Kündigung der Kfz-Versicherung

    Versicherungsnehmer können jedes Jahr zum 30. November die Kfz-Versicherung für ihr Auto oder Motorrad kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherung zum 01. Januar ausläuft. Fällt der reguläre Fristablauf auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Frist am nächsten Werktag um 24:00 Uhr.

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    Versicherungsvertrag auflösen – So Geht's

    Wann darf ich die Kfz-Versicherung kündigen?

    Wenn Sie als Kunde Ihren Vertrag kündigen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten:

    Regulär:
    • Sie kaufen ein neues Fahrzeug und verkaufen bzw. verschrotten Ihr bisheriges.
    • Sie nutzen das generelle Kündigungsrecht zum Vertragsablauf (manche Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden auch ein monatliches Kündigungsrecht)
    Sonderkündigungsrecht:
    • Sie haben eine Beitragserhöhung von Ihrer Kfz-Versicherung erhalten.
    • Sie hatten einen Kfz-Schaden.

    Die Kfz-Versicherer bieten oft verschiedene Wege an, den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen. Falls die Kündigung in Textform erfolgen soll, können Sie die Kündigungsvorlage nutzen und das vorbereitete Kündigungsformular schnell und unkompliziert ausfüllen. Anschließend kann die Kündigung elektronisch, per Fax oder auf dem Postweg versendet werden.

    SO KÜNDIGEN SIE RICHTIG

    Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Um unnötigen Ärger zu vermeiden, gehen Sie bei der Kündigung am besten folgendermaßen vor: 

    • Informieren Sie sich, in welcher Form Sie ihren bisherigen Anbieter benachrichtigen müssen. Lesen Sie dafür auf jeden Fall die AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung). Zusätzlich finden Sie hier eine Übersicht zu großen Kfz-Versicherern und wie Sie diese kontaktieren können, um Ihren Vertrag zu kündigen.
    • Falls Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung ein Kündigungsschreiben in Textform einreichen müssen, finden Sie auf dieser Seite ein kostenloses Muster.
    • Fordern Sie eine schriftliche oder zumindest elektronische Bestätigung Ihrer Kündigung an und drucken Sie diese aus. So sind Sie bei etwaigen Konflikten auf der sicheren Seite.

    Anschließend können Sie ganz bequem online bei der R+V Ihre neue Kfz-Versicherung berechnen und direkt sicher mit Ihrem Auto losfahren.

    VERGESSEN SIE NICHT, ZU KÜNDIGEN

    Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen

    Die Laufzeit Ihrer Kfz-Versicherung ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein und beträgt meist ein Jahr. Ist es nicht anders im Vertrag angegeben, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

    Stichtag, also der Tag, bis zu dem man seine Kfz-Versicherung fristgerecht für das aktuelle Jahr kündigen kann, ist in den meisten Fällen der 30. November. Bis zu diesem Datum muss bei Ihrem Versicherer eine schriftliche Kündigung eingegangen sein, damit Sie zum 01.01. des Folgejahres die Versicherung wechseln können. Eine Angabe von Kündigungsgründen ist nicht erforderlich. 

    Die R+V ist einer von wenigen Anbietern, die auch die Kündigung der Kfz-Versicherung zum Monatsende anbieten. Das ermöglicht unseren Kunden ein hohes Maß an Flexibilität, da sie die Kfz-Versicherung optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen und gegebenenfalls ihren Vertrag zum Ende des Folgemonats kündigen können. 

    Beträgt die Laufzeit des Vertrags weniger als ein Jahr und ist keine automatische Verlängerung vereinbart, endet er zum vereinbarten Zeitpunkt. Es ist dann keine schriftliche Kündigung nötig. Allerdings sind diese Verträge sehr selten. 

    Neben der oben beschriebenen ordentlichen Kündigung des Versicherungsvertrags, gibt es einige Anlässe, zu denen Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen können. Die meisten hier vorgestellten Szenarien fallen unter das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Solche außerordentlichen Kündigungen ermöglichen es Ihnen, Ihre Kfz-Versicherung außerhalb der gängigen Stichtagregelung zu wechseln oder zu kündigen. 

    Gängige Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind zum Beispiel:

    • Schadensfall
    • Beitragssteigerung
    • Fahrzeugwechsel

    Ein Verkehrsunfall kann sowohl für Sie als Versicherungsnehmer als auch für die Versicherungsgesellschaft eine Beendigung des Vertrages nach sich ziehen. Dabei spielt das Ausmaß des Unfalls sowie die Schuldfrage keine Rolle. Im Schadensfall haben Sie das Recht, den Vertrag Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung binnen vier Wochen zu kündigen. Sie haben dabei die Wahl, ob Ihr Vertrag sofort oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch vor Ablauf des Vertrags, erlöschen soll. Hier ist es wichtig, den Schadensfall als Kündigungsgrund anzugeben, um so die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung zu garantieren. 

