Privat und beruflich stehen Sie mit beiden Beinen im Leben. Ihr Einkommen ist dabei die Basis für all Ihre Ziele und Wünsche. Deshalb brauchen Sie die Sicherheit, in jeder Situation auf Ihr Einkommen zählen zu können. Doch das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Jeder vierte Arbeitnehmer* muss vor dem Rentenalter seinen Beruf wegen Unfall oder Krankheit aufgeben. Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im Fall der Fälle bekommen Sie statt Ihres Gehalts Geld aus der Versicherung. Damit Ihr Leben weitergeht.
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Leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
Wir zahlen Ihnen die volle Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
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Erhöhung des Versicherungsschutzes zu besonderen Anlässen
Während der Laufzeit Ihrer Versicherung können Sie zu bestimmten Anlässen Ihren Versicherungsschutz erhöhen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung: berufliche Veränderung, Erwerb eines Eigenheims, Heirat, Geburt eines Kindes. Sie können die Rente um bis zu 80 % auf einmal erhöhen.
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Beitragsstundung bei vollem Schutz
Selbst wenn es einmal finanzielle Engpässe in Ihrem Leben geben sollte, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beiträge zinslos und anlasslos zu stunden. Dabei bleibt der BU-Schutz in voller Höhe erhalten.
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Wir helfen innerhalb 48 Stunden bei der Abwicklung
Spätestens 48 Stunden nachdem Sie uns Ihren Versicherungsfall gemeldet haben, ruft Sie ein Leistungsspezialist der R+V an. Er begleitet Sie bei jedem Schritt und bleibt während der Leistungsprüfung Ihr persönlicher Ansprechpartner.
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Finanzielle Unterstützung für Ihre Rückkehr ins Berufsleben
Unsere finanzielle Unterstützung hört nicht bei der BU-Rente auf. Wir bieten unterschiedlichste Starthilfen für Ihren individuellen Bedarf (wie z. B. Umbauten am Haus, Umschulungen).
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Steuerfreie Ablaufleistung
Mit dieser Option investieren wir Beitragsüberschüsse in nachhaltige Fonds. Das Guthaben gehört zum Ablauftermin Ihnen – steuerfrei!
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Weltweiter Schutz
Selbst bei einem längeren Auslandsaufenthalt müssen Sie sich keine Gedanken um Ihre Absicherung machen. Unsere BU bleibt weltweit gültig.
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass Versicherer im Schadensfall häufig Leistungen verweigern. Die Leistungsquote von Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt im Durchschnitt bei 80 %, bei der R+V sogar bei 89,46 %. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Anträge tatsächlich genehmigt wird.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig vom Jobrisiko. Statistiken zeigen, dass psychische Erkrankungen (34 %), Erkrankungen des Bewegungsapparates (20 %) und Krebs (20 %) die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind. Zusammen machen sie ca. 70 % aus.
Viele Menschen glauben, dass ihnen so etwas nie passieren kann, was zu einer Unterschätzung des Risikos führt. Laut Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung wird etwa jeder vierte Arbeitnehmer (ungefähr 25 %) im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen monatlichen Beiträgen um Beispiele handelt. Die Beispiele gelten für Nichtraucher ohne gesundheitliche Einschränkungen und bei Abschluss des Vertrags auf ein Endalter von 67 Jahren. Der tatsächliche Beitrag wird höher oder niedriger sein.
Eine genaue Beispielrechnung erstellen wir gerne mit Ihnen gemeinsam vor Ort oder am Telefon.
Zahlung BU-Rente
Keine abstrakte Verweisung
Leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit optional wählbar
Sofortleistung bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall
Zusätzliche Leistung im Pflegefall
Sofortkapital bei Berufsunfähigkeit (12 Monatsrenten)
Steuerfreie Ablaufleistung
Zusatzbaustein
Leistungsdynamik
Zusatzbaustein
Beitragsdynamik
Eine Befragung unserer Kunden hat ergeben, dass 90 % der Befragten nach einer Berufsunfähigkeit so schnell wie möglich ins Berufsleben zurückwollen. Zwei Drittel wünschen sich neben der BU-Rente zusätzlich eine hohe Kapitalzahlung. Genau diesen Bedürfnissen entspricht die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung.
Unser Ziel ist es, Sie dabei durch umfangreiche Leistungen nachhaltig und allumfassend zu unterstützen. Die R+V kann weit mehr, als nur eine monatliche BU-Rente zu zahlen. Sie bietet die ideale Kombination aus finanzieller Sicherheit, Unterstützung bei Genesung und Hilfe beim Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, fällt nicht nur Ihr Gehalt weg: Meist kommen dann weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Menschen mit geringem Finanzpolster, für Familien mit einem Alleinverdiener und für Singles. Auch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, weil die staatlichen Leistungen deutlich reduziert wurden.
