21Apr2022 Versicherungsinfos

    Mit Versicherungen Steuern sparen

    Bald ist es wieder so weit: Am 31. Juli läuft die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021 ab. Zeit für ein paar Steuerspartipps zum Thema Versicherungen. Hier verraten wir Ihnen kurz und knapp, welche Beiträge Sie in der Steuererklärung geltend machen können.

    versicherung_steuererklärung

    Von der Handwerkerrechnung bis zum Arbeitsweg: Viele Berufstätige kennen sich recht gut damit aus, welche Posten sie in der Steuererklärung angeben müssen. Aber wissen Sie auch, welche privaten und beruflich leistenden Versicherungen sie als Ausgaben absetzen und so Ihre Steuerfestsetzung spürbar mindern können? Wir haben da mal eine kleine Liste zusammengestellt.


    Diese Versicherungen gehören in Ihre Steuererklärung

    1. Der Basisschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung (ohne Krankengeld)
    2. Aufwendungen zur Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung oder private Basisrentenversicherung)
    3. Die private Risikovorsorge (z.B. Lebensversicherung)
    4. Versicherungen für Kinder
    5. Die Haftpflichtversicherung
    6. Die Rechtsschutzversicherung

     

    Und das sollten Sie steuerlich zu den einzelnen Versicherungsarten wissen:


    1. Basisschutz der Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung

    Den Basisschutz in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie in der Pflegeversicherung können Sie vollständig absetzen. Eingeschlossen ist dabei auch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Für das Krankentagegeld, das nicht zur Basisversicherung gehört, zieht das Finanzamt pauschal vier Prozent ab.
     

    2. Aufwendungen zur Altersvorsorge in der Steuererklärung

    Als Aufwendungen zur Altersvorsorge zählen Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Basisrentenversicherung. Sie können für das Jahr 2021 bis zu einer Maximalhöhe von 25.787 Euro bei Ledigen und von 51.574 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden. Davon berücksichtigt das Finanzamt für das Jahr 2021 92 Prozent. Diese Beträge steigen von Jahr zu Jahr.
     

    3. Private Risikovorsorge in der Steuererklärung

    Wenn Sie als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer weniger als 1.900 Euro jährlich (etwa 158 Euro monatlich) an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (Selbstständige: 2.800 Euro), können Sie weitere Beiträge zu Versicherungen der privaten Risikovorsorge steuerlich geltend machen.

    Dazu gehören:  

    • Krankentagegeldversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
    • Unfallversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Risikolebensversicherung  
    • steuerbegünstigte Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden

    4. Versicherungen für Kinder

    Pflege- und Unfallversicherungen für Kinder können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen, wenn Sie selbst der Versicherungsnehmer sind.

    Für den steuerlichen Abzug von für Kinder gezahlten Beiträgen zu einer privaten Krankenversicherung kommt es darauf an, ob Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben oder nicht.

    Gibt es einen Kindergeldanspruch und sind Sie oder das Kind selbst der Versicherungsnehmer, können Sie die Beiträge als Sonderausgaben absetzen.

    Haben Sie keinen Kindergeldanspruch, ist ein steuerlicher Abzug des Beitrags für die private Krankenversicherung nur möglich, wenn Sie selbst Versicherungsnehmer sind und Ihr Kind in Ihrem Vertrag mitversichert haben. Wenn Ihr Kind selbst Versicherungsnehmer ist, können dagegen ohne Kindergeldanspruch keine Beiträge für die privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden.


    5. Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung

    Die Beiträge zu einer Kfz-Haftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie die Höchstbeträge für Vorsorgeversicherungen von 1.900 EUR bzw. 2.800 EUR noch nicht durch andere Versicherungsbeiträge wie den Basisschutz der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft haben.


    6. Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung

    Auch die Rechtsschutzversicherung kann in die Steuererklärung gehören. Die Beiträge zu dieser Police gelten zwar nicht wie die anderen Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben. Sie können Sie jedoch als  Werbungskosten absetzen, soweit damit berufliche Risiken (Arbeitsrechtsschutz abgedeckt sind.

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