Ein Skiunfall in Österreich, ein Magen-Darm-Infekt in Mexiko oder eine Platzwunde in der Türkei. Schnell können Sie im Urlaub auf medizinische Hilfe angewiesen sein.
Wenn dieser Fall eintritt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die im Ausland entstehenden Kosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Hinzu kommt, dass die GKV nur die Leistungen bezahlt, welche das obligatorische Krankenversicherungssystem des Gastlandes üblicherweise für diesen Krankheitsfall vorsieht.
Diese können sich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland deutlich unterscheiden. Zudem erhalten Sie oft eine privatärztliche Rechnung, wenn Sie im Urlaub einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen – auch für Medikamente. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse prinzipiell nicht übernommen.
Auch wenn Sie in Deutschland privat krankenversichert sind, ist der Auslandsreise-Versicherungsschutz sinnvoll, beispielsweise wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, eine Beitragsrückerstattung infrage kommt oder wenn im Ausland kein hundertprozentiger Versicherungsschutz besteht.
Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung Ihrer ExclusiveCard sind Sie im Krankheitsfall jeweils für die ersten 60 Tage eines Auslandsaufenthalts vor hohen Kosten geschützt.