Hinweise:
Für das neue Fördersystem hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff „Altersvorsorgedepot“ etabliert. Wir verwenden ihn daher als Oberbegriff für alle neuen Produkte, die nach dem Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 förderfähig sind.
Die Angaben auf dieser Seite zu Förderungen und steuerlichen Vorteilen gelten ausschließlich für Personen, die die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllen: Das betrifft die Zugehörigkeit zum förderberechtigten Personenkreis und die Zahlung der erforderlichen Mindestbeiträge. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir im weiteren Verlauf der Seite auf diesen Hinweis.
*pflichtversichert in gesetzlicher Rentenversicherung oder bei Abgabe einer jährlichen Steuererklärung
**wenn zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können Sie ab 2027 staatlich gefördert Vermögen für Ihren Ruhestand aufbauen. Das Altersvorsorgedepot ist Kernbestandteil der staatlichen Reform der privaten Altersvorsorge und löst das bisherige Riester-System ab.
Das neue Modell bietet Ihnen mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage: Sie können zwischen einer rein chancenorientierten Anlage mit Fonds und ETFs sowie einem Produkt mit 80 % Garantie auf die eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Beginn der Auszahlphase wählen. Im Vergleich zur bisherigen Riester-Rente können Sie also stärker die Chancen des Kapitalmarkts nutzen. Das eröffnet langfristig höhere Renditechancen, kann aber auch zu Wertschwankungen führen.
Ziel der Reform ist es, Kostenstrukturen zu vereinfachen, mehr Transparenz zu schaffen und den förderberechtigten Personenkreis zu erweitern.
* Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der Versicherungsnehmer zum förderberechtigten
Personenkreis gehört und den jährlichen Mindestbeitrag zahlt. Die Kinderzulage wird nur für ein Elternteil gezahlt.
| R+V- AltersvorsorgeGarantie 80 |
R+V- AltersvorsorgeDepot individuell |
R+V- AltersvorsorgeDepot standard |
|
| Allgemein | Kombination aus Absicherung und Kapitalmarktchancen |
Kapitalanlage mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten | Standardisierte Lösung mit Investition in zwei vorgegebene ETFs |
| Geeignet für Sie, wenn ... | … Sie eher sicherheitsorientiert sind, aber auch Renditechancen nutzen möchten. |
... Sie sich mehr Auswahl und eine Individualisierung Ihrer Geldanlage wünschen. |
... Sie eine einfache Lösung suchen. |
| Unterschiede | |||
| Garantieniveau (Anteil der garantierten Beiträge und Zulagen zum Auszahlungsbeginn.) | 80 % | 0 % | 0 % |
| Kapitalanlage | R+V-Sicherungsvermögen; chancenorientierter Teil wird in ETFs investiert; Aufteilung der ETFs anpassbar |
Individuelle Auswahl und Aufteilung in ETFs oder in ETF-Komfortportfolios; Aufteilung anpassbar |
2 vorgegebene ETFs; Aufteilung anpassbar |
| Gemeinsamkeiten | |||
| Mindestbetrag von 120 EUR | | | |
| Zulagen (Grundzulage von bis zu 540 EUR jährlich und Kinderzulage von bis zu 300 EUR jährlich pro Kind)*** | | | |
| Einmaliger Berufseinsteiger-Zulage von 200 EUR* | | | |
|
Steuerlicher Sonderausgabenabzug für Eigenbeiträge bis 1.800 EUR/Jahr (zzgl. Zulagen) möglich
|
| | |
|
Auszahlphase:
Lebenslange Rente, optional Wahl eines Auszahlplans zum Beginn der Auszahlphase
|
| | |
|
Erstmals können auch Selbstständige** diese Förderung nutzen
|
| | |
** pflichtversichert in gesetzlicher Rentenversicherung oder bei Abgabe jährlicher Steuererklärung
*** Sie erhalten pro Jahr bis zu 540 EUR Grundzulage, wenn Sie 1.800 EUR jährlich in Ihren Vertrag einzahlen. Außerdem gibt es für jedes Kind, für das Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, bis zu 300 EUR Kinderzulage pro Jahr. Die Kinderzulage wird nur für ein Elternteil gezahlt.
