Die EU und Großbritannien streben den Abschluss eines Freihandelsvertrages an, der ab dem 1. Januar 2021 die Grundlagen für die zukünftige wirtschaftliche Zusammenarbeit legen soll. Gelingt keine Einigung, droht ein Rückfall in den bilateralen Beziehungen auf WTO-Standards (No-Deal Brexit). Mit dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 endet die Teilnahme Großbritanniens am Binnenmarkt. Finanzdienstleistungen können dann nicht mehr im Wege der Niederlassung- und Dienstleistungsfreiheit aus der EU heraus in Großbritannien erbracht werden (bzw. vice versa). Was bedeutet das für Ihren Versicherungsvertrag? Wir haben einige Punkte zusammengetragen.
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