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Rund um die Rente

Rentenversicherung für Studenten: So funktioniert die Altersvorsorge während des Studiums

Inhalt

Bei den meisten Studenten steht das Thema Rentenversicherung nicht oben auf der Agenda. Dabei kann eine frühe Vorsorge entscheidende Vorteile im Alter bieten. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, schon während des Studiums etwas für die Rente zu tun: durch Nebenjobs, Werkstudenten-Tätigkeiten, Praktika, freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung oder eine private Altersvorsorge. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Optionen es gibt, und erklären, was Sie über die gesetzliche und private Rentenversicherung wissen sollten.

Auf einen Blick

Das Wichtigste zum Thema „Rentenversicherung für Studenten“

  • Frühzeitig vorsorgen

    Schon als Student können Sie von der Rentenversicherung profitieren. Mit einem frühzeitigem Beitragsstart legen Sie den Grundstein für eine bessere Altersvorsorge. 

  • Möglichkeiten der Einzahlung

    Nebenjobs, Praktika und freiwillige Beiträge bieten Ihnen verschiedene Wege, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen – auch schon während des Studiums. Aber auch der frühzeitige Abschluss einer privaten Rentenversicherung kann sich für Studenten lohnen.

  • Gesetzliche und private Rentenversicherung

    Es gibt wichtige Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen für Sie als Student gelten. 

Gesetzliche und private Rentenversicherung

In Deutschland sind Arbeitnehmer und auch Studenten in bestimmten Beschäftigungsverhältnissen verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dieses Umlageverfahren sorgt dafür, dass die aktuellen Beiträge direkt für die Renten der heutigen Ruheständler verwendet werden.  

Wer die Mindestanzahl von 5 Beitragsjahren erfüllt, hat später Anspruch auf eine lebenslange monatliche Rente. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach der Dauer der Einzahlung, der Höhe des Einkommens und den daraus resultierenden Rentenpunkten. 

Zusätzlich zur gesetzlichen Rente haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer privaten Rentenversicherung zusätzlich abzusichern. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil die gesetzliche Rente später allein nicht ausreicht, um den gewohnten Lebenstandard zu halten Daher ist es sinnvoll, zusätzlich privat vorzusorgen, um eine mögliche Rentenlücke zu vermeiden. 

Eine private Rentenversicherung ist eine freiwillige Form der Altersvorsorge, bei der Sie eigenes Kapital ansparen, das Ihnen später entweder als monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung zur Verfügung steht. Private Vorsorgemodelle lassen sich meist flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche anpassen.  

Private Rentenversicherung für Studenten: eine sinnvolle Wahl?

Ob Studierende schon während des Studiums in eine private Rentenversicherung einsteigen, hängt vor allem von ihrer finanziellen Situation ab. Klar ist: Wer früh beginnt, kann langfristig ein ordentliches Polster aufbauen – schließlich arbeitet in den meisten Fällen der Zinseszinseffekt im Hintergrund. Trotzdem sollte man sich nicht übernehmen: Die Beiträge dürfen das monatliche Budget nicht sprengen. 

Zum Beispiel ist die AnsparKombi Safe+Smart der R+V eine flexible Form der Geldanlage, die sich besonders gut für den Einstieg in die Altersvorsorge eignet, auch schon im Studium. Sie kombiniert einen sicheren Anlageanteil mit chancenorientierten Investments. So profitieren Sie langfristig von Renditechancen und genießen gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit. 

Ein weiterer Vorteil: Sie bleiben flexibel. Beiträge können angepasst und Kapital später bei Bedarf entnommen werden. So bauen Sie frühzeitig eine zusätzliche Altersvorsorge auf, ganz nach Ihren Vorlieben und Möglichkeiten. 

