Die Wiederzulassung muss bei Ihrem bisherigen Versicherer erfolgen. Ist Ihr Fahrzeug bei der R+V versichert, können Sie es nach einer Stilllegung wieder zulassen. Vorausgesetzt, das Fahrzeug war vor der Stilllegung auf Ihren Namen versichert.
Wenn Sie bereits einen Vertrag bei uns hatten, gehen Sie bitte nach dieser Anleitung vor.