    Kündigt Ihr Versicherer eine Beitragserhöhung an, können Sie das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Meldung beenden. Die Kündigung ist dann sofort wirksam, frühestens jedoch zum Eintritt der Beitragserhöhung. Grund für eine Beitragsänderung kann, neben allgemeinen Preiserhöhungen, auch die Änderung Ihrer Regionalklasse oder Typklasse sein. Diese werden jedes Jahr auf statistischer Grundlage neu berechnet. Sollten sich Ihre Beiträge auf Grund der Neuberechnungen dieser beiden Klassen ändern, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Das gilt jedoch nicht, wenn die Erhöhung der Regionalklasse durch einen Umzug bedingt ist. 
     

    Ohne Auto auch keine Autoversicherung… Wenn Sie also Ihr Auto verkaufen, erlischt der Vertrag automatisch mit der Abmeldung Ihrerseits oder Ummeldung durch den Käufer. 
    Gut zu wissen: Melden Sie den Wagen nicht vor oder direkt nach dem Verkauf selber ab, geht Ihre Kfz-Versicherung erstmal zunächst mit dem Auto an den Käufer über. Damit soll sichergestellt werden, dass jedes Fahrzeug zumindest über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung verfügt. Der Käufer des Fahrzeugs hat dann aber die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, sollte er zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln wollen. Legt der Käufer bei der Anmeldung seines neuen Autos die Versicherungsbestätigung einer anderen Versicherungsgesellschaft vor, gilt dies automatisch als Kündigung des vorherigen Vertrags. Die Kündigung erfolgt dann mit Beginn des neuen Vertrags. 
     

    Sollte Ihr Fahrzeug so alt sein, dass es sich nur noch verschrotten lässt und Sie es bei der Zulassungsstelle endgültig abmelden, bedarf es keiner Kündigung Ihrerseits. Die Kfz-Versicherung endet in diesem Fall automatisch. 
     

    Sollte die Versicherungsgesellschaft ihre Tarife oder die Versicherungsbedingungen grundlegend verändern, können Sie ebenfalls eine außerordentliche Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung erwirken. Hier beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen. Die Kündigung ist in der Regel sofort wirksam, frühestens jedoch nach Eintreten der Leistungsanpassung. 
     

    Auch wenn der Versicherer das SF-Klassensystem maßgeblich verändern sollte, können Sie Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen. 

    Wir haben Ihnen viele Beispiele aufgezeigt, bei denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Allerding gibt es auch Umstände, unter denen Sie nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. So gilt eine außerordentliche Kündigung bei einer Beitragserhöhung nicht, wenn es sich um die Anhebung der Versicherungsteuer handelt, da diese nicht vom Versicherer, sondern vom Staat festgelegt wird. Auch die Beitragserhöhung nach einem Umzug kann zulässig sein und muss nicht unter das Sonderkündigungsrecht fallen, wenn sich Ihr neuer Wohnort in einer höheren Regionalklasse befindet. 
    Ob Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, lesen Sie zur Sicherheit auch in den AGBs Ihrer Versicherungsgesellschaft nach oder lassen sich von Ihrer Kfz-Versicherung persönlich oder telefonisch beraten. 

    SO FÜLLEN SIE DIE VORLAGE RICHTIG AUS

    Welche Angaben muss die Kündigung enthalten?

    Wenn Sie regulär zum Vertragsablauf (bis zum 30.11.) kündigen oder von Ihrem Sonderkündigungsrecht (Beitragserhöhung oder Schadenfall) Gebrauch machen möchten, wählen Sie einfach hier die passende Kündigungsvorlage für Ihren Kfz-Versicherer und geben Ihre Daten ein. Danach drucken Sie das Kündigungsschreiben aus und verschicken es per Fax oder Post.

    Um den Musterbrief auszufüllen, benötigen Sie:

    • Ihre Kfz-Versicherungsnummer (Vertragsnummer)
    • Ihr Kfz-Kennzeichen
    ONLINE STATT PAPIER

    Wie kann ich die R+V-Kfz-Versicherung kündigen?

    Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung bei der R+V kündigen wollen, benötigen Sie keine extra Vorlage oder Musterkündigung. Denn bei uns ist eine Kündigung per Brief, Fax oder Mail nicht erforderlich. Entscheiden Sie sich dafür, Ihren Abschluss zu widerrufen oder Ihren Vertrag zu kündigen, können Sie dies bequem online erledigen. So gehen Sie vor:

    Loggen Sie sich in Ihr Vertragscenter ein.
    In der Vertragsübersicht wählen Sie den entsprechenden Vertrag mit Klick auf die Vertragsnummer aus.
    Unter Aktionen klicken Sie auf „Kündigen“. Wählen Sie dort die Art der Kündigung aus (z.B. Teilkündigung, Kündigung zum 1.1. usw.) und bestätigen Sie Ihren Kündigungswunsch. Sie erhalten von uns umgehend eine Bestätigung, die Sie in Ihrem R+V-Postcenter abrufen können.

