Bitte beachten Sie: Für Leistungen aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gilt eine Karenzzeit von 1 Monat, d.h. Leistungen können erst in Anspruch genommen werden, wenn die Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit länger als ein Monat andauert.
Für Leistungen im Bereich Arbeitsunfähigkeit gilt eine Karenzzeit von 42 Tagen (6 Wochen), in der gewöhnlich der Lohn fortgezahlt wird.
Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt per E-Mail an liquiditaet@ruv.de .
Die hier angebotenen Formulare sind auch für ältere Produktlinien (z.B. KontoschutzPolicen) nutzbar.