Was für den Bus mit Warnblinklicht gilt, lernen alle Autofahrerinnen und Autofahrer in der Fahrschule. Nicht an allen Haltestellen müssen Busse den Warnblinker einschalten. Nur an bestimmten Bushaltestellen gilt diese Vorschrift für Busse, die sich nähern, und wenn Fahrgäste ein- und aussteigen.
Klar ist: Sobald der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden. Das Überholverbot gilt dann für alle Verkehrsteilnehmer.
Eine andere Situation ist bei stehenden Bussen gegeben: Dann dürfen Autos vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. In diesem Fall ist jedoch immer noch Schrittgeschwindigkeit vorgegeben.
Sobald ein Bus anfährt, müssen alle Autofahrer halten. Diese Vorschrift ermöglicht den Busfahrern die Einhaltung des Fahrplans und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs. Das bedeutet: Autofahrerinnen und Autofahrer müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen. Allerdings dürfen Busfahrer auch nicht blinken und sofort losfahren. Für die Verkehrsteilnehmer muss erkennbar sein, wann ein Bus losfahren will.
Blinkt selbiger nicht frühzeitig, kommt es schnell zu Kollisionen. In diesem Fall hilft Ihnen eine umfassende Autoversicherung.