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    Rund um die Rente

    Rentenbescheid prüfen: Darauf kommt es an

    Wenn nach einem langen Arbeitsleben der Rentenbescheid ins Haus flattert, trüben nicht selten offene Fragen und entdeckte Fehler die Vorfreude auf den Ruhestand. Wer seinen Rentenbescheid versteht und gründlich überprüft, geht gelassen in die Rente und sichert sich im besten Fall bares Geld.

    Was ist ein Rentenbescheid?

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    Wer als gesetzlich Rentenversicherter am Ende seines Arbeitslebens eine Altersrente beziehen möchte, sollte dafür bis spätestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt zunächst einen Rentenantrag stellen, so empfiehlt es die Deutsche Rentenversicherung.

    Anhand der im Rentenantrag gemachten Angaben überprüft der Rentenversicherungsträger den Anspruch und erstellt den sogenannten Rentenbescheid, der Folgendes festlegt:
     

    • die Rentenart
    • den Rentenbeginn
    • die Rentenhöhe und gegebenenfalls
    • die Rentendauer

    Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, findet dazu auch detaillierte Informationen. Hat man im Rentenbescheid Fehler entdeckt, kann man Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen.

    Der neue Rentenbescheid

    Seit März 2018 hat die Deutsche Rentenversicherung den Rentenbescheid deutlich vereinfacht.

    War der Rentenbescheid bislang häufig schwer verständlich und umfangreich, sollen nun kürzere Sätze und klare Worte für mehr Verständnis und Transparenz sorgen. Statt 18 Seiten und mehr umfasst der Basisbescheid nun nur noch 12 Seiten und die Anlagen werden durch Erläuterungen ersetzt.

    Renteninformation: Das Rentenkonto rechtzeitig klären

    Jeder Versicherte erhält in der Regel ab dem 27. Lebensjahr von seinem Rentenversicherungsträger jährlich eine RenteninformationAb dem 54. Lebensjahr wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt.

    Bei der Renteninformation lohnt sich ein prüfender Blick auf die angegebenen Daten. Denn wer frühzeitig Fehler auf seinem Rentenkonto entdeckt und diese meldet, erspart sich beim Übergang in die neue Lebensphase nach dem Berufsleben den zeit- und nervenraubenden Briefwechsel mit seinem Rentenversicherungsträger. Gerade in dieser Zeit stehen eine Reihe von Behördengängen und das Ausfüllen von zahlreichen Formularen an.

    Aufgepasst!

    Bei der Renteninformation handelt es sich lediglich um einen Service der Rentenversicherungsträger. Die darin angegeben Rentenhöhe und der Rentenanspruch sind nicht rechtsverbindlich.

    Rentenbescheid prüfen: Darauf sollten Sie beim Erhalt achten

    Auch wenn der „neue“ Rentenbescheid deutlich schlanker und verständlicher als der alte ist, sind rechtliche Hinweise und komplexe Fachbegriffe dennoch nicht zu vermeiden. Kein Wunder also, dass der Rentenbescheid bei den meisten Empfängern zunächst für Verwirrung sorgt. Auf die folgenden Punkte sollten Sie bei dem Erhalt aber unbedingt achten.

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    Was ergibt Ihr jährliches Update der Renten­information?

    Reicht Ihre zu erwartende gesetzliche Rente aus, um den gewünschten Lebensstandard zu halten? Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie gegensteuern und Ihre gesetzliche Altersrente aufstocken. Die Altersvorsorge von R+V bietet Ihnen passende Lösungen.

    Haben Sie Fragen? Unsere Ansprechpartner beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

    Beratungstermin vereinbaren

    Sich Zeit nehmen – Rentenberatung hilft

    Die Höhe Ihrer zu erwartenden Rente ist schon auf der ersten Seite des Rentenbescheids zu finden. Nehmen Sie sich dennoch unbedingt die Zeit und prüfen Sie diesen Seite für Seite – oder ziehen Sie eine Rentenberatung hinzu.

    Beim Bundesverband der Rentenberater e.V. können Sie einen unabhängigen privaten Rentenberater in Ihrer Nähe finden. Für die Beratung fallen allerdings Kosten an.

    Bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie Auskunfts- und Beratungsstellen, die Ihnen eine kostenfreie Rentenberatung anbieten.

    Versicherungsverlauf prüfen

    Auf den folgenden Seiten des Rentenbescheids wird der Versicherungsverlauf abgebildet. Dieser ist chronologisch aufgebaut und gibt die bei der Rentenversicherung gespeicherten Daten zur Erwerbsbiografie wieder – und lässt sich so mit den Versicherungsbescheinigungen des Arbeitgebers abgleichen. Anhand der Lohn- und Gehaltsunterlagen können Bruttoentgelt und Zeiträume überprüft werden.

    Dabei kann man zunächst selbst die gesamten Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden) und Entgeltbescheinigungen durchgehen und alles vergleichen. Nur so lässt sich feststellen, ob auch alle Entgelte (Bruttolöhne) richtig übernommen wurden.

    Fehlzeiten abgleichen

    Überprüfen Sie vorhandene Fehlzeiten, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit oder Studium, genau. Wer beispielsweise als Referendar gearbeitet hat, sollte das im Kontenklärungsverfahren eintragen lassen, da es die Rentenversicherungsträger nicht automatisch anerkennen. Entdecken Sie zeitliche Lücken, sollten Sie umgehend prüfen, ob es sich um eine rentenrechtliche Zeit handelt. Für diese Prüfung kann sich ein Rentenberater lohnen.

    Arbeitslosigkeit und Kindererziehung

    Während der Kindererziehung sowie der Arbeitslosigkeit zahlt der Staat die Rentenbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Wer also wegen der Kinder längere Zeit nicht gearbeitet hat oder arbeitslos war, sollte seine Entgeltpunkte besonders gründlich im Auge haben und nachschauen, ob diese Zeiträume im Rentenbescheid korrekt enthalten sind.

    Hinzuverdienstgrenze

    Neu-Rentnern werden mit dem Rentenbescheid auch ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen mitgeteilt. Wer bereits seit Längerem Rente bezieht, muss sich bei seinem Rentenversicherungsträger danach erkundigen.

    Rentenbescheid: Das sind die häufigsten Fehlerquellen

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    Sonderfall Witwen und Witwer

    Witwen, Witwer, oder Lebenspartner können nach dem Tod des Versicherten als Hinterbliebene rentenberechtigt sein. Die Rentenversicherungsträger sollen die Berechtigten zwar darauf hinweisen, dass sie eine Witwenrente erhalten können, wenn sie diese beantragen. Nach Angaben des Bundesverbandes der Rentenberater ist traurige Realität, dass aus Unkenntnis die Antragstellung oft unterbleibt und damit viel Geld verschenkt wird.

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    Kindererziehungszeiten

    Einige Beitragszeiten muss man selbst beantragen und durch Belege nachweisen. Dazu zählen zum Beispiel die Schul- und Studienzeiten, die Kindererziehungszeiten - eventuell auch Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslandsaufenthalte. Werden diese Phasen nicht angegeben, können sie auch nicht im Rentenbescheid berücksichtigt werden und sollten nach einem Widerspruch umgehend belegt werden.

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    Versicherungsverlauf

    Ein häufiger Grund für Fehler im Rentenbescheid sind fehlende Informationen. Wenn nicht alle Nachweise oder Unterlagen vorgelegt wurden, kann dies zu Unstimmigkeiten bei der Grundlage der Rentenberechnung - und damit zu einer falschen Rentenhöhe - führen. Belege wie Zeugnisse, Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Nachweise über Krankheitszeiten oder Arbeitslosenmeldekarten sollten deshalb umgehend eingereicht werden. Eine frühzeitige Rentenkontenklärung deckt Fehler und Missverständnisse auf und liefert wertvolle Zeit, alle Belege einzureichen.

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    Eingabefehler

    Selbstverständlich basiert das System der Rentenversicherungsträger längst auf digitalisierten Daten. Da aber auch diese irgendwann eingepflegt werden müssen, kann es zu Fehlern oder Zahlendrehern kommen. Je häufiger die Arbeitsstelle gewechselt wurde, desto größer ist die Möglichkeit für Übertragungsfehler.

