Steuer­bescheinigungen anfordern

    Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Steuerbescheinigungen jährlich und bei Beitragsanpassungen automatisch per Post zugestellt werden.

    Weitere Informationen zu den einzelnen Steuerbescheinigungen können Sie über die Info-Icons im Formular aufrufen.

    Angaben zum Versicherungsnehmer

    Wir benötigen die folgenden Daten, um den Versicherungsnehmer eindeutig identifizieren zu können.

    Welche Steuerbescheinigungen benötigen Sie?

    Kranken-Vollversicherte, die uns gegenüber in die Übermittlung der gezahlten steuerlich abzugsfähigen Beiträge zur privaten Kranken-Voll- und Pflegepflichtversicherung an die Finanzverwaltung einwilligen, erhalten diese Bescheinigung jedes Jahr im Laufe des Dezembers für das Folgejahr automatisch per Post.

    Sie dient zum Nachweis der voraussichtlich zu zahlenden und nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG steuerlich berücksichtigungsfähigen Beitragsanteile gegenüber Ihrem Arbeitgeber, damit er diese schon im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigen kann. Bitte beachten Sie: Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Beiträge im Veranlagungsverfahren nur berücksichtigt werden, wenn Sie Ihre Einwilligung in die Datenübermittlung erteilt haben. Ohne Einwilligung ist die Abzugsfähigkeit nur im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu den jeweils geltenden Höchstbeträgen möglich.

    Kranken-Vollversicherte erhalten die Bescheinigung jedes Jahr für das Vorjahr im Laufe des Februars automatisch per Post.

    Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung über die aufgrund Ihrer Einwilligung an die Finanzverwaltung übermittelten Daten zu den im Kalenderjahr gezahlten und abzugsfähigen Beiträgen für die private Kranken-Voll- und Pflegepflichtversicherung (§ 10 Abs. 2a Satz 9 EStG). Beitragsrückerstattungen sind dabei berücksichtigt.

    Kranken-Vollversicherte erhalten die Bescheinigung jedes Jahr im Laufe des Januars automatisch für das vorangegangene Jahr per Post.

    Es handelt sich hierbei um eine Beitragsbescheinigung über alle tatsächlich in einem Kalenderjahr gezahlten Beiträge - unabhängig von den versicherten Tarifen und deren steuerlichen Abzugsfähigkeit. Auf Wunsch stellen wir diese auch für Zusatzversicherungen aus.

    Ihre Kontaktdaten

    Für eventuelle Rückfragen bitten wir Sie um Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Angaben werden nicht zu Werbezwecken genutzt.

    Bitte beachten Sie unsere Servicezeiten:
    Mo. - Fr. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

    Ihre Daten sind sicher.

    Das Verschlüsselungssystem (SSL 3) garantiert Ihnen die sichere Übertragung Ihrer persönlichen Daten im Internet.

    * Pflichtfeld

    Service-Hotline zur Krankenversicherung

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen