Pflege
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    Checklisten Pflege, Patientenverfügung und Co.

    Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Mehr als jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Doch oft kommt die Pflegebedürftigkeit für die Angehörigen überraschend. Wen spreche ich zuerst an? Wie organisiere ich die Pflege? Unsere Checklisten können helfen, Struktur in eine schwierige Situation zu bringen.

    Checkliste Pflege zu Hause: Wie bekomme ich das hin?

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    Die häusliche Pflege eines Menschen erfordert viel Zeit und Energie. Soll der Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden versorgt werden, sind viele Dinge vorab zu erledigen. Oft sind damit auch Umbauten in der Wohnung verbunden, zum Beispiel neue rollstuhlgerechte Türen, Rampen im Eingangsbereich oder ein höheres WC-Becken.

    Die „Checkliste: Pflege zu Hause durch Angehörige“ hilft bei der Entscheidung, ob Sie einen Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden versorgen können.

    Rentenansprüche pflegender Angehöriger

    4,96 Millionen pflegebedürftige Personen gibt es in Deutschland (Stand 2021, Quelle: Statistisches Bundesamt), Tendenz steigend. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, die meisten davon ausschließlich durch ihre Angehörigen. 

    Doch Pflege ist zeitintensiv und oft können die pflegenden Ehepartner, Kinder oder anderen Angehörigen ihren Beruf dann nicht mehr wie gewohnt ausüben. Welche Auswirkungen hat das auf die Rentenansprüche und die soziale Absicherung pflegender Angehöriger?

    Die Rentenansprüche pflegender Angehöriger sichert die gesetzliche Rentenversicherung – denn es besteht eine Versicherungspflicht, die komplett von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen bezahlt wird. Das heißt: Pflegende Angehörige können auch ohne eigene Rentenbeiträge einen Rentenanspruch erwerben.

    Voraussetzungen dafür sind:

    • Die pflegebedürftige Person ist im Pflegegrad 2 oder höher eingestuft.
    • Die Pflege erfolgt in der häuslichen Umgebung und ist nicht erwerbsmäßig.
    • Die Pflege umfasst wenigstens zehn Stunden wöchentlich.
    • Die Pflegeperson ist regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig.

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben pflegende Angehörige Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung aus den Bereichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

    Unser Tipp: Auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie ausführliche Informationen zum Thema „Soziale Absicherung der Pflegeperson“.

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    Checkliste Pflegedienst: Wie finde ich den richtigen?

    Wenn die Pflege zu Hause möglich ist, kann die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst die Angehörigen entlasten. Anbieter gibt es viele – doch wie finde ich den passenden Pflegedienst für die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und der Angehörigen?

    Unser Tipp: Im BKK-Pflegepfinder können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ambulante Pflegedienste, Pflegeheime etc. in ihrer Nähe nach Postleitzahlen suchen und Kosten vergleichen.

    Unterstützung durch Haushaltshilfen aus Osteuropa

    Bei Haushaltshilfen aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten gilt: Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 8 Stunden betragen und die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden. Die Haushaltshilfe hat einen regulären Urlaubsanspruch und es gilt der geseztliche Mindestlohn. Der Auftraggeber muss sämtliche Sozialabgaben für die Haushaltshilfe bezahlen, wie gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

    • Welche Leistungen gibt es von der Pflegeversicherung?
    • Worauf sollten Sie bei Vermittlungsagenturen achten?

    Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale zum Thema „Ausländische Betreuungskräfte - wie geht das legal?“

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    Checkliste Pflegeheim: Wie finde ich das passende?

    In ein Pflegeheim ziehen? Das wünschen sich die wenigsten Senioren. Doch es gibt manche Situationen, in denen der Umzug in ein gutes Pflegeheim viele Vorteile für Betroffene und Angehörige bietet: Zum Beispiel verbringen Senioren den Lebensabend mit Gleichaltrigen und haben rund um die Uhr einen Ansprechpartner.

    Besuchen Sie am besten mehrere Pflegeheime und lernen Sie das Pflegepersonal kennen. Die „Checkliste: Wohnen im Pflegeheim“ unterstützt Sie dabei, die besuchten Heime miteinander zu vergleichen.

    Alternative: Senioren-Wohngemeinschaft

    Senioren- und Pflege-Wohngemeinschaften ermöglichen eine selbstbestimmte Wohnform. Die Bewohnerinnen und Bewohner einer WG leben in eigenen Zimmern, können aber auch in Gemeinschaftsräumen Aktivitäten in der Gruppe durchführen. Über die vielfältigen Wohnformen im Alter informiert unser Ratgeberartikel „Wohnen im Alter: Von der Senioren-WG bis zum Mehrgenerationenhaus“.

