Die optimale Absicherung für Vermieter. Zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter können Sie als Vermieter schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Mietausfälle, hohe Renovierungskosten oder Sachschäden sind in der Regel nicht durch Rücklagen abgedeckt und können zu erheblichen finanziellen Risiken werden. SicherVermieten, die Mietschutzversicherung der R+V sichert in solchen Fällen ab.
Auch wenn der Mietvertrag rechtswirksam gekündigt wurde, kommen Vermieter privater Wohneinheiten oft nicht zu den noch ausstehenden Forderungen. SicherVermieten schützt Sie vor Mietrückständen und Sachschäden an der vermieteten Wohnung durch den Mieter und erstattet:
Außerdem übernehmen wir Vorschusszahlungen bereits vor gerichtlicher Feststellung der Ansprüche
R+V-SicherVermieten versichert Sie als Vermieter gegen Schäden, die entstehen, wenn der Mieter Ihrer Wohneinheit (Haus oder Wohnung) seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. Dazu zählen die Zahlung des Mietzinses, des Nutzungsentgelts, der monatlichen Betriebskosten sowie die Leistung von Schadenersatz für eine erforderliche Renovierung und Sanierung.
Wenn Sie ein/e oder mehrere Häuser oder Wohnungen vermieten, die in Deutschland liegen und die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, sind Sie durch R+V-SicherVermieten geschützt. Voraussetzung ist, dass Sie als Privatperson vermieten.
R+V-SicherVermieten bieten wir Ihnen mit den Versicherungssummen 10.000 EUR, 15.000 EUR und 20.000 EUR.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Versicherungspolice, aber nicht vor Antragstellung. Bei allen neuen Mietern genießen Sie sofortigen Versicherungsschutz. Bei Bestandsmietern gilt eine Wartefrist von 3 Monaten. Bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag des Zahlungseingangs bei R+V.
Bei Auflösung des Mietverhältnisses läuft der Versicherungsvertrag weiter, Ihnen steht aber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Für den Abschluss der Versicherung ist es unerheblich, ob Sie sich eine Mietkaution vom Mieter haben stellen lassen. Es bleibt ihnen selbst überlassen, ob Sie auf diese ihnen gesetzlich zustehende Mietsicherheit verzichten. Unabhängig davon beträgt der Selbstbehalt immer drei Monatsmieten (netto).
Mit der Innovations-Garantie genießen Sie automatisch immer den besten Schutz. Wenn sich die Bedingungen in der von Ihnen abgeschlossenen Produktvariante ändern - verbessert in der Leistung, aber unverändert im Beitrag - passen wir Ihren Versicherungsschutz automatisch an. Und das ohne Mehrkosten für Sie. Die Innovations-Garantie gilt für die Produktvariante classic oder comfort.
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.