Die Finanzamtsbescheinigung bestätigt Ihre gezahlten, steuerlich relevanten Versicherungsbeiträge. Sie gilt immer für das letzte Kalenderjahr. Sie nutzen sie als Nachweis in Ihrer Steuererklärung.
Fragen und Antworten zur
Finanzamtsbescheinigung
Sie erhalten die Bescheinigung jedes Jahr zwischen Januar und März – in „Meine R+V“ oder mit der Post. Wenn Sie die Bescheinigung einmal beantragt haben, hinterlegen wir den automatischen Versand für die folgenden Jahre. Eine Bescheinigung für das aktuell laufende Jahr ist nicht möglich. Alternativ können Sie Ihre letzte Beitragsrechnung als Nachweisdokument für das Finanzamt verwenden.
Haben Sie noch keine Bescheinigung beantragt, können Sie das im Kunden-Portal „Meine R+V“ oder telefonisch über die R+V Service-Hotline erledigen.