| Merkmal | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
| Beitragsgarantie | Verpflichtend (100 %) | Keine Pflicht, je nach gewähltem Produkt sind 0 % oder 80 % vereinbart |
| Anlageoptionen | Eingeschränkt (durch Beitragsgarantie, oft Garantieprodukte, aber auch Investmentfonds) |
Garantieprodukte sowie ETFs, Fonds, flexible Auswahl und Kombination aus Garantie und Chance
|
| Förderberechtigung | Nur bestimmte Gruppen | Erweitert um Selbstständige und Freiberufler* |
| Renditeerwartung | Niedriger (durch Garantien) | Je nach gewähltem Produkt kann die Renditeerwartung höher ausfallen, da eine geringere oder entfallende Kapitalgarantie (z. B. 80 % oder 0 %) höhere Renditechancen ermöglicht. |
| Auszahloptionen | Lebenslange Rente | Lebenslange Rente oder Auszahlplan |
*Sofern sie Einkünfte nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG erzielen und in Deutschland eine Steuererklärung abgeben.
Die bisherige 100-prozentige-Beitragsgarantie bei Riester-Verträgen bedeutete: Zum Rentenbeginn mussten mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert zur Verfügung stehen. Diese Garantie zwang Anbieter zu sehr konservativen Anlagestrategien mit geringen Renditechancen – besonders problematisch in Niedrigzinsphasen.
Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf diese Pflicht. Sparer können selbst entscheiden, ob sie einen Teil ihres Kapitals in Produkte mit Garantieelement investieren möchten oder vollständig auf renditeorientierte Anlagen setzen.
Die pAV-Reform sieht verschiedene Optionen für bestehende Riester-Verträge vor:
Option 1: Vertrag unverändert fortführen
Bestehende Riester-Verträge genießen auch ab dem 01.01.2027 Bestandsschutz. Das heißt, Sie können Ihren Vertrag weiterführen. Die bisherigen Konditionen, einschließlich der Beitragsgarantie, bleiben erhalten und der Vertrag erhält weiterhin die steuerliche Förderung nach den alten gesetzlichen Regelungen.
Option 2: Vertrag mit neuer Förderung fortführen
Sie können für Ihren bestehenden Vertrag die neue Fördersystematik des Altersvorsorgedepots wählen. Die übrigen Rahmenbedingungen Ihres Vertrags bleiben erhalten.
Ein Wechsel ist freiwillig und es sollte individuell geprüft werden, ob der Wechsel in die neue Förderung in Ihrem konkreten Fall vorteilhaft ist oder nicht.
Option 3: Übertragung ins Altersvorsorgedepot
Sie können das angesparte Riester-Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Dabei gilt:
-
Die erhaltenen Zulagen bleiben erhalten, sofern die Förderbedingungen weiterhin erfüllt werden.
-
Die bisherige Beitragsgarantie entfällt bei der Übertragung – das Kapital unterliegt dann den Rahmenbedingungen mit etwaigen Garantien und Marktrisiken des neuen Vertrags.
-
Ein Wechsel ist freiwillig und sollte individuell geprüft werden, denn ein Wechsel zurück in die alte Förderwelt ist nicht möglich.
Ein Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot kann eher sinnvoll sein, wenn:
-
Der Anlagehorizont noch lang ist (mindestens 15–20 Jahre bis zur Rente)
-
Höhere Renditechancen gewünscht sind
-
Die Kosten des bestehenden Vertrags hoch sind
-
Flexibilität bei der Anlage und Auszahlung wichtig ist
Ein Wechsel ist eher nicht empfehlenswert, wenn:
-
Der Rentenbeginn in wenigen Jahren bevorsteht
-
Die Beitragsgarantie individuell wichtig ist
-
Der bestehende Vertrag sehr günstige Konditionen hat, wie beispielsweise einen attraktiven Garantiezins
Wichtig: Aufgrund der Tragweite der Entscheidung empfehlen wir dringend, für Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen, ob sich ein Wechsel lohnt oder ob die alte steuerliche Förderung für Sie vorteilhafter ist!
