Kündigung der Kfz-Versicherung
Versicherungsnehmer können jedes Jahr zum 30. November die Kfz-Versicherung für ihr Auto oder Motorrad kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherung zum 1. Januar ausläuft. Fällt der reguläre Fristablauf auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Frist am nächsten Werktag um 24.00 Uhr.
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