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    Pflege

    Pflege-Bahr: Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat

    4,1 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig. 80 Prozent davon werden zu Hause gepflegt – oft mit Hilfe von mobilen Pflegediensten. Jeder Fünfte wird stationär in Pflegeheimen versorgt. Die Kosten dafür können die eigenen Reserven schnell aufzehren und die Angehörigen stark belasten. Private Vorsorge wird daher immer wichtiger, zum Beispiel mit dem Pflege-Bahr.

    Pflegevorsorge treffen: Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus

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    „Ich bin doch schon versichert.“ Davon gehen die meisten aus. Entsprechend der Krankenversicherung ist jeder auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung oder in einer privaten Pflegepflichtversicherung versichert.

    Doch die Leistungen, die diese im Pflegefall zahlt, decken nur einen kleinen Teil der anfallenden Pflegekosten. Den Rest müssen Sie aus eigenen Mitteln bezahlen. Diese Versorgungslücke können Sie mit privater Pflegevorsorge verringern. Beim sogenannten Pflege-Bahr gibt es sogar noch eine Förderung vom Staat dazu.

    Staatlichen Zuschuss für die Pflege sichern: Der R+V-Pflege FörderBahr

    Sich selbst und die Angehörigen vor hohen Pflegekosten schützen: Das geht mit privaten Pflege-Zusatzersicherungen. Beim R+V-Pflege FörderBahr unterstützt Sie sogar der Staat dabei, die Versorgungslücke zu verringern – mit einem Zuschuss von 5 Euro pro Monat. Damit reduzieren Sie Ihre Versicherungsprämie.

    • Staatliche Zulage: 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro im Jahr.
    • Keine Formalitäten: Beantragung und Verwaltung der Zulage übernimmt die R+V.
    • Leistungen in allen Pflegegraden: in den Pflegegraden 2 bis 4 deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen.
    • Keine Gesundheitsprüfung, keine Leistungsausschlüsse und keine Risikozuschläge.
    • Fünfjährige Wartezeit entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.

     

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    Eigenanteil mit Pflege-Bahr verringern: Ambulante Pflege

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    Eigenanteil mit Pflege-Bahr verringern: Ambulante Pflege

    Beispiel 1: Anna M. (78) ist in Pflegegrad 2 eingestuft und wird zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Das kostet 1.238 Euro im Monat. Davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 689 Euro. Bleiben 549 Euro, die Anna M. aus der eigenen Tasche bezahlen muss, da sie keine private Pflegevorsorge getroffen hat.

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    Eigenanteil mit Pflege-Bahr verringern: Pflegeheim

    Beispiel 2: Walter H. (82) wird nach Pflegegrad 3 stationär in einem Pflegeheim betreut. Das kostet im Monat 3.042 Euro. Davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 1.262 Euro. Bleiben 1.780 Euro, die selbst zu tragen sind. Walter H. hat eine private Pflegevorsorge über einen staatlich geförderten Pflege-Bahr getroffen und kann so seine Eigenleistung reduzieren.

    Pflege-Bahr – was ist das?

    Der Pflege-Bahr ist eine private Pflege-Zusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Benannt ist die Vorsorge nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, auf den die Initiative zurückgeht.

    Beim Pflege-Bahr gibt der Staat 60 Euro im Jahr dazu, und zwar unabhängig vom Einkommen des Versicherten und unabhängig davon, ob er privat oder gesetzlich pflegeversichert ist.

    Konkret bedeutet das: Wer einen Beitrag von mindestens 10 Euro pro Monat zahlt, erhält zusätzlich eine staatliche Zulage von 5 Euro im Monat.

    Trotzdem gilt: Der Pflege-Bahr stellt nur eine Basisabsicherung dar. Für die umfassende Absicherung des Pflegerisikos reicht er nicht aus.

    Schützt nicht vor dem Pflegefall, aber reduziert die Kosten: der Pflege-Bahr

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    Über 40 Prozent Deutsche hat Angst davor, im Alter zum Pflegefall zu werden. Das zeigt die Studie „Die Ängste der Deutschen 2022“ der R+V-Versicherung. Doch nur 6,1 Prozent sorgen mit einer privaten Pflegeversicherung für eine finanzielle Absicherung. Der Pflege-Bahr ist eine erschwingliche Möglichkeit, einen Teil der Pflegekosten zu finanzieren.

