Hier finden Sie eine Übersicht über alle Formulare zur Meldung von z.B. Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit im Rahmen Ihrer bestehenden R+V-Restkreditversicherung.
Bitte beachten Sie: Für Leistungen aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gilt eine 3-monatige Karenzzeit, d.h. die Leistungen können erst in Anspruch genommen werden, wenn 3 Monate Zeit in der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit abgelaufen sind. Bitte senden Sie uns somit das ausgefüllte Meldeformular erst nach Ablauf dieser 3 Monate zu. Nur so können wir direkt eine Leistungsprüfung durchführen.
Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt per E-Mail an Restkredit@ruv.de.
Nachweis über Kurzarbeit
Nachweis über Arbeitslosigkeit
Nachweis über Arbeitslosigkeit für Selbstständige
Nachweis über Arbeitsunfähigkeit
Nachweis über Kurzarbeit
Nachweis über Arbeitslosigkeit
Nachweis über Arbeitslosigkeit für Selbstständige
Nachweis über Arbeitsunfähigkeit
Bitte reichen Sie uns eine Sterbeurkunde ein.