Bitte beachten Sie: Für Leistungen aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gilt eine 3-monatige Karenzzeit, d.h. die Leistungen können erst in Anspruch genommen werden, wenn 3 Monate Zeit in der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit abgelaufen sind. Bitte senden Sie uns somit das ausgefüllte Meldeformular erst nach Ablauf dieser 3 Monate zu. Nur so können wir direkt eine Leistungsprüfung durchführen.
Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt per E-Mail an Restkredit@ruv.de.
Meldeformulare Restkreditversicherung
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Formulare zur Meldung von z.B. Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit im Rahmen Ihrer bestehenden R+V-Restkreditversicherung.