09Apr2022 Auto

    Kann der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) auf eine Firma übertragen werden?

    Für Autofahrer rechnet es sich, wenn sie unfallfrei unterwegs sind. Versicherer belohnen Fahrer dann mit dem sogenannten Schadenfreiheitsrabatt. Doch wie ist es, wenn Fahrer diesen Rabatt auf eine Firma übertragen möchten?

    schadenfreiheitsrabatt

    Die Übertragung eines SFR von einer natürlichen Person auf eine juristische Person (z.B. AG) oder Handelsgesellschaft (z.B. OHG) funktioniert nicht.

    Es kommt aber immer wieder vor, dass auf eine Firma ein Fahrzeug versichert werden soll, für das vorher noch nie ein Vertrag über eine Autoversicherung bestanden hat. Das kann zum Beispiel bei Neugründungen der Fall sein oder wenn ein Angestellter ein Dienstfahrzeug erhält.

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    Mögliche Lösung: Die Mitversicherungsnehmergemeinschaft

    Eine Person kann den SFR in den Vertrag einer Firma einbringen.

    Wie funktioniert das?

    • Herr Max Mustermann hat als Privatperson einen Vertrag für sein Fahrzeug mit SF15
    • Dieses Fahrzeug soll jetzt auf die Firma Max und Moritz Mustermann Heizungsinstallationen OHG versichert werden
    • Ein Antrag für den VN Firma Max und Moritz Mustermann Heizungsinstallationen OHG wird gestellt
    • Gleichzeitig mit dem Antrag wird die Mitversicherungsnehmergemeinschaft (Mit-VN- oder VN-Gemeinschaft) eingereicht Die Privatperson Max Mustermann stellt der Firma den SFR für dieses Fahrzeug zur Verfügung
    • Der Versicherungsschein wird mit den SF15 von Herrn Max Mustermann auf die Firma ausgestellt

    Im Gegensatz zu einer SFR-Abtretung verbleibt der SFR bei der Privatperson und gehört nicht wie üblich dem Versicherungsnehmer. Der SFR wird also nicht abgetreten. Er kann jederzeit von der Privatperson aus dem Vertrag wieder herausgeholt werden.

     

    Was ist dabei zu beachten?

    Werden z. B. ersatzpflichtige Schäden durch andere Nutzer des Fahrzeugs verursacht und der SFR im Laufe der Jahre hierdurch schlechter gestellt, dann kann die Privatperson nur diesen SFR wieder zurückerhalten.

    Wird im Vertrag ein Fahrzeugwechsel vorgenommen/Ersatzfahrzeug angeschafft, muss die Mit-VN-Gemeinschaft für dieses Fahrzeug wieder neu bestätigt und eingereicht werden.

    Mit Hilfe der VN-Gemeinschaft können die Ersteinstufungsregelungen oder besondere Zweitwageneinstufungen zum SFR auch für Verträge von juristischen Personen bzw. Handelsgesellschaften in Anspruch genommen werden.

    Beispiel:
    • Im Vertrag einer juristischen Person wird die Mitversicherungsnehmergemeinschaft auf Max Mustermann für einen Pkw beantragt
    • Herr Mustermann hat einen laufenden Vertrag für ein Kraftrad mit SF6
    • Der Pkw der Firma kann jetzt direkt mit SF2 beginnen, obwohl für die Firma bisher kein weiteres Fahrzeug oder ein Vorvertrag bestanden hat. Vertragliche Vorrausetzungen an Nutzer und Fahreralter etc. für solche Ersteinstufungsregelungen müssen natürlich eingehalten werden
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