buehne-service
    Arbeitgeber­bescheinigung
    Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses für Ihre Kranken-Vollversicherung
    • für die private Krankenversicherung nach § 257 SGB V
    • für die private Pflegepflichtversicherung nach § 61 SGB XI

    Wichtiger Hinweis: Für Arbeitnehmer wird die Arbeitgeberbescheinigung für das nächste Jahr automatisch bis Mitte Dezember verschickt.