Das bedeutet:
Praktisch keiner, der von seinem Einkommen abhängig ist, kommt um eine private Absicherung herum, um im Fall der Fälle seinen gewohnten Lebensstandard halten zu können.

„Ich war Fliesenlegerin, als ich berufsunfähig wurde. Dass ich eine laufende Immobilienfinanzierung hatte, machte es nicht leichter.“
Jasmin Rochau aus Giengen a. d. Brenz, Berufsunfähigkeitsversicherungs-Kundin
Zum Glück hatte Frau Rochau eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der R+V abgeschlossen. Die R+V hat geholfen und für eine schnelle Bearbeitung gesorgt. Frau Rochau hat umgeschult und arbeitet heute wieder im gleichen Betrieb in einem Büro-Job mit beratender Tätigkeit – und mit einer monatlichen BU-Rente, die Einkommenseinbußen ausgleicht.
„Als Projektleiter habe ich sehr viel und auch sehr lange gearbeitet. Doch dann habe ich mich mit Corona infiziert. Ich habe leider einen schweren Krankheitsverlauf und von einem Tag auf den anderen ging gar nichts mehr.“
Herr Pfau hatte einen festen Ansprechpartner vor Ort, der jederzeit für ihn da war und ihn unterstützt hat. Durch schnelle und klare Entscheidungen konnten wir helfen, dass Herr Pfau heute schon wieder in Teilzeit arbeiten kann – mit voller Berufsunfähigkeits-Rente.
Ihr Einkommen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Sie Ihr Leben individuell und selbstbestimmt gestalten können. Doch das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Jeder vierte muss vor dem Rentenalter seinen Beruf wegen Unfall oder Krankheit aufgeben. Wenn es zu einer Berufsunfähigkeit kommt, werden die laufenden Lebenshaltungskosten schnell zu einer zusätzlichen Belastung. Wenn Sie nach 1961 geboren sind, besteht die staatliche Absicherung nur noch aus einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben Sie aber grundsätzlich nur, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können – egal in welchem Beruf. Und auch nur dann, wenn Sie bereits mindestens fünf Jahre gearbeitet haben. Bei einer Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard zu halten, kann ohne die finanziellen Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Herausforderung werden.

Die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihnen während der gesamten Versicherungsdauer im Leistungsfall eine monatliche Rente zu. Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Wir zahlen Ihnen die volle Berufsunfähigkeitsrente. Außerdem müssen Sie keine Beiträge bezahlen, wenn Sie Leistungen beziehen.
Um steigende Lebenshaltungskosten oder die Inflation auszugleichen, können Sie eine Beitragsdynamik und/oder eine Leistungsdynamik vereinbaren. Mit der Beitragsdynamik erhöht sich der Zahlbeitrag und Ihre Berufsunfähigkeitsrente steigt. Mit dem Baustein Leistungsdynamik erhöhen wir im Leistungsfall jährlich Ihre vereinbarte BU-Rente.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland entscheiden sich dafür, in Teilzeit zu arbeiten – weil sie z. B. für ihre Kinder da sein oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern wollen. Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch in Vollzeit abgeschlossen haben, aber in Teilzeit berufsunfähig werden, riskieren Sie bei vielen Versicherern, dass Sie keine Leistung bekommen. Wir haben für solche Fälle die sogenannte „Teilzeitklausel“. Dank dieser Klausel gelten bei allen neu abgeschlossenen BU-Policen auch nach einem späteren Wechsel in Teilzeit dieselben Leistungsvoraussetzungen wie zuvor als Vollzeitkraft.
Mit der Arbeitsunfähigkeits-Option (AU-Option) erhalten Sie die vereinbarten Leistungen aus Ihrer R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon, wenn Sie krankgeschrieben sind. Die AU-Option gilt bei Krankschreibung wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
Wenn Sie noch in einem anderen Beruf arbeiten können, der Ihrer „bisherigen Lebensstellung“ entspricht, erhalten Sie bei anderen Versicherern oftmals keine Zahlungen bei Berufsunfähigkeit.
Wir als Versicherer verzichten bei Berufsunfähigkeit auf diese abstrakte Verweisung in andere Berufe in allen Berufsgruppen, also auch bei Personen mit überwiegend körperlicher Tätigkeit. Sollten Sie berufsunfähig werden, erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente selbst dann, wenn Sie eine mit Ihrem Beruf vergleichbare Tätigkeit theoretisch ausüben könnten. Ihr Anspruch entfällt nur, wenn Sie eine andere Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt tatsächlich ausüben. Diese muss aber auch Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen.