Früh anfangen lohnt sich

Unser Tipp: Wer früh mit der Altersvorsorge beginnt, sichert sich langfristig bessere Chancen auf ein solides Einkommen im Alter. Ohne eine zusätzliche private Vorsorge wird die gesetzliche Rente voraussichtlich weniger als 50 % des letzten Nettogehalts betragen. 

Bei geringfügigen Nebenjobs sollten Sie sich jedoch genau überlegen, ob eine private Rentenversicherung bereits während des Studiums sinnvoll ist – oder ob die zusätzlichen Beiträge das monatliche Budget zu stark belasten. 

Rentenversicherungspflicht bei studentischen Jobs

Wichtige Regelungen im Überblick

Ob Studierende rentenversicherungspflichtig sind, richtet sich nach der Art ihrer Beschäftigung. Für Minijobs, Werkstudententätigkeiten und Praktika gelten jeweils unterschiedliche Vorgaben. Auch das monatliche Bruttoeinkommen spielt eine wichtige Rolle bei der Frage, ob Sie als Student Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen. 

Rentenversicherung für Studenten bei Werkstudenten-Tätigkeiten

Studierende, die monatlich zwischen 556 und 2.000 EUR verdienen, arbeiten meist im Rahmen einer Werkstudentenregelung. In diesem Fall zahlen sie lediglich Beiträge zur Rentenversicherung, während sie von der Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind. 

Der Rentenversicherungsbeitrag wird dabei aufgeteilt: Arbeitgeber und Werkstudent übernehmen jeweils 9,3 %. Das frühe Einzahlen lohnt sich, denn dadurch erwerben Studierende bereits während des Studiums Rentenansprüche

Anders als bei kurzfristigen Beschäftigungen sind Werkstudenten nicht auf 70 Arbeitstage pro Jahr beschränkt. Ihre Anstellung kann langfristig laufen, solange das Studium im Vordergrund steht. Durch die Beschäftigung als Werkstudent sammeln Sie wichtige Versicherungszeiten, die später direkt auf die gesetzliche Rente angerechnet werden. Wichtig ist: Der Werkstudentenstatus bleibt nur bestehen, wenn die Studierenden offiziell in Vollzeit immatrikuliert sind. 

Regelungen zur Rentenversicherung für Studenten bei Praktika

Es gibt verschiedene Arten von Praktika, die sich in Bezug auf die Rentenversicherungspflicht unterscheiden: obligatorische und freiwillige Praktika. 

  • Wenn es sich um ein Praktikum handelt, das durch die Studienordnung vorgeschrieben ist, fallen keine Beiträge zur Rentenversicherung an.
  • Wenn Sie hingegen ein freiwilliges Praktikum absolvieren und dabei eine Vergütung erhalten, besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht.
  • Das Gleiche gilt für Zwischenpraktika: Ist das Praktikum verbindlicher Teil des Studiums, bleibt es beitragsfrei. Bei freiwilligen Zwischenpraktika hängt die Beitragspflicht davon ab, wie lange sie dauern und wie sie ausgestaltet sind. 

Auch wenn keine Pflicht zur Rentenversicherung besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig eine Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung abzuschließen. Dadurch können Studierende bereits frühzeitig Rentenansprüche aufbauen. Besonders bei längeren Praktika mit gutem Einkommen sollten Sie genau prüfen, ob Beiträge fällig werden und welche Vorteile das für die spätere Rente bringen kann. 

Regelungen für Minijobs

Bei einem Minijob mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 556 EUR (Stand: 2025) sind Beschäftigte grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber leistet dabei einen Pauschalbeitrag von 15 %, während Beschäftigte zusätzlich 3,6 % ihres Lohns an die Rentenversicherung zahlen. 

Studierende können sich jedoch entscheiden, auf Antrag beim Arbeitgeber die Rentenversicherungspflicht aufzuheben. In diesem Fall zahlen sie keine eigenen Beiträge, erwerben aber auch keine Ansprüche auf spätere Rentenzahlungen. Wer auf eine Befreiung verzichtet, profitiert davon, dass die Beschäftigungszeiten bereits in die spätere Rentenberechnung einfließen. 

