Absicherung bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Entgeltumwandlung und/oder Entgeltreduktion (ALV-plus)
R+V zahlt der versicherten Person auf der Grundlage eines mit der dWERK geschlossenen Rahmenvertrages die vereinbarte Leistung, wenn die versicherte Person aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse oder einer personenbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber arbeitslos wird.