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    Hilfreiche Infos für Autofahrer

    Bus mit Warnblinker an der Haltestelle überholen

    Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und das Warnblinklicht eingeschaltet ist? Diese Frage ist für viele Autofahrerinnen und Autofahrer interessant. Jede Bushaltestelle bietet potenzielle Gefährdungen, doch an einem fahrenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinker vorbeizufahren, ist eindeutig verboten!

    Tatsächlich gelten für alle Fahrzeuge und auch für den Gegenverkehr spezielle Regelungen.

    Dürfen Sie Busse an Haltestellen überholen?

    Bei dem Thema Bus und Warnblinkanlage sind folgende Fragen von zentraler Bedeutung:

    • Ist der Busfahrer schon losgefahren oder hält er noch?

    • Wenn der Bus das Warnblinklicht eingeschaltet hat, was schreibt die StVO vor?

    • Darf man an einem Bus mit Warnblinker vorbeifahren?

    • Gelten für den Linienbus andere Vorschriften als für Schulbusse?

    • Wann müssen Sie Schrittgeschwindigkeit fahren, um Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden?

    • Wann gilt das Überholverbot?

    Vorbeifahren? Warten? – das richtige Verhalten

    Die grundsätzliche Regel lautet: An einem Bus ohne Warnblinklicht dürfen Fahrzeuge vorbeifahren. Dabei gilt für Sie allerdings immer, Abstand zu halten! Alle weiteren Regelungen zum Verhalten an der Bushaltestelle hängen davon ab, ob der Bus fährt oder hält. Das gilt nach den Vorschriften der StVO sowohl für den Schulbus mit Warnblinker als auch für den Bus mit Warnblinklicht.

    Das richtige Verhalten für alle Verkehrsteilnehmer an der Bushaltestelle regelt § 20* der Straßenverkehrsordnung:
     

    • (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
    • (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
    • (3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
    • 4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
    • (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
    • (6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

    Schrittgeschwindigkeit – auch für den Gegenverkehr

    Autos fahren dicht aneinander

    Ein Linienbus ist immer gekennzeichnet. Sämtliche genannten Vorschriften gelten nur für diese gekennzeichneten Fahrzeuge und betreffen nicht etwa Busse vorn privaten Betreibern. Wenn ein gekennzeichneter Schul- oder Linienbus den Warnblinker setzt und an einer Haltestelle anhält, dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer nur sehr vorsichtig vorbeifahren. Diese Regelung gilt auch für den Gegenverkehr! Besondere Vorsicht ist natürlich geboten, wenn Fahrgäste in das haltende Fahrzeug ein- oder aussteigen. Dann dürfen Sie in Fahrtrichtung nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand vorbeifahren, damit niemand gefährdet wird.

    Wenn auch nur die geringste Gefahr droht, müssen Autos sich gedulden und auf ihrer Fahrbahn warten. Abstand und Vorsicht sind natürlich bei Schulbussen im besonderen Maße zu wahren. Gerade junge Schülerinnen und Schüler sind oft keine aufmerksamen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Sie der Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder einen hohen Stellenwert geben.

    Bus mit Warnblinker an der Haltestelle

    Was für den Bus mit Warnblinklicht gilt, lernen alle Autofahrerinnen und Autofahrer in der Fahrschule. Nicht an allen Haltestellen müssen Busse den Warnblinker einschalten. Nur an bestimmten Bushaltestellen gilt diese Vorschrift für Busse, die sich nähern, und wenn Fahrgäste ein- und aussteigen.

    Klar ist: Sobald der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden. Das Überholverbot gilt dann für alle Verkehrsteilnehmer.

    Eine andere Situation ist bei stehenden Bussen gegeben: Dann dürfen Autos vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. In diesem Fall ist jedoch immer noch Schrittgeschwindigkeit vorgegeben.

    Sobald ein Bus anfährt, müssen alle Autofahrer halten. Diese Vorschrift ermöglicht den Busfahrern die Einhaltung des Fahrplans und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs. Das bedeutet:  Autofahrerinnen und Autofahrer müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen. Allerdings dürfen Busfahrer auch nicht blinken und sofort losfahren. Für die Verkehrsteilnehmer muss erkennbar sein, wann ein Bus losfahren will.

    Blinkt selbiger nicht frühzeitig, kommt es schnell zu Kollisionen. In diesem Fall hilft Ihnen eine umfassende Autoversicherung.

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    Bus hat Warnblinker an, Sie überholen? Bußgeld!

    Wenn sich Autofahrer an der Haltestelle nicht an die Regeln halten, droht ein Bußgeld. Überschreiten Sie die Schrittgeschwindigkeit, obwohl ein Bus mit Warnblinker vor Ihnen steht, wird oft ein Verwarnungsgeld von 15 € fällig. Wenn Sie das Überholverbot ignorieren oder Fahrgäste behindern oder gar gefährden, ist ein Bußgeld von bis zu 70 € fällig und es droht ein Punkt in Flensburg.

    Zuletzt aktualisiert: November 2021

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