Umziehen mit einem Umzugsunternehmer
Generell gilt, dass der Umzugsunternehmer für die Schäden haftet, die in seinem Verantwortungsbereich liegen. Dieser beginnt in der Regel mit der Übernahme zur Beförderung und endet mit der Auslieferung. Ausgenommen von der Haftung sind Pflanzen und Tiere sowie Wertgegenstände. Zu den Wertgegenständen gehören beispielsweise Edelmetalle, Münzen, Juwelen und Schmuck oder auch Wertpapiere, Bargeld und Urkunden. Auch Elektrogeräte können unter diese Regelung fallen. Der Bundesverband Möbelspedition e.V. (AMÖ) rät, Wertgegenstände in der persönlichen Obhut - also selbst - zu transportieren. Dabei kann es sinnvoll sein, für die Zeit des Umzugs die Wertgegenstände in einem Tresor oder Schließfach einer Bank zwischenzulagern. Ebenfalls problematisch ist die Haftung durch den Spediteur bei Umzugsgütern, die durch ihre natürliche Beschaffenheit leicht zu zerstören sind. Dieses gilt für fragile Einrichtungsgegenstände zum Beispiel aus Glas ebenso, wie für Möbel, die etwa durch Rost oder Bruchstellen bereits beschädigt sind.