    Pflegeversicherung – nur für alte Leute?

    Auch junge Menschen kann es treffen, auf Pflege angewiesen zu sein, zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Erkrankung. Je früher der Pflege-Bahr abgeschlossen wird, desto günstiger ist die Versicherungsprämie.

    Die häufigsten Pflege-Irrtümer

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    Pflege-Irrtum 1: Ich werde bestimmt kein Pflegefall.

    Fakt ist: Mehr als jeder zweite Mann und drei von vier Frauen werden ab dem 30. Lebensjahr im weiteren Lebensverlauf pflegebedürftig. Bei Ehepaaren trifft es somit mit fast 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit mindestens einen von beiden.

    Pflege-Irrtum 2: Wenn ich gepflegt werde, dann erst im hohen Alter.

    Fakt ist: Jeder fünfte Pflegebedürftige ist jünger als 65 Jahre.

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    Pflege-Irrtum 3: Wenn ich gepflegt werde, dann nur kurz.

    Fakt ist: Die durchschnittliche Pflegedauer über alle Altersgruppen hinweg liegt bei 6,7 Jahren (Männer knapp 7 Jahre und Frauen 6,4 Jahre).

    Pflege-Irrtum 4: Ich werde von meiner Familie gepflegt.

    Fakt ist: Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, rund 70 Prozent davon ausschließlich durch Angehörige. Wegen der demografischen Entwicklung und der sich verändernden Familien- und Haushaltsstrukturen wird dies allerdings immer schwieriger werden.

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    Pflege-Irrtum 5: Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht aus.

    Fakt ist: Das glauben 44 % der Bevölkerung. Tatsächlich reicht diese bei Weitem nicht aus und stellt allenfalls eine Teilkasko-Absicherung dar. Je nach Versorgungsart und Pflegegrad kann schnell eine Eigenbeteiligung von 2.000 Euro und mehr pro Monat entstehen, die dann privat zu finanzieren ist.

    Pflege-Irrtum 6: Die Pflegekosten kann ich selbst aus meinem Einkommen oder Vermögen zahlen.

    Fakt ist: Viele Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfe angewiesen, besonders bei vollstationärer Pflege. Hier ist jeder Dritte von ihr abhängig.

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    Pflege-Irrtum 7: Ich habe doch schon eine private Pflegezusatzversicherung.

    Fakt ist: Das glaubt fast jeder Vierte. Doch offenbar verwechseln hier viele die gesetzliche Pflegeversicherung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung. Letztere haben nämlich erst etwa 5 Prozent der Bevölkerung.

    Details zur Nutzung des Pflege-Bahrs

    • Das Eintrittsalter ist mindestens 18 Jahre.

    • Die Person ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.

    • Die Person hat bisher keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen.

    • Je jünger der Versicherte beim Einstieg ist, desto günstiger ist die Versicherungsprämie.

    • Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

    • Die Wartezeit beträgt fünf Jahre.

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    Wer pflegebedürftig wird, ist nicht allein – dank Pflege-Bahr und Pflegemonatsgeld

    Niemand möchte pflegebedürftig werden. Aber ebenso wenig möchte niemand sein Vermögen für die Pflegekosten aufbrauchen. Mit den Pflegeversicherungen der R+V sorgen Sie für Ihre finanzielle Absicherung im Pflegefall vor. Beim R+V-Pflege FörderBahr unterstützt Sie sogar der Staat dabei, die Versorgungslücke zu verringern – mit einem Zuschuss von 5 Euro pro Monat.

    Noch umfassender reduzieren Sie die finanziellen Lücken mit der R+V-PflegeVorsorge. So erhalten Sie sich Ihre finanzielle Freiheit und Selbstbestimmtheit.

    Sie sind nicht allein

    Werden Sie pflegebedürftig, muss vieles organisiert werden. Mit ihren Assistanceleistungen steht Ihnen die R+V in Zusammenarbeit mit den Maltesern rund um die Uhr mit telefonischer Beratung und Vermittlung zur Seite.

     

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    Zuletzt aktualisiert: April 2021

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