R+V-Leistungen deutlich über den gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Die Leistungen des R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) übersteigen das geforderte Mindestmaß:
Keine Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfälle
Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit verzichtet R+V auf die 5-jährige Wartezeit.
Dynamik: Regelmäßige Erhöhung des Pflegetagegeldes
Der Versicherungsschutz ist dynamisch. Das bedeutet: Sofern kein Pflegefall eingetreten ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre in Höhe der allgemeinen Inflationsrate, maximal um 10 %, erhöht.
Die R+V bietet schon in den Pflegegraden 2 bis 4 überdurchschnittliche prozentuale Leistungen: