Kreditkarten-Versicherungen
Auf Reisen rundum abgesichert mit den umfangreichen Reiseversicherungen der Kreditkarten Ihrer Volks- oder Raiffeisenbank.
Ein Skiunfall in Österreich, ein Magen-Darm-Infekt in Mexiko oder eine Platzwunde in der Türkei. Schnell können Sie im Urlaub auf medizinische Hilfe angewiesen sein.
Wenn dieser Fall eintritt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die im Ausland entstehenden Kosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Hinzu kommt, dass die GKV nur die Leistungen bezahlt, welche das obligatorische Krankenversicherungssystem des Gastlandes üblicherweise für diesen Krankheitsfall vorsieht. Diese können sich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland deutlich unterscheiden. Zudem erhalten Sie oft eine privatärztliche Rechnung, wenn Sie im Urlaub einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen – auch für Medikamente. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse prinzipiell nicht übernommen.
Auch wenn Sie in Deutschland privat krankenversichert sind, ist der Auslandsreise-Versicherungsschutz sinnvoll, beispielsweise wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, eine Beitragsrückerstattung infrage kommt oder wenn im Ausland kein hundertprozentiger Versicherungsschutz besteht.
Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung Ihrer GoldCard sind Sie im Krankheitsfall jeweils für die ersten 45 Tage eines Auslandsaufenthalts vor hohen Kosten geschützt.
Sie haben einen Unfall mit Ihrem Transportmittel? Wir schützen Sie.
Schnell kann unterwegs etwas passieren: im Flugzeug, im Zug, im Auto oder auf dem Hotelgelände. Wenn Sie die Flugreise oder die öffentlichen Verkehrsmittel, den Mietwagen oder das Hotel mit Ihrer GoldCard bezahlen, sind Sie während der Benutzung bzw. des Aufenthalts weltweit unfallversichert.
Sie haben umfassenden Versicherungsschutz:
Sie freuen sich auf Ihren Urlaub. Ärgerlich, wenn Sie kurz vor Reiseantritt unerwartet schwer erkranken und die Reise nicht antreten können.
Wir übernehmen die Stornokosten des Reiseanbieters, abzüglich des aktuellen Selbstbehalts. Wir leisten auch Entschädigung, wenn Sie die Reise durch Krankheit oder z. B. wegen eines Todesfalls in der Familie abbrechen müssen.
Ob Ihnen auf einer Auslandsreise Reisedokumente oder Zahlungsmittel abhandengekommen sind oder Sie zurück in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnsitzes verlegt werden müssen: Die Reise-Service-Versicherung leistet schnell und unbürokratisch organisatorische und/oder finanzielle Hilfe bei Krankheit, Unfall, Tod oder einer sonstigen persönlichen Notlage auf einer Auslandsreise.
Mobil und sicher unterwegs im europäischen Ausland und in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten: Die Auslands-Schutzbrief-Versicherung leistet organisatorische und/oder finanzielle Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl Ihres Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht für eigene Fahrzeuge, Dienstfahrzeuge und Mietwagen (jeweils Pkw, Kraftrad oder Camping-Kfz).
Ein Skiunfall in Österreich, ein Magen-Darm-Infekt in Mexiko oder eine Platzwunde in der Türkei. Schnell können Sie im Urlaub auf medizinische Hilfe angewiesen sein.
Wenn dieser Fall eintritt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die im Ausland entstehenden Kosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Hinzu kommt, dass die GKV nur die Leistungen bezahlt, welche das obligatorische Krankenversicherungssystem des Gastlandes üblicherweise für diesen Krankheitsfall vorsieht.
Diese können sich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland deutlich unterscheiden. Zudem erhalten Sie oft eine privatärztliche Rechnung, wenn Sie im Urlaub einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen – auch für Medikamente. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse prinzipiell nicht übernommen.
Auch wenn Sie in Deutschland privat krankenversichert sind, ist der Auslandsreise-Versicherungsschutz sinnvoll, beispielsweise wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, eine Beitragsrückerstattung infrage kommt oder wenn im Ausland kein hundertprozentiger Versicherungsschutz besteht.
Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung Ihrer ExclusiveCard sind Sie im Krankheitsfall jeweils für die ersten 60 Tage eines Auslandsaufenthalts vor hohen Kosten geschützt.
Sie haben einen Unfall mit Ihrem Transportmittel? Wir schützen Sie.
