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10 EUR mtl. Förderung vom Staat

Frühstart-Rente: Früh vorsorgen mit staatlicher Unterstützung

Ab 2026 will der Staat eine private Altersvorsorge für Kinder mit monatlich 10 EUR unterstützen. Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich noch in der Ausarbeitung – wir halten Sie auf dem Laufenden:

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Inhalt:

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist die Frühstart-Rente?

    Das Gesetz zur Frühstart-Rente befindet sich noch im Entwurfsstadium – es soll im Laufe des Jahres 2026 beschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt, so der Plan, will der Staat alle Kinder, die im jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden, bis zu deren Volljährigkeit monatlich 10 EUR als Zuschuss für ein individuelles Altersvorsorge-Depot zur Verfügung stellen.

    Starten soll zunächst der Jahrgang 2020. In den folgenden Jahren sollen dann immer diejenigen Kinder, die in dem jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden, zur Frühstart-Rente berechtigt sein. Dieser Betrag muss in ein Altersvorsorge-Produkt investiert werden. Weitere Voraussetzung ist, dass für das Kind ein Kindergeld bezogen wird.

  • Wer bekommt die Förderung?

    Die Frühstart-Rente richtet sich an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte. Diese können die Förderung für ihre minderjährigen Kinder beantragen, wenn sie ein förderfähiges Altersvorsorgeprodukt für ihr minderjähriges Kind abschließen. Voraussetzung ist, dass für das Kind ein Kindergeld bezogen wird.

  • Wann startet die Frühstart-Rente?

    Geplant ist der Start im Laufe des Jahres 2026. Für Kinder des Jahrgangs 2020 soll eine Auszahlung der Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 erfolgen. In den folgenden Jahren sind dann immer die Kinder an der Reihe, die in dem jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden.

  • Welche Produkte werden mit der Frühstart-Rente gefördert?

    Gefördert werden kapitalgedeckte, privatwirtschaftlich organisierte Vorsorgeprodukte, die einen langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen. Gefördert werden vor allem breit gestreute Kapitalmarktprodukte wie ETFs, Aktienfonds oder andere Wertpapierdepots, die von privaten Anbietern verwaltet werden. Details folgen mit dem Gesetz.

  • Sind Zuzahlungen möglich?

    Ja, Zuzahlungen durch Dritte – z. B. die Eltern – sind möglich. Außerdem kann das Altersvorsorge-Depot ab dem Erreichen der Volljährigkeit des Kindes bis zu dessen Renteneintritt weiter bespart werden. Auch ein späterer Anbieterwechsel soll möglich sein.

So funktioniert die Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes Förderinstrument, mit dem der Staat die frühzeitige private Altersvorsorge für Kinder unterstützen will: Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter können demnach einen Vertrag für ein individuelles Altersvorsorge-Depot für ihre Kinder abschließend, für die Kindergeld bezogen wird.

Starten wird der Jahrgang 2020. In den folgenden Jahren werden laut aktuellem Plan dann jeweils die Kinder, , die in dem jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden, zur Frühstart-Rente berechtigt sein. Dafür erhalten sie vom Staat eine monatliche Förderung von 10 EUR. Dieses Geld soll in ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorge-Depot“ fließen. 

So könnte der Ablauf aussehen:

Die Eltern schließen einen Vertrag für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt für ihr Kind im 6. Lebensjahr ab.
Wir kümmern uns um alles Weitere.
Die Förderung wird monatlich dem Vertrag gutgeschrieben.

Sobald es neue Infos zur Frühstart-Rente gibt, melden wir uns bei Ihnen:

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Vorteile der geplanten Frühstart-Rente

  • 10 EUR monatlich staatliche Förderung pro Kind 

    Für jedes Kind, das die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, zahlt der Staat monatlich 10 EUR in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorge-Depot ein. Starten soll zunächst der Jahrgang 2020. In den folgenden Jahren werden dann immer die Kinder, die im jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden, folgen.

  • Früher Einstieg und langer Anlagezeitraum 

    Bereits ab dem 6. Lebensjahr wird für jedes Kind ein Vorsorgedepot angelegt, sodass der Zinseszinseffekt optimal genutzt werden kann. 

  • Kapitalmarktbasierte Renditechancen 

    Die Einzahlungen werden in breit gestreute Kapitalmarktprodukte wie ETFs oder Fonds investiert, was langfristig höhere Renditen ermöglicht. 

  • Steuerfreie Erträge 

    Während der Ansparphase bleiben alle Erträge bis zum Renteneintritt steuerfrei. 

  • Einkommensunabhängigkeit 

    Die Förderung erfolgt unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern. 

  • Zweckgebundener Vermögensaufbau zur Altersvorsorge 

    Das angesparte Kapital ist bis zum Renteneintritt geschützt und kann nicht vorzeitig entnommen werden. 

  • Zuzahlungen möglich

    Individuelle Zuzahlungen z. B. durch die Eltern sind möglich.

