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Pflichtversicherter Rentner in der GKV |
Privatversicherter Renter bei R+V2
Mann, 71 Jahre, Versicherungsbeginn 1994 |
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Beitragssatz1 |
Beitrag |
Beitrag |
Altersrente: 2.000 EUR |
18,95 % |
416,90 EUR |
Höhe der Rente und anderer Einkünfte hat keinen Einfluss auf den Beitrag |
Betriebsrente: 800 EUR |
18,95 % |
125,44 EUR |
Beitrag |
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542,34 EUR |
535,37 EUR |
Zuschuss des Rentenversicherungsträgers |
7,95 % der Altersrente, max. Hälfte des KV-Beitrags |
174,90 EUR |
174,90 EUR |
Verbleibender Beitrag |
367,44 EUR + ggf. Beitrag für Kranken-Zusatzversicherungen |
360,47 EUR |
Beispiele für Beiträge im Rentenalter in GKV und PKV
¹Allgemeiner GKV-Beitragssatz: 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 1,7 % + SPV-Satz für Personen mit Kindern, die bereits älter als 25 Jahre sind: 1 3,4 % (Stand 01.01.2024). Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung ist allein vom Rentner zu tragen. Kinderlose haben einen SPV-Satz von 4 %. 2024 gilt ein monatlicher Freibetrag von 176,75 EUR. GKV-Beiträge sind erst für Betriebsrenten zu zahlen, die darüber liegen. Für die SPV gilt weiterhin die Freigrenze von 176,75 EUR.
²Beispiel: seit 2016 Bisex-Tarif mit Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, prozentuale Erstattungsgrenzen bei z. B. Hilfsmitteln, Heilmitteln und ambulanter Psychotherapie, Primärarztprinzip und inklusive Pflegepflichtversicherung, von 1994 bis 2015 Bisex-Tarif mit einem Selbstbehalt von 300 EUR mit Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
Wie kann man bei der R+V steigende Beiträge im Alter abfedern?
Um die Beiträge im Alter zu reduzieren, bietet die R+V zur Krankheitskostenversicherung eine zusätzliche Beitragsentlastungskomponente an. Mit dem angesparten Guthaben können die Beiträge ab dem Alter von 65 um den vereinbarten Betrag gesenkt werden. Die Beiträge für die Beitragsentlastungskomponente sind im gleichen Maß wie die Krankheitskostenversicherung steuerlich abzugs- und arbeitgeberzuschussfähig.