Schnell kann unterwegs etwas passieren: im Flugzeug, im Zug, im Auto oder auf dem Hotelgelände. Wenn Sie die Flugreise oder die öffentlichen Verkehrsmittel, den Mietwagen oder das Hotel mit Ihrer ExclusiveCard bezahlen, sind Sie während der Benutzung bzw. des Aufenthalts weltweit unfallversichert.
Sie haben umfassenden Versicherungsschutz:
Sie freuen sich auf Ihren Urlaub. Ärgerlich, wenn Sie kurz vor Reiseantritt unerwartet schwer erkranken und die Reise nicht antreten können.
Wir helfen Ihnen und übernehmen die Stornokosten des Reiseanbieters, abzüglich des aktuellen Selbstbehalts. Wir leisten auch Entschädigung, wenn Sie die Reise durch Krankheit oder z. B. wegen eines Todesfalls in Ihrer Familie abbrechen müssen.
Sie sind nach einer anstrengenden Reise am Urlaubsziel angekommen und warten vergeblich auf Ihren Koffer. Wir ersetzen Ihnen Ihr Reisegepäck, wenn es zerstört, beschädigt oder abhandenkam, abzüglich des aktuellen Selbstbehalts.
Selbst Ersatzkäufe bis 400 EUR sind versichert, wenn Ihr Gepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird.
Ob Ihnen auf einer Auslandsreise Reisedokumente oder Zahlungsmittel abhandengekommen sind oder Sie zurück in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnsitzes verlegt werden müssen: Die Reise-Service-Versicherung leistet schnell und unbürokratisch organisatorische und/oder finanzielle Hilfe bei Krankheit, Unfall, Tod oder einer sonstigen persönlichen Notlage auf einer Auslandsreise.
Mobil und sicher unterwegs im europäischen Ausland und in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten: Die Auslands-Schutzbrief-Versicherung leistet organisatorische und/oder finanzielle Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl Ihres Fahrzeugs. Versicherungsschutz besteht für eigene Fahrzeuge, Dienstfahrzeuge und Mietwagen (jeweils Pkw, Kraftrad oder Camping-Kfz).
Sie freuen sich auf Ihren Urlaub. Ärgerlich, wenn Sie kurz vor Reiseantritt unerwartet schwer erkranken und die Reise nicht antreten können.
Wir helfen Ihnen und übernehmen die Stornokosten des Reiseanbieters, abzüglich des aktuellen Selbstbehalts. Wir leisten auch Entschädigung, wenn Sie die Reise durch Krankheit oder z. B. wegen eines Todesfalls in Ihrer Familie abbrechen müssen.
Sie sind nach einer anstrengenden Reise am Urlaubsziel angekommen und warten vergeblich auf Ihren Koffer.
Wir ersetzen Ihnen Ihr Reisegepäck, wenn es zerstört, beschädigt oder abhandenkam, abzüglich des aktuellen Selbstbehalts.
Selbst Ersatzkäufe bis 400 EUR sind versichert, wenn Ihr Gepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird.
Mit der Kreditkarte im Gepäck als internationales Zahlungsmittel sollte man sich eigentlich rund um sicher fühlen. Doch was, wenn die Karte abhandengekommen ist und man plötzlich ohne jegliche Zahlungsmittel dasteht?
Oder im Urlaub krank wird und Verständigungsprobleme mit den Ärzten vor Ort hat? Wer hilft in medizinischen Notsituationen einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt zu finden? Die Reiseservicehotline Ihrer ReiseCard hilft!
Beim Kauf von elektrischen/elektronischen Haushaltsgeräten mit einer Herstellergarantie von bis zu drei Jahren durch den berechtigten Inhaber einer gültigen ShoppingCard, verlängert sich die Garantie um ein weiteres Jahr.
Die Höchstentschädigung je Schadenfall beträgt 1.500 EUR; jedoch maximal pro Jahr 15.000 EUR.
Bei jedem Artikel beträgt der Selbstbehalt 40 EUR.
Bewegliche Sachen, die Sie mit der ShoppingCard für Ihren persönlichen Gebrauch erworben haben, sind bis zu 90 Tage ab Kauf versichert.
Dies können beispielsweise die neue Designer Handtasche oder die kürzlich erworbenen Gartenmöbeln sein.
Werden diese neuen Gegenstände in dieser Zeit zerstört, beschädigt oder bei einem Einbruchdiebstahl gestohlen, entschädigen wir ihnen diese, abzüglich des aktuellen Selbstbehalts.