Gerade in jungen Jahren kann es vorteilhaft sein, schon während des Studiums Rentenzeiten zu sammeln, etwa um die erforderliche Wartezeit für bestimmte Rentenarten zu erreichen.  

Mehr Infos zum Thema finden Sie im Ratgeberartikel „Die Renteninformation verstehen und nutzen“

Rentenversicherungsbeiträge für Studenten im Überblick

Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge für Studierende richtet sich nach der Art der Beschäftigung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 18,6 % des monatlichen Bruttoeinkommens und verteilt sich wie folgt: 

  • Minijobber

    Arbeitgeber zahlen 15 %, Studierende 3,6 %. Auf Antrag beim Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer sich von den Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen.

  • Werkstudenten

    Beide Parteien übernehmen jeweils 9,3 %. 

  • Verdienste über 2.000 EUR

    Hier gelten die regulären Beitragssätze ohne Vergünstigungen. 

  • Kurzfristige Beschäftigungen

    Wer maximal 70 Tage im Jahr arbeitet, ist von der Rentenversicherungspflicht befreit.

Rechenbeispiel: Rentenversicherungsbeiträge bei einem Minijob

Lukas erhält für seine unbefristete Beschäftigung ein monatliches Gehalt von 556 EUR brutto. Davon werden abgezogen: 

  • Rentenversicherungsbeitrag (18,6 %): 103,42 EUR 
  • davon trägt Lukas (3,6 %): 20,02 EUR 
  • davon trägt der Arbeitgeber (15 %): 83,40 EUR 
  • Krankenversicherung (13 %, vom Arbeitgeber gezahlt): 72,28 EUR 
  • Lohnsteuer (2 %, vom Arbeitgeber gezahlt – Pauschalregelung): 11,12 EUR 

Insgesamt übernimmt der Arbeitgeber 166,80 EUR Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer. Lukas selbst zahlt lediglich 20,02 EUR in die Rentenversicherung ein. 

Rentenversicherungsbeiträge und Befreiung: Welche Optionen haben Studenten

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden einkommensabhängig berechnet. Studenten sollten überlegen, ob für sie eine Befreiung in Frage kommt oder ob es vorteilhaft ist einzuzahlen. Je nach Art der Beschäftigung unterscheiden sich die Beitragssätze: Während Minijobber nur einen geringen Anteil abführen, tragen Werkstudenten anteilig einen höheren Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bei.

Rentenansprüche nicht verschenken: Warum sich freiwillige Beiträge lohnen können

Unser Tipp: Auf den ersten Blick kann eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht finanziell entlastend wirken. Allerdings gehen damit auch wertvolle Rentenansprüche verloren. Schon kleine Beiträge können langfristig die Rente steigern und zur Erfüllung der Mindestversicherungszeit beitragen.

Daher lohnt es sich, nicht nur die kurzfristigen Vorteile zu betrachten, sondern auch die langfristigen Folgen sorgfältig abzuwägen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. 

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: Vor- und Nachteile für Studenten

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bringt Vor- und Nachteile mit sich. Einer der größten Vorteile ist ein höheres Nettoeinkommen, da keine monatlichen Abzüge anfallen. Das bedeutet mehr finanzielle Flexibilität während des Studiums. Allerdings hat diese Entscheidung auch langfristige Konsequenzen: Die gearbeitete Zeit wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet und es besteht kein Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung, wie beispielsweise die Erwerbsminderungsrente. 

Daher sollten Sie gut abwägen, ob die kurzfristige finanzielle Entlastung die möglichen Nachteile in der Zukunft überwiegt. 

Langfristige Vorsorge: Wann sich eine Rentenversicherung für Studenten lohnt

Junge Studenten sitzen gemeinsam am Tisch.