     

    Staatlichen Zuschuss für die Pflege sichern: Der R+V-Pflege FörderBahr

    Sich selbst und die Angehörigen vor hohen Pflegekosten schützen: Das geht mit privaten Pflegeversicherungen. Beim R+V-Pflege FörderBahr unterstützt Sie sogar der Staat dabei, die Versorgungslücke zu verringern – mit einem Zuschuss von 5 Euro pro Monat. Damit reduzieren Sie Ihre Versicherungsprämie.

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    Checkliste Pflegevertrag: Ist alles Wichtige geregelt?

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    Pflegedienste sind verpflichtet, einen schriftlichen Pflegevertrag mit dem Pflegebedürftigen abzuschließen. Hier wird unter anderem festgehalten, welche Leistungen der Dienst erbringt. Prüfen Sie bei der Auswahl des Pflegedienstes, ob im Vertrag alles Wichtige geregelt ist.

    Unser Tipp: Lassen Sie sich zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen, bei dem die Leistungen und Kosten detailliert aufgeführt sind.

    Vorlage für Ihr Pflegetagebuch

    Ein Pflegetagebuch sollten Sie als pflegender Angehöriger mindestens eine Woche lang führen, bevor der Besuch des Pflegegutachters zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit ansteht. Der Gutachter stellt bei seinem Besuch fest, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, und wenn ja, welcher Pflegegrad erreicht ist. Ihre detaillierte Dokumentation kann zudem wichtig werden, falls Sie gegen die Einstufung Einspruch erheben möchten.

    Gut vorbereitet auf den Termin mit dem Pflegegutachter

    Wie läuft ein Gespräch mit dem Gutachter ab? Mehr darüber erfahren Sie auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen.

    Sie sind im Pflegefall nicht allein

    Die R+V-Pflegeversicherungen

    Niemand möchte pflegebedürftig werden. Aber ebenso wenig möchte niemand sein Vermögen für die Pflegekosten aufbrauchen. Die R+V-Pflegeversicherungen schließen die finanziellen Lücken im Pflegefall und erhalten so die finanzielle Freiheit und Selbstbestimmtheit.

    Zu den R+V-Pflegeversicherungen

    Wir sind für Sie da

    Tritt ein Pflegefall ein, muss vieles organisiert werden. Mit ihren Assistanceleistungen steht Ihnen die R+V in Zusammenarbeit mit den Maltesern rund um die Uhr mit telefonischer Beratung und Vermittlung zur Seite.

    Haben Sie Fragen?

    Gerne beraten die R+V-Expertinnen und -Experten Sie persönlich.

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    Formulare für Pflegevollmachten

    Jeder kann – unabhängig vom Alter – in eine Situation geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Mit einer Vollmacht können Sie eine andere Person damit beauftragen, in Ihrem Namen ein Rechtsgeschäft durchzuführen. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz gibt es verschiedene Vorlagen für Vollmachten zum kostenlosen Download:

     

    R+V "Mein digitaler PflegeBerater".
    Mein digitaler PflegeBerater

    Wo Sie auf dem Weg zu Ihrer Vollmacht Unterstützung finden

    Sich zwischen den unterschiedlichen Vollmachten und Verfügungen zurechtzufinden und die richtigen Entscheidungen für sich zu treffen, kann schwierig sein. Damit Sie und Ihre Angehörigen die Informationen bekommen, die Sie brauchen, gibt es sinnvolle Online-Beratungen wie z. B. durch Mein digitaler PflegeBerater.

    Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen und umfangreiche Unterstützung, wenn Sie eine Vollmacht erstellen möchten. 

    Patientenverfügung: Wünsche für den Ernstfall

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    Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich im Voraus fest, welchen medizinischen Maßnahmen Sie als Vollmachtgeber zustimmen und welche Sie ablehnen. Auch Ihre persönlichen Wertvorstellungen und Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sollten Sie in der Patientenverfügung als Auslegungshilfe für Ihre Angehörigen und das Ärzteteam ergänzen. Damit nehmen Sie Einfluss auf die ärztliche Behandlung, wenn Sie nicht mehr ansprechbar oder einwilligungsfähig sind.

    Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung

    Wichtig bei einer Patientenverfügung ist, dass Sie sehr konkret ausdrücken, in welchen Situationen sie gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie haben. Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung sind als Empfehlung zu verstehen, wie möglichst allgemeine Formulierungen vermieden werden können.

    Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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    Zuletzt aktualisiert: April 2021

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