Welche Produkte wird die Frühstart-Rente voraussichtlich fördern?

Die Frühstart-Rente setzt auf kapitalgedeckte, privatwirtschaftlich organisierte Vorsorgeprodukte, die langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen sollen. Gefördert werden vor allem breit gestreute Kapitalmarktprodukte wie ETFs, Aktienfonds oder andere Wertpapierdepots, die von privaten Anbietern verwaltet werden. 

Mit der R+V die Frühstart-Rente sichern

Die R+V verfolgt die Pläne zur Frühstart-Rente mit großem Interesse. Sobald die gesetzlichen Details feststehen, möchten wir Familien innovative Lösungen bieten, die optimal zur neuen Förderung passen. Unsere Experten prüfen bereits, wie wir die staatlichen Zuschüsse clever in zukunftsorientierte Vorsorgeprodukte für Kinder integrieren können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Hinweis: Eine endgültige Ausgestaltung hängt vom aktuellen Gesetzgebungsverfahren ab und kann sich noch ändern. Wir informieren Sie:

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Details zur Frühstart-Rente

  • Geplant ist der Start für 2026. Für Kinder des Jahrgangs 2020 soll eine Auszahlung der Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 erfolgen.

  • Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich aktuell in der Ausarbeitung.

  • Erst mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen kann die Förderung tatsächlich beantragt und genutzt werden.

  • Der hierfür notwendige Versicherungsvertrag wird voraussichtlich auch erst dann abschließbar sein. 

    Wir informieren Sie, sobald Sie die Frühstart-Rente bei uns abschließen können: Zum Newsletter anmelden
     

Nach dem bisherigen Stand der politischen Planung richtet sich die Frühstart-Rente an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte. Diese können die Förderung für ihre Kinder beantragen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Antragsberechtigt sind voraussichtlich:

  • Eltern oder gesetzliche Vertreter mit Wohnsitz in Deutschland. 

  • Personen, die für das Kind einen förderfähigen Vorsorgevertrag abschließen. 

  • Je nach Ausgestaltung des Gesetzes möglicherweise auch andere Sorgeberechtigte oder Verwandte. 

Die konkreten Förderkriterien sind noch nicht gesetzlich finalisiert. Der Koalitionsvertrag und erste Entwürfe deuten jedoch auf folgende Voraussetzungen hin:

  • Starten wird zunächst der Jahrgang 2020. In den folgenden Jahren sollen dann immer die Kinder, die im jeweiligen Jahr ihr ihr 6. Lebensjahr vollenden, zur Frühstart-Rente berechtigt sein. Voraussetzung ist, dass für das Kind ein Anspruch auf den Bezug von Kindergeld besteht.

  • Es muss ein Vertrag für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt abgeschlossen werden. 

  • Die Vertragslaufzeit soll langfristig angelegt sein: Das bedeutet, dass eine Auszahlung frühestens im Rentenalter des Kindes möglich sein soll. 

Die Maßnahme soll Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren für das Thema Altersvorsorge sensibilisieren und helfen, von den langfristigen Renditechancen kapitalgedeckter Anlagen zu profitieren. 

Ziele der geplanten Frühstart-Rente sind unter anderen:

  • Möglichst früh mit dem Vermögensaufbau für die Altersvorsorge von Kindern beginnen. 

  • Die Kapitaldeckung in der Rente stärken. 

  • Chancengleichheit beim Vorsorgestart erhöhen. 

  • Junge Menschen frühzeitig an den Kapitalmarkt heranführen. 

Der Staat zahlt monatlich 10 EUR pro Kind in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorge-Depot ein. Der Förderbetrag wird dann vermutlich direkt auf den Altersvorsorgevertrag des Kindes überwiesen – ähnlich wie bei der Riester-Zulage. 

Die staatlichen Einzahlungen sollen erfolgen, solange für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, maximal vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Wichtig: Die Förderung gibt es nur für einen aktiven Altersvorsorge-Vertrag.

Nach dem 18. Lebensjahr können die Depots durch private Einzahlungen weiter bespart werden, sodass ein zusätzlicher individueller Vorsorgebaustein zur gesetzlichen Rente entsteht. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ausgezahlt. Ein vorzeitiger Zugriff soll nicht möglich sein. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.

Geplant ist eine sogenannte Auffanglösung für alle berechtigten Kinder, deren Eltern kein individuelles Altersvorsorgedepot eröffnen. Diese Auffanglösung bedeutet, dass der nicht abgerufene Förderbetrag für die Frühstart-Rente von monatlich 10 EUR über die Bundesbank angelegt wird. 

Wichtig: Zuzahlungen oder die Berücksichtigung individueller Anlagepräferenzen sind dabei nicht möglich. 

