09Mär2022 Bauen + Wohnen

    Längere Abwesenheit – was muss ich als Mieter beachten?

    Haben Sie auch schon mal davon geträumt, spontan die Wohnungstür abzuschließen und auf eine einsame Insel zu verschwinden? Zugegeben, in der Regel gibt es meist viele gute Gründe, die uns davon abhalten, solche Fantasien in die Wirklichkeit umzusetzen. Doch wie sieht es eigentlich mit der Versicherung aus, wenn man seine Mietwohnung länger allein lässt? Vier Fragen und Antworten zum Thema Mieterpflichten.

    Zuschließen und einfach auf und davon: Darf ich das als Mieter oder Mieterin?

    Theoretisch ja, denn mit einem Mietvertrag verbindet sich ein Nutzungsrecht, aber keine Nutzungspflicht. Allerdings haben Sie als Mieter eine Sorgfaltspflicht und müssen dafür sorgen, dass die Wohnung während Ihrer Abwesenheit keinen Schaden nimmt. Dazu gehören sowohl akute Schäden wie Wasserrohrbrüche oder Brände als auch Schimmelbefall durch unzureichendes Lüften oder Heizen.

     

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    Wie komme ich dieser Sorgfaltspflicht denn am besten nach, wenn ich gar nicht in der Wohnung bin?

    Wenn sich ein Schadenfall ereignet und der Vermieter keinen Zutritt zur Wohnung hat, kann es schnell teuer werden. Empfehlenswert ist daher: einen Ersatzschlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen und darüber auch den Vermieter in Kenntnis setzen. So weiß er, an wen er sich im Notfall zu wenden hat. Außerdem sollte regelmäßig eine Vertrauensperson nach dem Rechten sehen, am besten zwei Mal wöchentlich, und bei Bedarf in der Wohnung heizen, lüften und die Post holen. Auch das Schneeschippen und die Treppenhausreinigung sollte die Person übernehmen, wenn Sie dazu mietvertraglich verpflichtet sind. Denn davon sind Sie als Mieter gemäß dem deutschen Mietrecht durch Ihre Abwesenheit nicht befreit.


     

    Ist kurzfristige Überlassung an Freunde möglich?

    Wenn sich ein Freund für wenige Wochen in Ihrer Wohnung einquartiert, kann der Vermieter dies laut Immobilienverband nicht verbieten, solange dieser Freund keine Miete zahlt. Ihren Vermieter sollten Sie allerdings darüber informieren, wer sich übergangsweise in der Wohnung aufhält.

    Aber Achtung: Geht bei dieser freundschaftlichen Überlassung beispielsweise eine teure Vase zu Bruch oder werden die Fliesen mit dem falschen Scheuermittel geschrubbt, haben Sie keinen automatischen Anspruch auf Ausgleich durch die Versicherung. Beim Wohnungshüten handelt es sich nämlich um eine Gefälligkeitshandlung, für die der Hilfeleistende laut Gesetz nicht noch bestraft werden soll. Es gibt jedoch einige Versicherungen, die Gefälligkeitshandlungen in die private Haftpflichtversicherung einschließen und diese Schäden übernehmen.


    Und was gilt, wenn ich meine Mietwohnung für einige Wochen untervermiete, zum Beispiel über ein Portal wie Airbnb?

    In diesem Fall handelt es sich um eine Untervermietung, für die Sie sich die explizite Erlaubnis des Vermieters einholen sollten. Anderenfalls kann dies ein Kündigungsgrund sein.

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