Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB)

    KURZ & EINFACH ERKLÄRT

    Wenn Sie sich ein Fahrzeug anschaffen, führt der erste Weg meist in die Kfz-Zulassungsstelle. Hier melden Sie den neuen Wagen an. Doch zur Anmeldung wird eine eVB-Nummer benötigt. Diese siebenstellige Nummer ersetzt die Doppelkarte oder Deckungskarte. Ohne sie kann die Behörde nicht sicherstellen, dass der Fahrzeugbesitzer eine Autoversicherung abgeschlossen hat. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung wird bei Zulassung ausschließlich die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt.

    FAQ rund um die eVB-Nummer

    eVB ist die Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigung und wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt. Die Versicherungsbestätigungsnummer gilt als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug versichert ist. Sie wird elektronisch an die Zulassungsbehörden übermittelt, sobald sie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben.

    Eine eVB-Nummer ist in der Regel in den folgenden Fällen erforderlich:

    • Neuzulassung/Fahrzeugwechsel: Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen (egal, ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen).
    • Wiederzulassung: Wenn Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden.
    • Halterwechsel: Wenn der Halter des Fahrzeugs sich ändert.
    • Wohnortwechsel: Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen und ein neues Kennzeichen beantragen.
    • Fahrzeugänderungen: Bei Fahrzeuganbauten oder -umbauten

    Die elektronische Versicherungsbestätigung selbst ist kostenlos. Sie erhalten sie automatisch bei Abschluss der Versicherung. Durch die Autoversicherung selbst fallen natürlich Kosten an. Wie hoch diese sind, können Sie hier berechnen.

    Nach Erhalt der eVB-Nummer haben Sie sechs Monate Zeit, Ihr Auto anzumelden. Nach Ablauf von sechs Monaten verfällt sie.

    Die Zulassungsstelle (auch als Kfz-Zulassungsbehörde, oder Straßenverkehrsamt bekannt) ist eine regionale Behörde, die für die Anmeldung und Abmeldung von Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Motorräder, Oldtimer u.a.) zuständig ist. Das Amt stellt die für die Kfz-Zulassung erforderlichen Dokumente aus (Fahr- und Betriebserlaubnis von Fahrzeugen). Die Adresse, Telefonnummer sowie die Öffnungszeiten der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle finden Sie z.B. auf der offiziellen Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Viele Kfz-Zulassungsbehörden bieten auf Ihren Websites die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung, damit  Sie nicht lange warten müssen. Viele Auto- und Motorradfahrer entscheiden sich auch gern für die Online-Reservierung des Kennzeichens. Für sog. Wunschkennzeichen werden Gebühren unterschiedlicher Höhe erhoben, die meistens erst bei der Zulassungsbehörde zusammen mit den übrigen Gebühren zu entrichten sind.

    • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
    • eventuell EG-Übereinstimmungsbescheinigung - die sog. COC-Papiere. Sie werden vom Hersteller ausgestellt. Die Abkürzung COC steht für Certificate of Conformity (auf Deutsch Konformitätsbescheinigung).

    Die elektronische Versicherungsbestätigung ist in der Regel in den folgenden Fällen erforderlich:

    • Neuzulassung/Fahrzeugwechsel: Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen (egal, ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen).
    • Wiederzulassung: Wenn Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden.
    • Halterwechsel: Wenn der Halter des Fahrzeugs sich ändert.
    • Wohnortwechsel: Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen und ein neues Kennzeichen beantragen.
    • Fahrzeugänderungen: Bei Fahrzeuganbauten oder -umbauten

    Wird das bisherige Auto ab- und ein neues angemeldet, können Sie für das neue Auto eine neue Kfz-Versicherung abschließen und die eVB-Nummer beim neuen Versicherer beantragen. Falls Sie Ihre aktuelle Autoversicherung kündigen und zur R+V wechseln möchten, nutzen Sie einfach unser praktisches Kündigungsformular. Egal, wo Ihr Fahrzeug derzeit versichert ist (Allianz, Allianz Direct, Verti, DA Direkt, HUK, HUK24, CosmosDirekt, Axa, Friday, Gothaer oder bei einem anderen Versicherer), wir haben für Sie kostenlose Kündigungsvorlagen für fast alle Kfz-Versicherer vorbereitet. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie sofort nach Abschluss Ihrer R+V Autoversicherung.

    Die eVB-Nummer können Sie nur für eine Kfz-Zulassung nutzen. Danach verliert sie ihre Gültigkeit.

    Was früher Doppelkarte, Deckungskarte oder auch Versicherungsbestätigungskarte war, ist seit 2003 die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

    Sie wird Ihnen bei der R+V direkt nach dem Abschluss auf dem Bildschirm angezeigt, per E-Mail und auf Wunsch auch per SMS auf die hinterlegte Handynummer zugeschickt.

    Die eVB-Nummer enthält die wichtigsten Informationen über Ihr Fahrzeug sowie über Sie als Versicherungsnehmer. Die Zulassungsstellen können jederzeit durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf die zu Ihrem Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen.

    Es ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Die ersten zwei Zeichen sind dabei immer dem Versicherer zuzuordnen. Die übrigen 5 Stellen werden zufällig generiert.

    Die eVB-Nummer bekommen Sie sofort nach dem Abschluss der Kfz-Versicherung. Berechnen Sie jetzt unverbindlich Ihren Versicherungsbeitrag.

    Ohne eVB-Nummer ist es nicht möglich, ein neues Fahrzeug zuzulassen, ein gebrauchtes Fahrzeug umzumelden (z.B. bei Halter- oder Wohnortwechsel) oder ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anzumelden. Dasselbe gilt für Zulassungen mit einem Saisonkennzeichen; H-Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen.

    Sie müssen zuerst eine Kfz-Versicherung abschließen. Hierfür brauchen Sie neben den Angaben zum Fahrzeug auch Informationen zum Versicherungsnehmer, Nutzerkreis und dem gewünschten Versicherungsschutz.