Vierbeiner trotz Vorerkrankung versichert, bietet der Exzellent-Tarif der Hunde-OP-Versicherung der R+V eine Lösung: Hier sind Folgen von Krankheiten oder angeborenen Fehlentwicklungen abgedeckt, die bereits bei Beginn der Versicherung vorhanden waren. Bitte beachten Sie, dass für Operationen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen im Exzellent-Tarif eine besondere Wartezeit von einem Jahr gilt.
Wenn Sie eine Hundeversicherung ohne Selbstbeteiligung suchen, ist das Eintrittsalter Ihres Tieres entscheidend: Schließen Sie die OP-Versicherung der R+V für einen jungen Hund bis zu 5 Jahren ab, entfallen die Selbstbeteiligungen in den Tarifen Basis und Exzellent für die gesamte Vertragslaufzeit. Für den Tarif Premium gilt hingegen generell ein Selbstbehalt von 10 %.
In Deutschland ist die Versicherungspflicht für Hunde Ländersache, weshalb es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen sind Halter unabhängig von der Rasse ihrer Hunde gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern gilt diese Pflicht nur für Halter von Listenhunden oder für Tiere, die im Einzelfall behördlich als gefährlich gelten. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern besteht aktuell keine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.
Unabhängig von der Pflicht bietet die Private Hundehalterhaftpflicht-Versicherung der R+V umfassende Leistungen, um Sie im Ernstfall vor hohen Schadensersatzforderungen zu bewahren.
Die Hundehaftpflicht sichert Sie im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme vor den finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftung ab, wenn Ihr Hund Dritten einen Schaden zufügt. Dabei wird zwischen 3 Schadensarten unterschieden:
- Personenschäden: Wenn ein Mensch durch Ihren Hund verletzt wird, z. B. durch einen Biss, und Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen anfallen.
- Sachschäden: Wenn Ihr Hund fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, z. B. eine Brille oder ein Auto.
- Vermögensschäden: Wenn durch einen Personen- oder Sachschaden ein finanzieller Nachteil für den Geschädigten entsteht, z. B. ein Verdienstausfall.
Zusätzlich fungiert die Versicherung als passiver Rechtsschutz: Wir prüfen für Sie, ob die gegen Sie erhobenen Ansprüche berechtigt sind und wehren unbegründete Forderungen gegebenenfalls auch gerichtlich ab.
Ja, die Hundehaftpflicht der R+V deckt Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen, Grundstücken und Gebäuden bis zur entsprechenden Leistungsgrenze in allen Tarifen ab. Das umfasst beispielsweise Schäden an Parkettböden, Türen oder fest verbauten Sanitärobjekten in Ihrer Mietwohnung. Schäden, die Ihr Hund an der Einrichtung von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen verursacht, sind im Premium-Tarif bis zu 10.000 EUR versichert.
Ja, wenn Ihr Hund einen anderen Hund verletzt, übernimmt die R+V die anfallenden Kosten. Bitte beachten Sie jedoch folgende wichtige Einschränkungen und Ausschlüsse:
- Eigenes Tier: Schäden am eigenen Hund sind nicht versichert, zum Beispiel, wenn 2 Ihrer eigenen Hunde sich untereinander verletzen.
- Kampfhunde: Für bestimmte als „Kampfhunde“ definierte Rassen, wie Pitbulls, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen, besteht nur Versicherungsschutz, wenn das ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
- Vorsätzliche Verstöße: Es besteht kein Schutz, wenn der Schaden durch bewusstes Abweichen von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen verursacht wurde. Hierzu gehört beispielsweise die Missachtung der Leinenpflicht.
- Hundesport: Nicht mitversichert sind Schäden im Rahmen von Hundesportveranstaltungen, Wettbewerben sowie den entsprechenden Vorbereitungen dazu.
Im rechtlichen Sinne werden Tiere als Sachschaden behandelt. Die Versicherung reguliert in einem solchen Fall die notwendigen Tierarztkosten für den fremden Hund. Wie bei allen Haftpflichtschäden prüft die R+V auch hier zunächst, ob die Forderung des anderen Halters berechtigt ist, und wehrt unbegründete Ansprüche für Sie ab.
Ja, mit der Hundehaftpflichtversicherung der R+V genießt Ihr Vierbeiner auch über die Landesgrenzen hinaus vollen Versicherungsschutz. Bei vorübergehenden Reisen ist Ihr Hund weltweit abgesichert, wobei die mögliche Dauer des Aufenthalts je nach gewähltem Tarif variiert. Innerhalb Europas besteht der Schutz sogar bei zeitlich unbegrenzten Aufenthalten.