| Personengruppe | Förderberechtigt? |
| Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig) | |
| Beamte | |
| Eltern in Elternzeit | |
| Minijobber (mit Rentenversicherungspflicht) | |
| Selbstständige* | neu! |
| Freiberufler* | neu! |
| Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks | |
| Richter | |
| Soldaten | |
| Landwirte | |
| Mini- oder Midi-Jobber (bei Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung) | |
| Studenten mit Nebenjob (bei Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung | |
| Bundesfreiwillige oder freiwillig Wehrdienstleistende | |
| Mitglieder in der Künstlersozialkasse | |
| Arbeitslosengeld-I-Empfänger (bei vorheriger Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung | |
| Bürgergeld-Empfänger (bei vorheriger Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung | |
| Frührentner (Empfänger von Erwerbsminderungsrente oder Dienstunfähigkeitsrente) | |
| Pflegepersonen eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden pro Woche | |
*Sofern sie Einkünfte nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG erzielen und in Deutschland eine Steuererklärung abgeben.
-
Neues gefördertes Altersvorsorgedepot-Produkt abschließen: Entscheidung für die Produktvariante mit oder ohne Beitragsgarantie, die am besten zum individuellen Sicherheitsbedürfnis oder Chancenwunsch passt. Je nachdem investieren Sie in selbst gewählte ETFs, Aktienfonds oder andere zugelassene Anlageprodukte.
-
Beiträge einzahlen: Regelmäßige oder flexible Einzahlungen, in der Regel bis zum förderfähigen Höchstbetrag von 1.800 EUR pro Jahr.
-
Förderung erhalten: Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die staatlichen Zulagen direkt auf den Vertrag. Sie können die Beiträge auch steuerlich geltend machen und sich gegebenenfalls über einen Steuervorteil freuen, wenn die Steuerersparnis die gezahlten Zulagen übersteigt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine kapitalmarktbasierte Vorsorge Marktschwankungen unterliegt und daher neben attraktiven Ertragsaussichten auch Verlustrisiken beinhaltet. Das mit der Anlage verbundene Verlustrisiko tragen Sie im Rahmen des Depotmodells selbst.
Die Förderstruktur des Altersvorsorgedepots sieht nach aktuellem Stand folgendermaßen aus:
| Förderart | Staatliche Zulagen |
| Grundzulage | bis zu 540 EUR pro Jahr |
| Kinderzulage | bis zu 300 EUR pro Kind |
| Berufseinsteigerbonus | 200 EUR einmalig |
| Steuerförderung | Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR zuzüglich Zulagen als Sonderausgaben abziehbar |
Beim Altersvorsorgedepot erfolgt die staatliche Förderung weiterhin im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung. Dabei vergleicht das Finanzamt automatisch die Wirkung der Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug mit der direkten Förderung durch Zulagen. Für den Sparer wird jeweils die günstigere Variante berücksichtigt: entweder die Steuerentlastung oder die Zulagen. Eine doppelte Förderung erfolgt nicht.
Rechenbeispiel:
(betrachtet werden jeweils jährliche Beiträge und Zulagen. In den Beispielen besteht kein zusätzlicher Anspruch auf Kinderzulage.)
1. Zusätzlicher Steuervorteil: Die Steuerersparnis übersteigt die Zulagen
Sie zahlen 1.800 EUR in das Altersvorsorgedepot ein und erhalten 540 EUR staatliche Zulage. Sie können daher steuerlich 2.340 EUR (Eigenbeitrag plus Zulage) als Sonderausgabe abziehen. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 % ergibt sich daraus eine Steuerentlastung von 819 EUR.
Da die Steuerentlastung von 819 EUR durch zusätzliche Sonderausgaben höher ist als die Zulage von 540 EUR, werden die Sonderausgaben geltend gemacht und die Zulage von 540 EUR wird der Steuer wieder hinzugerechnet.
