HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Das Gesetz gegen Gaffer: Alles zum Paragraphen 201a

    Gaffer können bei Unfällen zu einem echten Problem werden. Nicht nur verlangsamt sich der Verkehr und Staus entstehen, wenn vorbeifahrende Autofahrer die Geschwindigkeit reduzieren – mitunter behindern sie dadurch auch Rettungskräfte und gefährden Menschenleben. Das Gesetz gegen Gaffer soll derartigem Verhalten einen Riegel vorschieben.

    Sie knipsen, sie filmen, sie behindern Rettungskräfte und blockieren Rettungsgassen: Schaulustige sind bei vielen Unfällen ein großes Problem. Gegen Schaulustige wurde der Paragraph 201a StGB (Strafgesetzbuch) erlassen. Doch was besagt das Gesetz gegen Gaffer genau? Das erfahren Sie im Folgenden.

    Wie Sie zum Unfallgaffer werden

    Stellen Sie sich vor, Sie sind Zeuge eines Unfalls. Menschen sind schwer oder gar lebensgefährlich verletzt. Helfen Sie, falls noch keine Einsatzkräfte vor Ort sind? Oder – falls bereits Notarzt oder Feuerwehr im Einsatz sind – schauen Sie gespannt zu, zücken vielleicht sogar Ihre Kamera und knipsen ein Foto? Vermutlich nicht. Denn derartiges Verhalten ist in vielerlei Hinsicht unangebracht.

    Als Passant behindern Sie damit beispielsweise die Rettungsarbeiten und sind möglicherweise mitverantwortlich, wenn Verletzte nach Unfällen nicht rechtzeitig versorgt werden.
    Leider zeigt die Realität, dass zufällig anwesende Menschen in solchen Situationen oft grundlegend falsch reagieren: Sie bleiben stehen und beobachten das Unglück genau. Mancher hält mit dem Handy drauf und stellt das Video später ins Netz – das ist beispielsweise bei einem Unfall in Hessen geschehen.

    Dieses Verhalten ist allerdings mittlerweile durch das Gesetz gegen Gaffer strafbar.

    Das Gaffer-Gesetz: Knipsen und Filmen beim Unfall ist eine Straftat

    Polizei, Notärzte und Feuerwehr beklagen das Verhalten von Schaulustigen und Gaffern bei einem Unfall schon seit Jahren. Verletzte seien schneller auf Youtube zu sehen als auf dem OP-Tisch, heißt es von Seiten der Polizei überspitzt. Beamte sind es leid, immer wieder an die Vernunft der Bevölkerung zu appellieren und die Menschen sanft zu ermahnen.
    In Einzelfällen wurden Gaffer bereits vor der Einführung des Gesetzes festgenommen, weil sie sich nicht davon abbringen lassen wollten, Unfälle zu filmen und teilweise sogar ausfallend gegenüber Beamten wurden. Gewöhnliche Störungen, die etwa durch langsames Fahren entstanden, blieben hingegen straffrei.

    Paragraph 201a verbietet nun das Anfertigen und Verbreiten von Aufnahmen hilfloser lebender Menschen. Durch das Gesetz gegen Gaffer wird der Persönlichkeitsschutz für verstorbene Unfallopfer gestärkt. Gleichzeitig soll neugieriges oder gar rücksichtsloses Verhalten am Unfallort nicht mehr ohne Folgen für die Verursacher bleiben.

    Konkret müssen Personen mit Konsequenzen rechnen, deren Handlungen folgende Tatbestände erfüllen:

    • Sie fertigen unbefugt eine Bildaufnahme an, die die Hilflosigkeit eines Menschen zur Schau stellt.
    • Sie gebrauchen die hergestellte Bildaufnahme oder machen sie einer dritten Person zugänglich.
    • Sie machen die unbefugt hergestellte Aufnahme einer dritten Person zugänglich und verletzen dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person.

    Bei Verstößen gegen das Anti-Gaffer-Gesetz müssen die Täter nicht nur mitunter hohe Geldstrafen zahlen, sondern auch mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Polizisten haben außerdem die Möglichkeit, Gaffern bei einem Unfall das Smartphone wegzunehmen und Platzverweise auszusprechen.

    Welche Strafen erwarten Gaffer?

    Im Bußgeldkatalog finden sich folgende Richtwerte für Gaffer-Bußgelder:

    • Befahren des Seitenstreifens der Autobahn, wenn dadurch Hilfskräfte behindert werden: 20 €
    • Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn, wenn dadurch Hilfskräfte behindert werden: 25 €
    • „Gaffen“ als Ordnungswidrigkeit: 20 € bis 1.000 €
    • Fotografieren oder Filmen bei Unfällen: Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren

    Teilweise erfüllen Gaffer außerdem den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Gemäß dem Paragraphen 323c des Strafgesetzbuches besteht eine Pflicht zur ersten Hilfe. Sie müssen Unfallopfern also helfen, wenn dies zumutbar und erforderlich ist. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, weil Sie etwa mit Filmen beschäftigt sind, kann eine Geldstrafe sowie Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ausgesprochen werden.

    Dies gilt allerdings nicht erst seit Erlass des Gesetzes gegen Gaffer.

    Hartes Durchgreifen durch den Gaffer-Paragraphen

    Medienberichten zufolge stellen Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen seit einigen Jahren Schutzwände auf, um Unfallorte gegen Gaffer abzuschirmen.

    Mit Erfolg: Die Zahl von Auffahrunfällen auf der Gegenfahrbahn sei dadurch zurückgegangen.
    Doch die Frage bleibt: Was steckt hinter dem rücksichtslosen Verhalten der Gaffer? Experten sehen darin eine Verrohung unserer Gesellschaft. Oft stecke auch jugendliches Imponiergehabe dahinter, frei nach dem Motto: „Schaut mal, zwei Tote – und ich war dabei!“.

    Ob sich Schaulustige durch das Gesetz von ihrem törichten und lebensgefährlichen Verhalten abbringen lassen, bleibt abzuwarten. Immerhin ermöglicht es Einsatzkräften der Polizei im Notfall konsequent durchzugreifen – zum Schutz aller Beteiligten.

    Gottseidank benötigen die meisten Menschen nicht erst ein Gesetz gegen Gaffer, das sie dazu zwingt, vorausschauend und hilfsbereit an Unfallstellen zu agieren.

    Wissen Sie aber einmal nicht, wie Sie sich im Falle eines Unfalls richtig verhalten, rufen Sie sich einfach folgende Regeln ins Gedächtnis:

    So können Sie sicher sein, dass Sie im Falle des Falles nichts falsch machen.

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    Zuletzt aktualisiert: März 2022

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