    Lassen Sie Ihre private Altersvorsorge prüfen

    Haben Sie ausreichend für den Ruhestand vorgesorgt? Gerne überprüfen unsere Ansprechpartner mit Ihnen gemeinsam Ihren privaten Versicherungsschutz. So erhalten Sie eine auf Ihre persönliche Situation optimal abgestimmte private Altersvorsorge.

    Vereinbaren Sie am besten gleich ein persönliches Gespräch.

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    Widerspruch gegen Rentenbescheid: Was, wenn ein Bescheid nicht korrekt ist?

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    • Frist für Widerspruch einhalten

      Sie haben einen Fehler in Ihrem Rentenbescheid gefunden? Dann können Sie schriftlich innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch beim Rentenversicherungsträger einlegen. Aber auch später, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, können Sie jederzeit einen Überprüfungsantrag beim Versicherungsträger stellen.

    • Widerspruch begründen

      Für Ihren Widerspruch genügt die Angabe Ihrer Versicherungsnummer, des Rentenversicherungsträgers und dessen Anschrift, des Datums sowie eine Begründung.

    • Entscheidung zum Widerspruch

      Ist der Einspruch aus Sicht des Rentenversicherungsträgers korrekt, erhalten Sie einen neuen sogenannten Abhilfebescheid.

      Bestehen Zweifel, wird der Widerspruch an die Zentrale Widerspruchsstelle weitergegeben. Dort entscheidet der Widerspruchsausschuss, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben.

    Gut zu wissen:

    Für ein Widerspruchsverfahren müssen Sie sich keinen Anwalt nehmen oder Gebühren bezahlen. Wenn die Rentenversicherung selbst einen Fehler im Rentenbescheid feststellt, korrigiert sie diesen von Amts wegen.

    Widersprüche gegen Renten­bescheide: Tendenz sinkend

    Bei der Rentenversicherung gibt es generell immer weniger Widersprüche gegen Rentenbescheide. Wurde 2007 noch in rund 232.000 Fällen Widerspruch gegen einen Rentenbescheid eingelegt, war das 2017 nur noch in rund 148.000 Fällen der Fall. Dies entspricht einem Rückgang um rund 36 Prozent.

    Rund 87.000 Widersprüche wurden im Jahr 2017 zurückgewiesen. Von sich aus hat die Deutsche Rentenversicherung in etwa 34.000 Fällen die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, nachdem Widerspruch eingelegt worden war. Die restlichen Widerspruchsverfahren wurden etwa durch Rücknahme des Widerspruchs beendet. In rund 1.300 Fällen war der Widerspruch zumindest teilweise erfolgreich.

    Rentenstatistik: Das sagt die Deutsche Rentenversiche­rung

    1,626 Mio. Rentenneuanträge zählt die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2017.

    1,58 Mio. Rentenbescheide wurden 2017 erlassen.

    148.000 Widersprüche gegen einen Rentenbescheid wurden 2017 eingelegt.

    87.000 zurückgewiesene Widersprüche zählt die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2017.

    34.000 Rentenbescheide korrigierte die Deutsche Rentenversicherung im so genannten Abhilfeverfahren, nachdem Widerspruch eingelegt worden war.

    1.300 (teilweise) erfolgreiche Widersprüche zählt die Deutsche Rentenversicherung zum 31.12.2017.

    Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand Mai 2018

    Hilfe beim Rentenbescheid: Das rät der Experte

    Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund empfiehlt, sich bei Fragen zum Rentenbescheid an die Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Versichertenberater bzw. Versicherungsältesten der Deutschen Rentenversicherung zu wenden. „Obwohl der Rentenbescheid deutlich einfacher und verständlicher geworden ist, bleiben Fragen manchmal nicht aus. Die Auskünfte unserer Experten sind kompetent, zuverlässig und kostenfrei, so dass der Versicherte in jedem Fall einen erstklassigen Ansprechpartner für seine Fragen erhält.“

    Die Adressen der Beratungsstellen findet man im Internet. Man kann sie auch telefonisch beim Servicetelefon der Rentenversicherung erfragen.

    0800 100048070 (kostenfreie Servicenummer)
     

     

    Bei Fragen zum Rentenbescheid hilft die DRV umfangreich und kostenlos weiter.
    Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund

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    Zahlreiche Informationen zur Rente, dem Rentenkonto und dem Rentenbescheid stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website bereit.

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    Zuletzt aktualisiert: September 2018

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