Gesamtförderung im Beispiel:
| Zulage | 540 EUR |
| Steuerentlastung (819 EUR Steuerentlastung durch zusätzliche Sonderausgabe abzüglich 540 EUR Erhöhung Steuer durch Hinzurechnung der Zulage) | 279 EUR |
| Gesamtförderung | 819 EUR |
2. Kein zusätzlicher Steuervorteil: Die Zulagen übersteigen die Steuerersparnis
Sie zahlen 600 EUR in das Altersvorsorgedepot ein und erhalten 240 EUR staatliche Zulage. Sie könnten daher steuerlich 840 EUR (Eigenbeitrag plus Zulage) als Sonderausgabe abziehen. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 % ergibt sich daraus eine Steuerentlastung von 210 EUR.
Da die staatliche Zulage von 240 EUR höher ist als die mögliche Steuerersparnis, werden von Amts wegen keine zusätzlichen Sonderausgaben berücksichtigt und die Zulage wird nicht der Steuer hinzugerechnet. Insgesamt erhalten Sie eine Gesamtförderung in Höhe der Zulage von 240 EUR.
3. Steuerersparnis und Zulagen gleich hoch
In der Praxis wird die Zulage gewährt, die steuerliche Entlastung entfällt entsprechend.
| Julia, 35 Jahre, ein Kind, verheiratet | |
| Bruttojahreseinkommen | 45.000 EUR |
| Eigenbeitrag | 1.200 EUR pro Jahr |
| Staatliche Grundzulage | 390 EUR* |
| Kinderzulage | 300 EUR |
| Gesamteinzahlung im ersten Jahr | 1.890 EUR |
| Effektiver Eigenanteil | 1.200 EUR |
| Förderquote im ersten Jahr, bemessen am Eigenbeitrag | ca. 57,5 % |
* Beispielhafte Berechnung auf Basis des Stufenmodells:
| 50 % Förderung auf die ersten 360 EUR | 180 EUR |
| 25 % Förderung auf die restlichen 840 EUR | 210 EUR |
| Gesamt | 390 EUR |
| Larissa, Berufseinsteigerin, 23 Jahre, keine Kinder, ledig | |
| Bruttojahreseinkommen | 32.000 EUR |
| Eigenbeitrag | 600 EUR pro Jahr |
| Staatliche Grundzulage | 240 EUR* |
| Berufseinsteigerbonus | 200 EUR (einmalig im ersten Jahr) |
| Gesamteinzahlung im ersten Jahr | 1.040 EUR |
| Effektiver Eigenanteil | 600 EUR |
| Förderquote im ersten Jahr, bemessen am Eigenbeitrag | ca. 73 % |
* Beispielhafte Berechnung auf Basis des Stufenmodells:
| 50 % Förderung auf die ersten 360 EUR | 180 EUR |
| 25 % Förderung auf die restlichen 240 EUR | 60 EUR |
| Gesamt | 240 EUR |
| Alexander, 50 Jahre, keine Kinder, ledig | |
| Bruttojahreseinkommen | 60.000 EUR |
| Eigenbeitrag | 1.800 EUR pro Jahr |
| Staatliche Grundzulage | 540 EUR* |
| Gesamteinzahlung im ersten Jahr | 2.340 EUR |
| Effektiver Eigenanteil | 1.800 EUR |
| Förderquote im ersten Jahr, bemessen am Eigenbeitrag | 30 % |
* Beispielhafte Berechnung auf Basis des Stufenmodells:
| 50 % Förderung auf die ersten 360 EUR | 180 EUR |
| 25 % Förderung auf die restlichen 1.440 EUR | 360 EUR |
| Gesamt | 540 EUR |
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder mit dem tatsächlichen Eintritt in die gesetzliche Rente, spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Das Altersvorsorgedepot bietet dabei mehr Flexibilität als die Riester-Rente:
Lebenslange Rente: |
Auszahlplan: |
| Das angesparte Kapital fließt in eine Rente, die Ihnen garantiert bis zum Lebensende ausgezahlt wird. |
Bis zu einem bestimmten Alter (mindestens bis zum 85. Lebensjahr) erfolgen regelmäßige Entnahmen aus dem Vertrag.