Sie können bei Vertragsschluss zwischen verschiedenen Überschussverwendungsarten wählen:
- Beitragsverrechnung: Bei der Beitragsverrechnung reduziert sich Ihr monatlich zu zahlender Beitrag.
- Chancenorientierte Überschussverwendung: Bei der chancenorientierte Überschussverwendung wird die Differenz aus Brutto- und Nettobeitrag in einen Fonds mit Nachhaltigkeitskonzept investiert, verbunden mit der Chance auf eine attraktive Rendite. Zur Fondsliste.
- Verzinsliche Ansammlung: Bei der verzinslichen Ansammlung werden die während der Beitragszahlungsdauer zugeteilten Überschüsse im Sicherungsvermögen der R+V angesammelt. Die Leistungen aus der chancenorientierten Überschussverwendung und aus der verzinslichen Ansammlung sind bei Auszahlung, z. B. bei Ablauf oder im Todesfall, steuerfrei.
Dafür gibt es bei der unserer Berufsunfähigkeitsversicherung die Nachversicherungsgarantie. Während Ihrer Versicherungszeit können Sie zu bestimmten Anlässen den Versicherungsschutz erhöhen – ohne erneute Prüfungen zu Ihrem Gesundheitszustand! Diese Anlässe sind z. B. Heirat oder die Geburt eines Kindes oder eine Immobilienfinanzierung.
Darüber hinaus können Sie auch ohne ein besonderes Ereignis Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöhen:
- einmalig innerhalb der erste fünf Versicherungsjahre
- zu Beginn des 11. Versicherungsjahres.
Die Tätigkeiten von Hausfrauen/-männern, Schülern und Studenten sehen wir ebenfalls als Beruf an und bieten im Fall einer Berufsunfähigkeit auch in diesen Berufen den vollen Versicherungsschutz in Form einer BU-Rente an. Vorteil vor allem für Schüler und Studenten: wenn Sie sich in jungen Jahren für eine BU entscheiden, sichern Sie sich niedrigere Beiträge für später.
Wenn Sie als Arbeitnehmer ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen können und eine Berufsunfähigkeit erleiden, müssen Sie mit einer Kündigung wegen Krankheit durch Ihren Arbeitgeber rechnen.
Arbeitnehmer erhalten in der Regel nur für bis zu sechs Wochen volle Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber. Sind Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse so lange Krankengeld, bis Sie zurück in den Beruf können – allerdings maximal bis zur 78. Krankheitswoche (ca. 1,5 Jahre).
Danach bleiben für Sie als Arbeitnehmer nur noch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung – die an sehr hohe Hürden gekoppelt sind.
Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung kann im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, z. B. als Direktversicherung, abgeschlossen werden. Dabei schließt Ihr Arbeitgeber als Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeitsversicherung ab, versicherte Person und Nutznießer sind aber Sie als Arbeitnehmer.
Für den Arbeitgeber ist das eine interessante Variante, denn die betriebliche Altersversorgung, z. B. als Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ein attraktives Angebot des Unternehmens an die Mitarbeiter.
Für Sie als Arbeitnehmer ist dies eine interessante Variante, denn mit einer Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos über den Arbeitgeber können Sie mit Ihren Beiträgen gleichzeitig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Nein, für Selbständige gilt zwar grundsätzlich, dass sie erst einmal prüfen müssen, ob sie sich umorganisieren können und damit ihr Unternehmen in einer anderen Form weiterführen können. Jedoch verzichten wir auf die Prüfung einer Umorganisation des Arbeitsplatzes bei allen Berufsbildern.
Ja. Eine Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn Ihnen nach dem Infektionsschutzgesetz ihre berufliche Tätigkeit untersagt wird und Sie dadurch sechs Monate oder länger nicht mehr arbeiten können.
Für bestimmtes medizinisches Personal gilt dies sogar schon, wenn es ihnen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes untersagt wurde, Patienten zu behandeln oder zu betreuen.
Quelle: MORGEN & MORGEN (Stand 05/2025)
Quelle: MORGEN & MORGEN (Stand 05/2025)
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erwarten Sie, dass Ihre Versicherung im Ernstfall für Sie da ist. Ob das wirklich so ist, darüber kann die Leistungsquote Auskunft geben. Sie zeigt, wie viele von 100 Anträgen auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich von der Versicherung bewilligt werden. Bei uns sind es aktuell 89,46 %. Die R+V liegt damit weit über dem Marktniveau.