Was ist ein Rentenbescheid?
Wer als gesetzlich Rentenversicherter am Ende seines Arbeitslebens eine Altersrente beziehen möchte, sollte dafür bis spätestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt zunächst einen Rentenantrag stellen, so empfiehlt es die Deutsche Rentenversicherung.
Anhand der im Rentenantrag gemachten Angaben überprüft der Rentenversicherungsträger den Anspruch und erstellt den sogenannten Rentenbescheid, der Folgendes festlegt:
- die Rentenart
- den Rentenbeginn
- die Rentenhöhe und gegebenenfalls
- die Rentendauer
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, findet dazu auch detaillierte Informationen. Hat man im Rentenbescheid Fehler entdeckt, kann man Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen.
Der neue Rentenbescheid
Seit März 2018 hat die Deutsche Rentenversicherung den Rentenbescheid deutlich vereinfacht.
War der Rentenbescheid bislang häufig schwer verständlich und umfangreich, sollen nun kürzere Sätze und klare Worte für mehr Verständnis und Transparenz sorgen. Statt 18 Seiten und mehr umfasst der Basisbescheid nun nur noch 12 Seiten und die Anlagen werden durch Erläuterungen ersetzt.