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    Prävention + Vorsorge

    BAföG in der Ausbildung: Geld vom Staat für Azubis

    Inhalt:

    BAföG? Das gibt es doch nur für Studierende! Stimmt nicht. Bildung hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Damit die Ausbildung nicht an Deiner finanziellen Situation scheitert, gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Ob Hochschulstudium oder klassische Betriebsausbildung: Für die meisten Ausbildungsformen gibt es passende Förderprogramme. Wir stellen Dir die unterschiedlichen Förderprogramme vor.

    BAföG

    Dass ausschließlich Studierende BAföG beziehen, ist ein verbreiteter Irrtum. Auch manche Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Förderung. Dabei kommt es auf die Art der Ausbildung an: Duale Ausbildungen, wie beispielsweise betriebliche Ausbildungen, können nicht mit BAföG gefördert werden – schulische Ausbildungen hingegen schon.

    Wer hat Anspruch auf BAföG?

    Voraussetzung ist, dass Du bei Ausbildungsbeginn jünger als 45 Jahre alt bist. Wenn Du eine weiterführende allgemeinbildende Schule besuchst, gibt es eine weitere Bedingung: Du darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen. Für Schülerinnen und Schüler eines Berufskollegs oder einer Berufsfachschule gilt diese Einschränkung nicht.

    Du bekommst BAföG, wenn Du ...

    1. ... bei Ausbildungsbeginn jünger als 45 Jahre alt bist.
    2. ... ein Berufskolleg oder eine Berufsfachschule besuchst.
    3. ... Schüler an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule bist und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

    Das wird mit BAföG gefördert

    • Studium an Hochschulen

    • Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

    • Besuch von Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen

    • Besuch von Berufsaufbauschulen

    • Besuch von Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien

    • Besuch von Berufskollegs

    • Besuch von höheren Fachschulen und Akademien

    • Besuch von privaten Berufsakademien

    Diese Ausbildungen werden nicht mit BAföG gefördert

    • Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sogenannte Ausbildungen im Dualen System und an Berufsschulen

    Wie viel BAföG steht Dir zu?

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    Du hast Anspruch auf BAföG in der Ausbildung? Perfekt! Natürlich hoffst Du auf den Höchstsatz. Wie viel Dir tatsächlich zusteht, lässt sich mit dem BAföG-Rechner herausfinden und ist abhängig von deinem Bedarf. In der Regel setzt sich dieser zusammen aus:

    •    dem Grundbedarf
    •    einer Wohnpauschale
    •    einem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. 

    Für Auszubildende mit Kindern gibt es zudem einen Kinderbetreuungszuschlag.

    Die genaue Höhe des Bedarfs richtet sich aber nicht nach deinen individuellen Lebensumständen, sondern wurde vom Gesetzgeber für BAföG-Berechtigte einheitlich festgelegt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine tabellarische Übersicht veröffentlicht, aus der die Bedarfssätze hervorgehen. Diese liegen bei mindestens 632 Euro und maximal 934 Euro. Vom ermittelten Bedarf wird meistens noch einiges abgezogen.

    Neben dem Einkommen der Eltern fließen weitere Faktoren in die Berechnung ein, wie die Anzahl der Geschwister, das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Kosten für die eigene Wohnung.

    So können beispielsweise Studierende ohne Kind, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, seit dem 01.08.2022 bis zu 934 Euro monatlich erhalten. Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kannst Du Dir einige Rechenbeispiele ansehen und im Anschluss online BAföG beantragen.

    BAföG: Das Wichtigste in Kürze

    • BAföG wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung geleistet.

    • Anders als bei Studierenden wird Schülerinnen und Schülern die BAföG-Rückzahlung nach der Ausbildung erlassen.

    • Mit dem BAföG-Rechner kannst Du online Schritt für Schritt überprüfen, ob ein Anspruch besteht.

    • Auskunft zur tatsächlichen Höhe des Förderbeitrags sowie eine umfassende Beratung erhältst Du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

    • Weitere Informationen zum BAföG-Antrag und Tipps zur Antragstellung gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

    Schütze Dein Einkommen jetzt: mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn: Jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens irgendwann berufsunfähig. Es kann also auch Dich treffen!

    Unterstützung vom Staat gibt es dann – vor allem für Jüngere – kaum. Zudem ist die staatliche Erwerbsminderungsrente kaum höher aus als das Bürgergeld. Würde Dir das zum Leben reichen?

    Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kannst Du diese Einkommenslücke schließen. Und das Gute ist: Als junger Mensch profitierst Du beim Abschluss von geringeren Beiträgen – und das über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg.

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    Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderungsmaßnahme für junge Menschen, die eine Berufsausbildung beginnen möchten und dabei finanzielle Unterstützung benötigen. Wenn Du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf machst, kannst Du BAB beantragen. Voraussetzung ist, dass Du  nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt liegt. Als Faustregel gilt hier etwa eine Stunde Fahrzeit pro Weg.

    Mehr Geld in der Tasche dank BAB

    Die Höhe der Förderung hängt von Deinen individuellen Umständen ab und liegt aktuell bei höchstens 781 Euro. Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe wird Dein Jahreseinkommen berücksichtigt sowie das Deiner Eltern und Deines Ehe- oder Lebenspartners, jedoch nicht in voller Höhe: Allen Beteiligten steht ein bestimmter Grundfreibetrag zu. Für Dich sind das 80 Euro monatlich, für Deine verheirateten Eltern 2.415 Euro und für Deinen Lebenspartner 1.605 Euro. 

    Nur das nach Abzug dieses Freibetrages zur Verfügung stehende Einkommen darf für die Berechnung deiner Berufsausbildungsbeihilfe berücksichtigt werden. 

    Wann kann BAB beantragt werden?

    BAB wird grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung geleistet. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen – am besten noch vor Beginn deiner Ausbildung.

    Bei Bewilligung des Antrags wird Dir das Geld rückwirkend nur bis zum Monat der Antragstellung gezahlt. Wenn Deine Ausbildung also beispielsweise am 1. August begonnen hat, Du deinen Antrag aber erst am 15. September gestellt hast, erhältst Du die Leistungen nur rückwirkend bis zum 1. September. Der ganze Monat August geht Dir dann verloren und wird nicht berücksichtigt.

    Das wird durch BAB gefördert

    Das wird nicht durch BAB gefördert

    • Schulische Ausbildungen

    • Berufsausbildungen in Verbindung mit einem Studium

    BAB: Das Wichtigste in Kürze

    • Informationen und Anträge zur BAB gibt es bei den örtlichen Arbeitsagenturen und den dortigen Berufsinformationszentren.
    • Wenn Du wissen willst, ob Du voraussichtlich berechtigt bist, Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten, hilft Dir der BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit weiter.

    Der Bildungskredit

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    Weitere Fördermöglichkeit: der Bildungskredit

    Mit dem Bildungskreditprogramm der Bundesregierung haben Schülerinnen und Schüler sowie Studierende die Chance, finanzielle Unterstützung in Form eines einfachen und zinsgünstigen Kredits zu erhalten – und das auch in fortgeschrittenen Phasen der Ausbildung. Gefördert werden Ausbildungen an den Ausbildungseinrichtungen, die auch vom Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkannt sind.

    Voraussetzungen:

    Studierende, die sich nachweislich in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums befinden, oder Volljährige, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen bzw. diesen mit Abschluss der jetzigen Ausbildung erlangen, können einen Bildungskredit beantragen.

    Trifft letzteres zu, musst Du Dich im vorletzten oder letzten Jahr der Ausbildung befinden, um einen Bildungskredit in Anspruch nehmen zu können. Außerdem musst Du volljährig, darfst aber nicht älter als 36 Jahre sein. Hier gibt es keine Ausnahmeregelung.

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    So funktioniert der Bildungskredit

    Die Finanzierung des Bildungskredits wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Du kannst ein Kreditvolumen von 1.000 bis maximal 7.200 Euro beantragen. Der Bildungskredit wird dann monatlich im Voraus in Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro ausbezahlt. 

    Innerhalb einer Ausbildung können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Die Zahl der Monatsraten kann aber auch darunter liegen. Das ist dann empfehlenswert, wenn Du Dir die Option offenhalten möchtest, später einen weiteren Kredit bis zur Obergrenze von 24 Raten zu beantragen. Eine weitere Aufteilung der Raten ist allerdings nicht möglich. Für den Kredit musst Du von Beginn der Auszahlung an Zinsen zahlen.

    Den Bildungskredit musst Du innerhalb einer Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzahlen. Die Frist beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate. Der Kredit kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

    Das wird durch den Bildungskredit gefördert

    • Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können zur Finanzierung von fortgeschrittenen Ausbildungsphasen einen Bildungskredit erhalten.

    Das wird nicht durch den Bildungskredit gefördert

    • Anders als beim BAföG besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bildungskredits, denn die Mittel sind begrenzt. Sie werden jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben.

    Der Bildungskredit: Das Wichtigste in Kürze

    Im Gegensatz zu BAföG wird der Bildungskredit unabhängig von deinem eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem deiner Eltern und deines Ehe- bzw. Lebenspartners gewährt. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes.

    Berufsunfähig während der Ausbildung? Was steht Dir zu?

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    Die BU-Versicherung für Schüler und Studenten

    Die gute Nachricht: Auch für Schülerinnen, Schüler und Studierende gibt es eine günstige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

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    Je jünger, desto günstiger!

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    Für besonders Begabte: das Weiter­bildungs­stipendium

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    Besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger  haben nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung die Chance, ein Weiterbildungsstipendium vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zu erhalten.

    Gefördert werden Absolventen einer dualen Berufsausbildung:

    • die das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht und
    • die ihre Ausbildung mit „sehr gut“ abgeschlossen haben.

    Über drei Jahre hinweg werden finanzielle Hilfen von bis zu 2.900 Euro im Jahr für Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt. Der Empfänger der Begabtenförderung muss sich dabei selbst an den Kosten der Weiterbildung beteiligen – allerdings liegt der Eigenanteil nur bei zehn Prozent je Fördermaßnahme. Als kleine Starthilfe gibt es einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers.

    Das wird durch das Weiterbildungsstipendium gefördert

    • fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. zum Meister oder Fachwirt

    • ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit aufbaut

    • fachübergreifende Weiterbildungen, wie Software-Kurse oder Projektmanagement

    Das wird nicht durch das Weiterbildungsstipendium gefördert

    • Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sogenannte Ausbildungen im Dualen System

    Das Weiterbildungsstipendium: Das Wichtigste in Kürze

    Wer sich nach erfolgreicher Ausbildung beruflich weiterentwickeln möchte, für den ist das Weiterbildungsstipendium genau richtig. Die finanzielle Unterstützung soll junge Fachkräfte ermutigen, durch Weiterbildung den Grundstein für ihren beruflichen Erfolg zu legen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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    Zuletzt aktualisiert: Dezember 2023

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