Wer schon während des Studiums in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann wichtige Wartezeiten ansammeln, die später für bestimmte Rentenansprüche entscheidend sind. So ist zum Beispiel oft eine Versicherungsdauer von 5 Jahren Voraussetzung, um überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben. 

Auch bei privaten Altersvorsorgemodellen zahlt sich ein früher Einstieg aus: Je früher man beginnt, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt – das kann sich langfristig deutlich auf die Höhe der späteren Rente auswirken. Schon kleine monatliche Beiträge im Studium können helfen, sich eine regelmäßige Altersvorsorge für später zu sichern. 

Frühzeitg absichern

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist bereits für Studenten sinnvoll

Nicht nur die frühzeitige Altersvorsorge zahlt sich für Studenten aus – sondern auch die rechtzeitige Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Viele denken bei Berufsunfähigkeit zunächst an körperlich fordernde Berufe – doch auch Studenten können durch psychische oder körperliche Erkrankungen plötzlich ausfallen und ihr Studium oder ihren späteren Beruf nicht fortführen. In solchen Fällen greift die gesetzliche Absicherung oft nicht oder erst sehr spät. 

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert im Ernstfall das Einkommen – und das bereits während des Studiums. Der Vorteil: Wer jung und gesund ist, erhält in der Regel günstigere Beiträge und kann sich langfristig absichern. 

Zur BU-Versicherung für Studenten

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Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Rentenversicherung für Studenten”

Ja, auf jeden Fall. Wer als Student früh vorsorgt, sammelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wichtige Versicherungszeiten – das kann später entscheidend sein. Bei privater Altersvorsorge kommt zusätzlich der Zinseszinseffekt ins Spiel: Schon kleine Beiträge können über die Jahre deutlich an Wert gewinnen und die spätere Rente spürbar erhöhen.  

Eine frühzeitige Altersvorsorge wirkt sich positiv auf die spätere Rente aus: In der gesetzlichen Rentenversicherung sammelt man wichtige Versicherungszeiten – mindestens 5 Beitragsjahre sind notwendig, um überhaupt einen Anspruch auf Rente zu haben. Auch Wartezeiten, wie zum Beispiel Kindererziehungszeiten, können zur Erreichung der Mindestversicherungszeit beitragen.

Bei privater Vorsorge kann der Zinseszinseffekt dafür sorgen, dass das eingezahlte Kapital über die Jahre stark anwächst – so kann schon mit kleinen Beträgen eine spürbare Zusatzrente aufgebaut werden. 

Am besten starten Studenten so früh wie möglich mit der Altersvorsorge. Schon während des Studiums – etwa über einen Minijob, eine Werkstudententätigkeit oder erste private Vorsorgelösungen – lässt sich damit eine wichtige Grundlage für später legen. Wenn Sie während Ihres Studiums finanziell nicht so flexibel sind, sollten Sie jedoch gut abwägen, ob die Beiträge zur Rentenversicherung Ihr monatliches Budget zu sehr belasten. 

Ob Sie während des Studiums in die Rentenversicherung einzahlen müssen, hängt davon ab, welcher Tätigkeit Sie nachgehen und wie hoch Ihr Einkommen ist. Je nach Art der Beschäftigung – etwa als Werkstudent, im Minijob oder während eines Praktikums – gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Werkstudenten zahlen in der Regel ausschließlich Beiträge zur Rentenversicherung, während sie von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind.
  • Bei Minijobs besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Sie können sich jedoch auf Antrag bei Ihrem Arbeitgeber davon befreien lassen.
  • Auch bei freiwilligen, vergüteten Praktika kann eine Beitragspflicht bestehen. Handelt es sich dagegen um ein Pflichtpraktikum, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist, müssen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. 

Der Vorteil: Wer früh mit dem Einzahlen beginnt, baut nach und nach Rentenansprüche auf – auch mit kleinen Beträgen. Dabei sollten Sie jedoch immer Ihre persönliche finanzielle Situation im Blick behalten und abwägen, was für Sie aktuell realistisch ist. 

