Die Versicherungsscheinnummer in der Autoversicherung
Haben Sie schon einmal erlebt, welchen Ärger und Aufwand eine falsche oder fehlende Versicherungsscheinnummer auslösen kann? Wie es dazu kommt und wie Sie sich zukünftige Probleme ersparen können, lesen Sie hier.
Was ist eigentlich der Schadenfreiheitsrabatt (SFR)?
Egal ob Haftpflicht oder Vollkasko, den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) gibt es in jeder Kfz-Versicherung. Er gehört dem Versicherungsnehmer und ist im Vertrag hinterlegt. Da er das Fahrverhalten des Versicherten abbildet, nennt man ihn auch ein subjektives Risikomerkmal. Entsprechend dem erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt – also den erfahrenen schadensfreien Jahren – wird ein Beitragssatz zugeordnet. Die Anzahl der Schäden bzw. der schadensfreien Jahre erhöhen bzw. reduzieren diesen Beitragssatz von Jahr zu Jahr.
Was hat das mit der Versicherungsscheinnummer zu tun?
Wenn Sie die Autoversicherung wechseln, werden Sie vom Versicherungsvermittler oder auf dem Internetportal des Versicherungsunternehmens nach der Versicherungsschein- bzw. Vertragsnummer des bisherigen Versicherers gefragt. Diese Angabe ist für den weiteren Bearbeitungsprozess sehr wichtig.
Ihr neuer Versicherer wendet sich bei der Bearbeitung Ihres Antrags an Ihren alten Versicherer. Dies geschieht elektronisch über das sogenannte Versicherer-wechselbescheinigungsverfahren (VWB-Verfahren).
Warum macht der neue Versicherer das?
Sie wollen Ihren Schadenfreiheitsrabatt natürlich gerne in die neue Versicherung übernehmen. Dafür müssen Ihre im Vertrag gemachten Angaben von Ihrer alten Versicherung bestätigt werden. Nur wenn die Daten übereinstimmen, kann der SFR übertragen werden.
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Wie genau funktioniert die VWB-Anfrage?
Über ein Programm beim neuen Versicherer wird eine VWB-Anfrage ausgelöst. Diese beinhaltet unter anderem folgende Informationen:
- Schlüsselnummer des alten Versicherers (jeder Versicherer hat eine eigene Identifikationsnummer)
- Schlüsselnummer des neuen Versicherers
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Versicherungs- bzw. Vertragsnummer
Diese Anfrage wird an den Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) gesteuert. Das dortige Programm weiß auf Grund der Schlüsselnummer an welchen Versicherer die Anfrage versendet werden muss. Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten haben Sie im Rahmen der Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz erklärt, die Ihnen Ihr neuer Versicherer zusammen mit den weiteren Verbraucherinformationen ausgehändigt hat.
Was macht der alte Versicherer?
Der alte Versicherer gleicht nun die Daten der VWB-Anfrage mit seinen Vertragsdaten ab. Dies geschieht in den meisten Fällen maschinell. Stimmen die Daten der Anfrage und des Vertrages überein, beantwortet die bisherige Versicherung die VWB-Anfrage positiv. Der Schadenfreiheitsrabatt wird also dem neuen Vertrag übergeben. Stimmen die Angaben nicht überein, fällt die Beantwortung negativ aus. Der SFR bleibt somit im alten Vertrag und der neue Versicherer erfährt den Grund für die negative Antwort.
Gründe für eine fehlgeschlagene Anfrage
Eine falsche Versicherungsscheinnummer belegt klar den ersten Platz der Gründe für eine misslungene Anfrage. Auf Platz zwei steht der Hinweis, dass der Versicherungsnehmer falsch ist. Bei der Beantragung der Kfz-Versicherung sind daher die korrekten Angaben zur Versicherungsscheinnummer und zum Versicherungsnehmer essentiell. Das automatisierte Verfahren basiert auf Maschinen ohne „Fingerspitzengefühl“. Ein Vertippen in der Vertragsnummer, ein Weglassen von Anfangs-, Endbuchstaben oder auch Ziffern ist ein hartes KO-Kriterium. Auch Rechtschreibfehler im Namen, Abkürzungen oder Spitznamen haben den gleichen Effekt.
Was sind die Folgen einer negativen Antwort?
Sobald eine negative Antwort beim neuen Versicherer ankommt, erhalten Sie einen Brief oder eine E-Mail, in der Sie um die Überprüfung der Daten gebeten werden.
- Nehmen Sie diesen Brief bzw. die E-Mail des Versicherers ernst. Hier geht es um Ihren Schadenfreiheitsrabatt und letztendlich um Ihre Prämie.
- Schauen Sie in Ihren alten Vertragsunterlagen des bisherigen Versicherers nach und überprüfen Sie Ihre Angaben im Antrag bzw. im Brief.
- Teilen Sie Ihrem jetzigen Versicherer die korrekten Angaben laut Vorvertrag mit.
Der Versicherer wird daraufhin eine neue Anfrage versenden und eine – hoffentlich positive – Antwort erhalten.
Tipp: Überprüfen Sie sorgfältig Ihre Angaben, so dass keine Rückfragen auf Sie zukommen.
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