Eltern können sich in diesem Fall noch zu einem späteren Zeitpunkt für die Eröffnung eines individuellen Vertrags für ihr Kind entscheiden. Der bis dahin in der Auffanglösung angelegte Betrag wird dann auf den individuellen Vertrag übertragen.

  • Geplant ist der Start für 2026. Für Kinder des Jahrgangs 2020 soll eine Auszahlung der Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 erfolgen.

  • Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich aktuell in der Ausarbeitung.

  • Erst mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen kann die Förderung tatsächlich beantragt und genutzt werden.

  • Der hierfür notwendige Versicherungsvertrag wird voraussichtlich auch erst dann abschließbar sein. 

    Wir informieren Sie, sobald Sie die Frühstart-Rente bei uns abschließen können: Zum Newsletter anmelden
     

Nach dem bisherigen Stand der politischen Planung richtet sich die Frühstart-Rente an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte. Diese können die Förderung für ihre Kinder beantragen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Antragsberechtigt sind voraussichtlich:

  • Eltern oder gesetzliche Vertreter mit Wohnsitz in Deutschland. 

  • Personen, die für das Kind einen förderfähigen Vorsorgevertrag abschließen. 

  • Je nach Ausgestaltung des Gesetzes möglicherweise auch andere Sorgeberechtigte oder Verwandte. 

Die konkreten Förderkriterien sind noch nicht gesetzlich finalisiert. Der Koalitionsvertrag und erste Entwürfe deuten jedoch auf folgende Voraussetzungen hin:

  • Starten wird zunächst der Jahrgang 2020. In den folgenden Jahren sollen dann immer die Kinder, die im jeweiligen Jahr ihr ihr 6. Lebensjahr vollenden, zur Frühstart-Rente berechtigt sein. Voraussetzung ist, dass für das Kind ein Anspruch auf den Bezug von Kindergeld besteht.

  • Es muss ein Vertrag für ein förderfähiges Altersvorsorge-Produkt abgeschlossen werden. 

  • Die Vertragslaufzeit soll langfristig angelegt sein: Das bedeutet, dass eine Auszahlung frühestens im Rentenalter des Kindes möglich sein soll. 

Die Maßnahme soll Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren für das Thema Altersvorsorge sensibilisieren und helfen, von den langfristigen Renditechancen kapitalgedeckter Anlagen zu profitieren. 

Ziele der geplanten Frühstart-Rente sind unter anderen:

  • Möglichst früh mit dem Vermögensaufbau für die Altersvorsorge von Kindern beginnen. 

  • Die Kapitaldeckung in der Rente stärken. 

  • Chancengleichheit beim Vorsorgestart erhöhen. 

  • Junge Menschen frühzeitig an den Kapitalmarkt heranführen. 

Der Staat zahlt monatlich 10 EUR pro Kind in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorge-Depot ein. Der Förderbetrag wird dann vermutlich direkt auf den Altersvorsorgevertrag des Kindes überwiesen – ähnlich wie bei der Riester-Zulage. 

Die staatlichen Einzahlungen sollen erfolgen, solange für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, maximal vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Wichtig: Die Förderung gibt es nur für einen aktiven Altersvorsorge-Vertrag.

Nach dem 18. Lebensjahr können die Depots durch private Einzahlungen weiter bespart werden, sodass ein zusätzlicher individueller Vorsorgebaustein zur gesetzlichen Rente entsteht. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ausgezahlt. Ein vorzeitiger Zugriff soll nicht möglich sein. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.

Geplant ist eine sogenannte Auffanglösung für alle berechtigten Kinder, deren Eltern kein individuelles Altersvorsorgedepot eröffnen. Diese Auffanglösung bedeutet, dass der nicht abgerufene Förderbetrag für die Frühstart-Rente von monatlich 10 EUR über die Bundesbank angelegt wird. 

Wichtig: Zuzahlungen oder die Berücksichtigung individueller Anlagepräferenzen sind dabei nicht möglich. 

Eltern können sich in diesem Fall noch zu einem späteren Zeitpunkt für die Eröffnung eines individuellen Vertrags für ihr Kind entscheiden. Der bis dahin in der Auffanglösung angelegte Betrag wird dann auf den individuellen Vertrag übertragen.

Beachten Sie bitte: Die Frühstart-Rente ist noch nicht endgültig beschlossen.

Die Frühstart-Rente befindet sich derzeit noch in der Planung. Es existieren noch keine finalen gesetzlichen Grundlagen. Alle Informationen auf dieser Seite basieren auf dem aktuellen Stand des Koalitionsvertrages und auf vorläufigen Entwürfen. Eine verbindliche Aussage zu Voraussetzungen, Anspruch und Umsetzung kann erst nach Verabschiedung des Gesetzes getroffen werden. Sobald das geschehen ist, wird die R+V innovative Lösungen bieten, die optimal zur neuen Förderung passen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes – je früher, desto besser

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Sobald es neue Infos zur Frühstart-Rente gibt, melden wir uns direkt bei Ihnen.

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