Zwei junge Frauen breiten eine Landkarte auf der Motorhaube aus.

    Rund ums Auto

    Mallorca-Police: So ist Ihr Mietwagen im Ausland ausreichend versichert

    Sie möchten im Urlaub auf eigene Faust die Gegend erkunden? Dafür bietet es sich an, vor Ort einen Mietwagen auszuleihen. Gerade im Urlaub sollte das Unfallrisiko allerdings nicht unterschätzt werden. Mit der so genannten Mallorca-Police sind Sie auch im Ausland vor den finanziellen Folgen eines Autounfalls geschützt.

    Mietwagen im Ausland die Mallorca-Police sollte unbedingt mit ins Gepäck

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    Autovermietungen im Ausland bieten häufig eine Versicherung ihrer Mietwagen als Inklusivleistung an. 

    Doch Achtung: Bei diesen Angeboten sind die Konditionen teilweise unklar und die Haftpflichtdeckung im Schadensfall gering. Im schlimmsten Fall tragen Sie die Kosten, die die Mindestdeckungssumme übersteigen. Sichern Sie sich daher vor Ihrem Urlaub mit der Mallorca-Police ab.

    ​ Mallorca-Police: Ergänzung der Haftpflicht im Ausland

    Die Mallorca-Police – auch Mallorca-Deckung genannt – ist eine Zusatzleistung, die Sie vor den Schäden, die Sie als Fahrer eines Mietwagens im europäischen Ausland und in den außereuropäischen Gebieten der EU verursachen, absichert.

    Sie ist ein Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.

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    Wo gilt die Mallorca-Police?

    Mit Abschluss der Mallorca-Police gilt die in Deutschland vereinbarte Deckungssumme – auch für Mietwagen im Europäischen Ausland. Diese Mietwagenversicherung gilt nicht nur auf der spanischen Insel Mallorca, sondern im gesamten europäischen Raum. Bei Ländern wie der Türkei oder Russland ist zu beachten, dass nur der europäische Raum eingeschlossen ist. Prüfen Sie daher mit Ihrer Versicherung, ob eine Erweiterung auf den außereuropäischen Raum möglich ist.

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    Sicher in den Urlaub mit der Mallorca-Police

    Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen nach einem Autounfall.

    Mit der Mallorca-Police sind Sie auch mit einem Mietwagen im In- und Ausland bestens abgesichert: Die sogenannte Mallorca-Deckung ist ein fester Bestandteil des R+V-Versicherungspakets ohne Mehrbeitrag.

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    Deckung von Unfallschäden im Ausland

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    In Deutschland sind die Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich festgelegt. Für Personenschäden liegt die Deckung bei 7,5 Millionen Euro und für Sachschäden bei 1,12 Millionen Euro. Viele Kfz-Versicherungen übertreffen diesen Mindeststandard, weshalb Unfallverursacher in Deutschland fast immer damit rechnen können, dass ihre Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Im europäischen Ausland verhält es sich jedoch anders. Als Urlauber ist es riskant sich nur auf die Mietwagenversicherung des Verleihers zu verlassen. Unter Umständen ist dort die gesetzliche Mindestdeckungssumme geringer und dann muss der Unfallverursacher für den höheren Schaden selbst aufkommen.

    Frau und Mann unterwegs mit dem Campingauto.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2023

    R+V Team

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    Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern hier im Magazin zu teilen.