02Apr2022 Auto

    Eigentumssicherung des Pkw – Wann greift sie und wer zahlt?

    Ein Schock, den vielleicht der eine oder andere bereits erlebt hat: Man kommt zum Parkplatz, aber das Auto steht nicht mehr da, wo es abgestellt war. Der erste Gedanke ist „Diebstahl“ oder „abgeschleppt wegen Falschparkens“. Doch manchmal steckt auch die Polizei dahinter.

    eigentumssicherung_pkw

    In manchen Fällen ist es notwendig, dass die Polizei den Pkw von Privatleuten abschleppt bzw. sicherstellt. Diese Maßnahme wird als Eigentumssicherung bezeichnet und dient in erster Linie dem Besitzer des Fahrzeugs.

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    Wann darf die Polizei einen Pkw sicherstellen?

    Grundsätzlich kann die Polizei immer dann ein Fahrzeug sicherstellen, wenn die Gefahr gegeben ist, dass dieses gestohlen werden könnte oder es die öffentliche Sicherheit gefährdet. Ist beispielsweise ein Fenster so weit geöffnet, dass ein Einbruch leicht zu bewerkstelligen ist und liegen noch sichtbare Wertgegenstände im Auto, dann ist eine Sicherstellung gerechtfertigt.

    Die öffentliche Sicherheit ist dann bedroht, wenn gefährliche Substanzen auslaufen oder das Auto sichtbare technische Mängel aufweist, die seine Verkehrstauglichkeit in Frage stellen. Darüber hinaus werden auch solche Fahrzeuge sichergestellt, bei denen der Verdacht besteht, dass sie bereits gestohlen worden sind.


    In welchen Fällen ist eine Sicherstellung unzulässig?

    Wenn im Sommer ein Seitenfenster ein paar Zentimeter geöffnet wurde, damit das Wageninnere nicht völlig aufheizt, ist das noch kein Grund, das Fahrzeug sicherzustellen – selbst dann nicht zwingend, wenn es unverschlossen ist. Es muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob ein Diebstahl wahrscheinlich ist.

    Darüber hinaus ist die Sicherstellung immer das letzte Mittel. Zuvor wird geprüft, ob der Schaden bzw. die Gefahr sich nicht auch auf anderem Wege vermeiden lässt. Beispielsweise indem das Fenster von der Polizei verschlossen wird oder der Halter benachrichtigt wird, damit er den Wagen selbst sichern kann.

    Da die Sicherstellung von der Polizei veranlasst wird, erhält der Halter unter der Polizeinummer 110 ausführliche Informationen darüber, wo sein Auto sich befindet und wie weiter vorgegangen wird.

     

    Wer bezahlt die Sicherstellung und wo wird das Auto aufbewahrt?

    In der Regel werden dem Kfz-Halter die Kosten für Sicherstellung und Aufbewahrung des Fahrzeugs auferlegt. Sie werden nach dem Zeitaufwand berechnet und sind deswegen nicht pauschal festgelegt. Nach aktuellen Angaben wird die Sicherstellung im Halbstundentakt berechnet. Hinzu kommen pro Tag die Unterstellungskosten auf einem amtlichen Verwahrplatz. Ganz grob können die Kosten demnach 200 bis 300 Euro betragen.

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