|
Kapitalentnahme zu Beginn der Auszahlphase:
Bis zu 30 % des Kapitals können Sie bei beiden Auszahlvarianten zu Beginn der Auszahlphase als Einmalzahlung entnehmen – der Rest fließt in eine der anderen Optionen.
| Kriterium | Auszahlplan | Lebenslange Rente |
| Zahlungsdauer | begrenzt (mindestens bis 85 Jahre) | Lebenslang |
| Vererbbarkeit | Restkapital vererbbar | Ggf. ja, wenn bei Vertragsabschluss entsprechend geregelt |
| Langlebigkeitsschutz | Nein | Ja |
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Die Einzahlungen werden steuerlich gefördert (Sonderausgabenabzug); dafür sind die späteren Auszahlungen in voller Höhe einkommensteuerpflichtig (§ 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz, EStG).
Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, fällt der persönliche Steuersatz in der Regel geringer aus – ein Vorteil dieser Systematik. Die tatsächliche Entlastung hängt von Ihrer persönlichen Einkommenssituation im Alter ab.
Die Übertragung des angesparten Kapitals aus einem bestehenden Riester-Vertrag auf eine neue geförderte Altersvorsorge bei einem neuen Anbieter verläuft in der Regel auf einem der 2 Wege:
-
Übertragung durch den neuen Anbieter: Sie schließen das neue Altersvorsorgedepot ab und bevollmächtigen Ihren neuen Anbieter, das Guthaben beim bisherigen Anbieter anzufordern und zu übertragen.
-
Direkte Kündigung mit Übertragungswunsch: Sie kündigen Ihren bestehenden Vertrag selbst beim bisherigen Anbieter mit dem expliziten Hinweis auf die förderneutrale Kapitalübertragung auf Ihr neues Altersvorsorgedepot.
Wichtig: Durch den Abschluss eines neuen steuerlich geförderten Vertrags wird automatisch das ab dem 01.01.2027 geltende neue Recht einheitlich für alle Ihre Altersvorsorgeverträge angewendet – auch für diejenigen, die Sie bereits vor dem 01.01.2027 abgeschlossen haben und die nicht auf einen neuen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Ein Wechsel von der bisherigen Fördersystematik in die neue Systematik ist unwiderruflich und kann nicht rückgängig gemacht werden!
Unser Tipp: Kündigen Sie daher Ihren Altvertrag niemals übereilt auf eigene Faust! Lassen Sie sich vorab beraten. Wählen Sie zuerst Ihr neues Wunschprodukt aus und veranlassen Sie erst dann die Übertragung.
-
Bestandsaufnahme machen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre bestehenden Verträge (z. B. Riester-Verträge, Rürup-Renten oder private Depots).
-
Budget festlegen: Überlegen Sie, welcher monatliche Sparbeitrag dauerhaft zu Ihrer finanziellen Situation passt.
-
Förderung vergleichen: Nutzen Sie unseren Förderrechner, um die bisherige staatliche Förderung der Riester-Rente mit der neuen staatlichen Förderung ab dem 01.01.2027 zu vergleichen.
-
Auf dem Laufenden bleiben: Melden Sie sich für unseren R+V-Newsletter an, um automatisch alle Updates, Termine und Produktstarts zur Altersvorsorgereform zu erhalten.
Die Produkte des Altersvorsorgedepot sind ab dem 1. Januar 2027 abschließbar. Vorher können keine förderberechtigten Verträge nach dem neuen Gesetz abgeschlossen werden.
Ja, das Altersvorsorgedepot gilt als Riester-Nachfolger. Es ersetzt für neue Verträge das bisherige Riester-System durch ein moderneres, flexibleres und renditeorientierteres Modell. Die grundlegende Idee der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bleibt bestehen, wird aber zeitgemäß weiterentwickelt.