Minijobber haben die Möglichkeit, sich auf Antrag beim Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. In diesem Fall entfällt der Eigenanteil von 3,6 %. Der Arbeitgeber leistet jedoch weiterhin den pauschalen Beitrag in Höhe von 15 %. Die Befreiung bleibt für die gesamte Dauer des Minijobs innerhalb der geltenden Verdienstgrenze bestehen. 

Wichtig zu wissen: Wenn Sie keinen Eigenanteil zahlen, erwerben Sie auch keine vollen Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Ja, grundsätzlich besteht bei einem Minijob auch für Studierende Rentenversicherungspflicht. In diesem Fall zahlen Sie 3,6 % Ihres Einkommens, während Ihr Arbeitgeber pauschal 15 % übernimmt. Allerdings können Sie sich auf Antrag beim Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bedenken Sie jedoch: Ohne Eigenanteil erwerben Sie keine vollen Rentenansprüche. 

Ja, als Werkstudent müssen Sie in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, während Sie von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 % und wird je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen – also mit jeweils 9,3 %. Dadurch sammeln Sie schon während des Studiums wichtige Rentenansprüche. 

Ja, als Student haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens 16 Jahre alt sind, in Deutschland wohnen und aktuell in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Im Jahr 2025 liegt der monatliche Mindestbeitrag bei 103,42 EUR, der Höchstbeitrag bei 1.497,30 EUR. 

Studierende haben verschiedene Möglichkeiten, privat für das Alter vorzusorgen. Die Wahl der passenden Rentenversicherung hängt von individuellen Zielen, der Risikobereitschaft und der finanziellen Situation ab. Hier sind die gängigsten Formen privater Rentenversicherungen für Studierende, die Sie schon für einen geringen monatlichen Beitrag abschließen können:

  • Klassische Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Rürup-Rente 

Welche Form der privaten Altersvorsorge zu Ihnen passt, finden Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch heraus:

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Eine private Rentenversicherung bietet Studierenden gleich mehrere Vorteile: Wer früh einsteigt, kann vom Zinseszinseffekt profitieren, denn über einen langen Zeitraum kann man selbst mit kleinen monatlichen Beiträgen ein solides Vorsorgepolster aufbauen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die Leistungen oft flexibler und individuell anpassbar – etwa in Bezug auf Laufzeit, Auszahlungsform oder Investmentstrategien. 

Gerade bei fondsgebundenen Varianten haben Sie die Möglichkeit, Chancen am Kapitalmarkt zu nutzen, um Ihre Rente zu steigern.  

Die private Vorsorge ist also eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente – vor allem, wenn Sie im Studium bereits finanziellen Spielraum haben. 

Je früher Sie anfangen, desto länger kann Ihr Kapital wachsen – selbst kleine Beiträge entwickeln über viele Jahre eine spürbare Wirkung. Eine frühe private Vorsorge ist außerdem eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente, deren Leistungen im Alter oft nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten.

Unser Tipp

Heute schon an morgen denken

Studenten sollten frühzeitig das Thema private Rentenversicherung in Betracht ziehen: Es gibt zahlreiche Chancen, schon während des Studiums für die Zukunft vorzusorgen. 

Frühzeitig einzuzahlen kann sich auszahlen – sei es in die gesetzliche Rentenversicherung oder in private Vorsorgelösungen. Wie auch mit kleinen Beiträgen eine effektive Absicherung möglich ist, erklären Ihnen die Experten der R+V-Versicherung gerne in einem persönlichen Gespräch. 

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Studium, Nebenjob, erste eigene Wohnung – da bleibt das Thema Altersvorsorge oft auf der Strecke. Der Vorsorge-Check der R+V hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Absicherung gezielt zu planen. 

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Zuletzt aktualisiert: Juli 2025

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