Arztrechnung

    Arztrechnung prüfen und einreichen

    Als Privatpatient erhalten Sie nach jeder Behandlung von Ihrem Arzt eine Rechnung. Grundlage für die Abrechnung der ärztlichen Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zur GOÄ gehört auch das Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen. Als Vergütung stehen dem Arzt nach GOÄ Gebühren, Entschädigungen (Wegegeld, Reiseentschädigung) und Ersatz von Auslagen zu.

    Prüfen Sie Ihre Arztrechnung online

    Die Arztrechnung sollte - wie jede andere Rechnung auch - geprüft und nur dann bezahlt werden, wenn sie sachlich und rechnerisch korrekt ist. Ist dies nicht der Fall, haben Sie Anspruch auf eine Korrektur. Bei der Prüfung der Arztrechung sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:

    • Datum der Leistungserbringung
    • Nummer und Bezeichnung der Leistung einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer
    • Betrag
    • Steigerungssatz
    • Minderungsbetrag bei stationärer Leistung
    • evtl. Art der Entschädigung und/oder Auslage

    Prüfen Sie außerdem: Wurde die Leistung erbracht? Sind Rechnung und Steigerungssätze nachvollziehbar sowie in der Höhe gerechtfertigt?

    Das Prüfprogramm GOÄ

    Mit dem Prüfprogramm GOÄ, einem Service des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V., können Sie online eine Prüfung Ihrer Arztrechnung vornehmen. Geben Sie einfach die Rechungsdaten ein und Sie erhalten ein Prüfprotokoll, das Ihnen zeigt, ob die Arztrechung mit den Abrechnungsbestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte übereinstimmt. Sollte es Grund zur Reklamation geben, dann weist Ihnen das Protokoll alle Fehler oder Beanstandungen mit Erklärungen aus.

    Das Prüfprogramm ist ein Service des Verbands der privaten Krankenversicherung. Es soll für Sie eine Hilfe sein, wenn Sie die Rechnung Ihres Arztes überprüfen möchten. Die Prüfung oder das Ergebnisprotokoll haben keinerlei bindenden Charakter. Dies gilt auch für die Prüfung Ihres privaten Versicherers. Bitte bedenken Sie, eine Gebührenordnung beinhaltet immer auch Interpretationsspielraum. Bei offenen Fragen bzw. Einwänden zur Rechnung sollte zunächst der Arzt angesprochen werden. Bleiben danach noch Fragen, kann die Rechnung zur Überprüfung der Krankenversicherung eingereicht werden (inklusive Anmerkungen).

    Auf jeden Fall gilt: Rechnungen mit Anmerkungen durch das Prüfprogramm sollten Sie nicht vor der Einreichung zur Erstattung bei Ihrem privaten Krankenversicherer bezahlen. Warten Sie hier bitte zunächst die Prüfung der Erstattung durch Ihren Versicherer ab, bevor Sie die Rechnung bezahlen. In den Unternehmen sitzen Spezialisten, die die Rechnung eingehend prüfen und ggf. nach Rückfragen mit Ihnen oder auch Ihrem behandelnden Arzt zu sachlich abgewogenen Entscheidungen kommen.

    Quelle: PKV-Verband

    Was tun, wenn die Arztrechnung nicht korrekt ist?

    Bei offenen Fragen oder Einwänden zur Rechnung, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arzt sprechen. Bleiben danach noch Fragen, reichen Sie die Rechnung mit Ihren Anmerkungen bei der R+V Krankenversicherung zur Überprüfung ein. Sie unterstützt Sie bei der Klärung der offenen Fragen mit Ihrem behandelnden Arzt.

    Sie können dazu gern unser Erstattungsformular für die private Krankenversicherung nutzen.

    Arztrechnung einreichen

    Sie haben eine private Krankenversicherung bei R+V, Ihre Arztrechnungen liegen vor und Sie möchten uns nun die Abrechnung schicken?

     

    Sie haben drei Möglichkeiten Ihre Arztrechnung einzureichen: 

    Auslandsreise-Krankenversicherung

    Sie haben eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei der R+V Krankenversicherung AG und möchten uns eine Mitteilung über einen Versicherungsfall schicken. 

     

    Mit diesem Formular können Sie Ihre Arztrechnung einreichen: