Schwanger? Arbeitgeber zeitnah informieren
Wenn Sie als Arbeitnehmerin schwanger werden, sollten Sie Ihren Arbeitgeber möglichst zeitnah über die Schwangerschaft informieren. Denn erst dann greifen die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.
Der Arbeitgeber darf verlangen, dass werdende Mütter ihre Schwangerschaft per Attest nachweisen. Die Kosten dafür muss er selbst tragen.
Was der Arbeitgeber jetzt wissen möchte
- Wann der errechnete Geburtstermin ist.
- Zu welchem Datum die Mutterschutzfrist beginnt.
- Ob die schwangere Arbeitnehmerin noch Resturlaub hat (und wenn ja, wie viel).
- Welche Projekte und Aufgaben die Schwangere bis zu ihrem Mutterschutz abschließen kann.
Im Laufe der Schwangerschaft wird der Arbeitgeber auch nach der Dauer der Elternzeit fragen und ob die Schwangere danach in Teil- oder Vollzeit wieder einsteigen möchte. Eine endgültige Entscheidung muss die werdende Mutter dabei nicht treffen – vielmehr geht es um eine grobe Planung.