Wichtiger Hinweis: Für Arbeitnehmer wird die Arbeitgeberbescheinigung für das nächste Jahr automatisch bis Mitte Dezember verschickt.
Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses: - für die private Krankenversicherung nach § 257 SGB V - für die private Pflegepflichtversicherung nach § 61 SGB XI
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