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Arbeitgeber­bescheinigung
Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses für Ihre Kranken-Vollversicherung
  • für die private Krankenversicherung nach § 257 SGB V
  • für die private Pflegepflichtversicherung nach § 61 SGB XI

Wichtiger Hinweis: Für Arbeitnehmer wird die Arbeitgeberbescheinigung für das nächste Jahr automatisch bis Mitte Dezember verschickt.