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich besonders, wenn Sie die staatliche Förderung mitnehmen und das Geld tatsächlich bis zur Rente anlegen möchten. Für flexibles Sparen ohne Bindung bleibt eine andere Anlage ohne staatliche Förderung die bessere Wahl – oder eine Kombination beider Varianten.
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Nicht geförderte private Rentenversicherung |
| Staatliche Förderung | Ja (Zulagen, ggf. Steuervorteile) | Nein |
| Zweckbindung | Nur für Altersvorsorge | Frei verfügbar |
| Vorzeitige Entnahme | Gesetzlich stark eingeschränkt | Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen möglich |
| Besteuerung | Volle nachgelagerte Besteuerung von Auszahlungen | › Rente: mit dem niedrigen Ertragsanteil › Kapitalauszahlung: Besteuerung des Ertrags mit Kapitalertragssteuer, ggf. nur Besteuerung der Hälfte des Ertrags mit dem individuellen Steuersatz (12/62-Regel) |
Das Altersvorsorgedepot ist besonders attraktiv für:
- Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen, die von der Förderung profitieren
- Familien mit Kindern, die zusätzliche Kinderzulagen erhalten
- Berufseinsteiger, die den Bonus und einen langen Anlagehorizont nutzen können
- Selbstständige, die erstmals Zugang zur Förderung bekommen
- Renditeorientierte Sparer, die unter anderem in ETFs investieren möchten
Um die maximale Grundzulage von 540 EUR zu erhalten, müssen Sie den förderfähigen Höchstbetrag von 1.800 EUR pro Jahr einzahlen. Niedrigere Beiträge werden anteilig gefördert (50 % auf 360 EUR plus 25 % auf 360,01 bis 1.800 EUR). Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 120 EUR.
Ja, Eigenbeiträge zum Altersvorsorgedepot können bis zu 1.800 EUR zuzüglich der staatlichen Zulagen pro Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt den zusätzlichen Steuervorteil, wenn die bereits gezahlten Zulagen nicht höher als die entstandenen Steuervorteile sind.
Bei einer förderschädlichen Verwendung (z. B. vorzeitige Kündigung und Auszahlung vor Vollendung des 65. Lebensjahres) müssen Sie die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ein Anbieterwechsel oder eine Übertragung auf ein anderes Altersvorsorgedepot ist hingegen nicht förderschädlich.
Ja, das ist einer der zentralen Vorteile des neuen Modells. Im Altersvorsorgedepot können Sie Ihr Geld in zugelassene ETFs, Aktienfonds und andere Investmentprodukte anlegen. Die genaue Produktpalette hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
Eine verpflichtende Beitragsgarantie gibt es beim Altersvorsorgedepot nicht. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Produkte mit Beitragsgarantie zu wählen oder einen Teil des Kapitals sicherheitsorientiert anzulegen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Es kommt darauf an, welche Version des Altersvorsorgedepots Sie gewählt haben. Wenn Sie sich für eine Variante mit Garantie entschieden haben, dann greift diese Garantie.
Für alle Beiträge ohne Garantieabdeckung kann es Wertschwankungen geben. Somit nehmen sie sowohl an Kursverlusten, aber auch an Kursgewinnen teil.
Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot sind derzeit frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bis zum vollendeten 70. Lebensjahr oder mit dem tatsächlichen Eintritt in die gesetzliche Rente möglich.
Nicht vollständig. Zu Rentenbeginn können Sie bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung entnehmen. Der Rest muss in eine lebenslange Rente oder einen Auszahlplan fließen, um die Förderbedingungen zu erfüllen.
Sie können das angesparte Kapital grundsätzlich vererben. Erben haben die Möglichkeit, das Kapital auf ein eigenes Altersvorsorgedepot zu übertragen (förderneutral) oder sich auszahlen zu lassen (dann werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert). Für Ehepartner gelten besondere Regelungen mit günstigeren Bedingungen.
Stand der Informationen: September 2026. Die dargestellten Regelungen basieren auf dem aktuellen Gesetz zur pAV-Reform. Diese Seite stellt keine Anlageberatung dar – für individuelle Entscheidungen empfehlen wir ein Gespräch mit einem Finanzberater.