    SO WECHSELN SIE NACH DEM STICHTAG ZUR R+V

    Kfz-Versicherung nach dem Stichtag (30.11.) kündigen?

    Den 30.11. eines jeden Jahres sollten sich Autobesitzer dick im Kalender markieren. Bis Ende November haben Kfz-Versicherte die Möglichkeit ihre bestehende Autoversicherung oder Motorradversicherung zum Jahresende zu kündigen und sich eine neue, günstige Kfz-Versicherung für das nächste Jahr zu sichern.

    Gibt es doch noch Möglichkeiten, nach der offiziellen Kündigungsfrist zu wechseln?
    Unter bestimmten Umständen, ja! Sie haben beispielsweise in der letzten Novemberwoche einen Antrag für eine neue Versicherung abgeschlossen. Nun haben Sie Anfang Dezember doch noch ein für Sie günstigeres Angebot gefunden. Was sind Ihre Optionen? Nochmal kurzfristig wechseln oder in den sauren Apfel beißen? Wir haben nachfolgend Ihre Möglichkeiten zum Sonderkündigungsrecht und Widerruf zusammengefasst.

    Bis zu einem Monat nach Eingang der Beitragsrechnung haben das Recht außerordentlich zu kündigen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

    • Ihr Beitrag für das nächste Versicherungsjahr hat sich ohne eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder aufgrund der neuen Typ- oder Regionalklassen-Einstufung erhöht.
    • Sie hatten einen Schadensfall. Unabhängig, ob dieser von der Versicherung reguliert wurde, haben beiden Seiten in diesem Fall das Recht den Vertrag zu kündigen.
    • Hat der Versicherer den Umfang Ihres Versicherungsschutzes für das nächste Versicherungsjahr reduziert, so steht Ihnen ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht.

    Wichtig: Wenn die Beitragserhöhung durch eigene Änderungen am Vertrag oder Umzug entstanden ist, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Gleiches gilt für Fälle, in denen sich die Prämie für das nächste Jahr reduziert.

    Beim Widerruf müssen zwei Varianten unterschieden werden:

    • Widerruf Ihres Antrages vor Vertragsbeginn:
      Sie können 14 Tage nach Antragsstellung ohne Angabe von Gründen Ihren Antrag widerrufen.
    • Widerruf Ihres Vertrages nach Vertragsbeginn:
      Sie können ohne Angabe von Gründen, 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins (Police) den Versicherungsvertrag noch kündigen und sich für eine andere Versicherung entscheiden.

    Beachten Sie bitte, dass Sie ab dem Tag, an dem Sie Widerruf eingelegen, keinen Versicherungsschutz mehr haben. Sorgen Sie also erst dafür, dass Sie durch eine neue Versicherung abgesichert sind, bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen.

    • Füllen Sie das Formular zur Kündigungsvorlage aus und verschicken Sie es fristgerecht per Post oder Fax.
    • Wenn Sie eine neue Versicherung benötigen, nutzen Sie den Tarifrechner von der R+V. Damit berechnen Sie unverbindlich eine für Sie optimale Kfz-Versicherung und deren Kosten.

    Es gibt mehrere Fälle, in denen Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können. Sie haben immer die Möglichkeit, wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder verschrotten. Zum Vertragsablauf haben Sie ebenfalls ein reguläres Kündigungsrecht. Darüber hinaus haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie einen Schadensfall an Ihrem Auto haben. Auch, wenn Ihre Versicherung Ihre Beiträge erhöht, haben Sie einen Grund, Ihren Versicherungsvertrag kündigen. Wenn Ihre alte Kfz-Versicherung teurer geworden ist, steht einem Versicherungswechsel zur günstigen R+V also nichts mehr im Weg.

    Das Wichtigste zusammengefasst:

    • Ihre Kfz-Versicherung können Sie z.B. beim Fahrzeugwechsel oder -verkauf kündigen.
    • Andernfalls sollten Sie ihre Kündigungsfrist prüfen. In der Regel zum Stichtag 30.11.
    • Von Ihrem Versicherer sollten Sie auf jeden Fall eine Kündigungsbestätigung erhalten.
    • Vergleichen Sie die Kfz-Versicherungstarife.
    • Wählen Sie den optimalen Kfz-Schutz.
    • Schließen Sie die günstige Kfz-Versicherung von R+V ab und sparen Sie dauerhaft viel Geld.