HILFREICHE INFOS FÜR AUTOFAHRER

    Rettungsgasse bilden: So geht es richtig

    Nach einem Unfall zählt jede Minute. Davon, wie schnell Rettungskräfte und Einsatzfahrzeuge zur Unfallstelle kommen, hängt Leben und Tod ab. Doch auf vielbefahrenen Straßen und mehrspurigen Strecken kann das zur Herausforderung werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, wie Sie eine Rettungsgasse richtig bilden!

    Was ist eine Rettungsgasse?

    Ein System für die Bildung einer Rettungsgasse ist bereits seit den 1980er Jahren in vielen europäischen Ländern in der Gesetzgebung verankert. Rettungskräfte gelangen so bis zu vier lebensrettenden Minuten schneller ans Ziel – laut österreichischer ASFiNAG, die unter anderem für den Betrieb von Autobahnen zuständig sind.

    Sie machen sowieso Platz? Nicht für jeden selbstverständlich. Auch bei den Regelungen gibt es international nach wie vor Unterschiede. Autofahrer sollten also im Ernstfall genau wissen, was zu tun ist und wie sie eine Rettungsgasse richtig bilden – sowohl auf deutschen Straßen als auch im Ausland.

    Wie und ab wann muss man eine Rettungsgasse bilden?

    In Deutschland gilt: Bei Stau müssen Sie eine Rettungsgasse bilden. Von Stau sprechen wir immer dann, sobald in einem Abschnitt mit mindestens zwei Spuren zum Beispiel ein zähfließender Verkehr entsteht oder Sie in Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Diese Situation kann sich schnell zu einem sogenannten Stopp-and-Go-Szenario verändern. Sowohl bei uns als auch in Österreich und der Schweiz müssen Sie dann wie folgt vorgehen:

    Die Rettungsgasse wird zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen gebildet – egal, ob die Straße zwei, drei oder sogar vier Spuren hat. Den Standstreifen müssen Sie freihalten. Nur im Notfall oder zum Beispiel nach Aufforderung durch die Polizei dürfen Sie Ihn befahren.

    Wann dürfen Sie den Standstreifen befahren?

    Wenn es aus Platzgründen keine andere Möglichkeit gibt, eine Rettungsgasse zu bilden, dürfen Autofahrer ausnahmsweise auch auf den Standstreifen ausweichen. Dieser ist jedoch nicht dazu da, um schneller voranzukommen! 

    Wie lange bleibt die Rettungsgasse bestehen?

    Eine Rettungsgasse muss von Autofahrern grundsätzlich so lange offengehalten werden, wie der Verkehr nicht wieder normal rollt. So wird verhindert, dass den ersten Einsatzkräften nachfolgenden Fahrzeugen der Weg versperrt wird.

    Hören Sie die Sirene, ist es schon zu spät

    Was kaum jemand weiß: Eine Rettungsgasse ist nicht nur zu bilden, wenn ein Unfall der Auslöser des Rückstaus ist. Da man weiter hinten in der Schlange nur selten den Grund des stockenden Verkehrs kennt, sind diese also beispielsweise auch beim Stau oder stockendem Verkehr im Berufsverkehr oder an einer Baustelle absolute Pflicht. Warten Sie damit bis zum Anrücken eines Einsatzfahrzeuges, dauert es in der Regel zu lange, bis es freie Fahrt hat.

    Strafen für falsches Verhalten bei Staubildung

    Wenn Sie keine Rettungsgasse bilden, wird es mittlerweile richtig teuer: Es droht nicht nur ein Bußgeld von 200 €, sondern ebenfalls zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Besteht zudem eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, können Sie mit bis zu 320 €, zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot bestraft werden.

    Bußgeld droht

    Die Bußgeld-Novelle trat im November 2021 in Kraft. Diese beinhaltet nicht nur Strafen für das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse, sondern ebenfalls Sanktionen dafür, wenn Sie die Rettungsgasse falsch bilden oder diese sogar unberechtigt durchfahren.

    Sonderfall Tschechien

    Unter unseren Nachbarländern ist besonders Tschechien mit einer Sonderregelung zu erwähnen. Hier müssen Sie die Rettungsgasse – anders als in den oben genannten Ländern – nicht zwischen der linken und den restlichen Spuren bilden, sondern zwischen dem mittleren und rechten Fahrstreifen. Darüber hinaus muss die dadurch entstehende Gasse mindestens drei Meter breit sein.

    In weiteren angrenzenden Ländern wie beispielsweise Italien, Ungarn und der Slowakei besteht hingegen keine Verpflichtung dazu, eine Rettungsgasse zu bilden. Sie sollten aber natürlich dennoch darauf achten, anfahrenden Rettungsfahrzeugen nicht den Weg zu versperren.

    Rettungsgassen retten im Ernstfall Leben. Informieren Sie sich daher also grundsätzlich bereits vor dem Reiseantritt über lokale Verkehrsregelungen und Gesetze. Damit vermeiden Sie Strafen und Vergehen durch Unwissenheit.

    FAQ

    Alles zum Thema „Rettungsgasse bilden

    Prinzipiell gibt es keinen Unterschied, ob zwei, drei, vier oder noch mehr Spuren vorhanden sind. Eine Rettungsgasse bilden Sie immer nach demselben Muster: Die ganz linke Spur rückt weiter nach links, während alle anderen Spuren sich rechts einordnen.

    Allgemein herrscht der Irrtum, dass Sie den Standstreifen nutzen dürfen, um eine Rettungsgasse zu bilden. Dem ist aber nicht so, tatsächlich ist es sogar verboten. Nur in Ausnahmefällen oder nach Anordnung der Polizei dürfen Sie den Standstreifen befahren. Eine Ausnahme wäre es, wenn keine Möglichkeit bestünde für eine Rettungsgasse ohne Standstreifen. Dies ist meist der Fall, wenn sehr viele Lkw auf der Autobahn unterwegs sind. Eine weitere Ausnahme stellen oftmals Baustellen dar, da in diesen die Fahrbahnbreite verringert ist.

    Nein. Sie bilden eine Rettungsgasse, um Einsatzfahrzeuge, Rettungskräfte und Polizei die Durchfahrt zum Unfallort zu ermöglichen. Sie ist nicht dazu da, um ein Überholmanöver durchzuführen.

    Es kommt oft vor, dass Motorradfahrer durch eine Rettungsgasse fahren, um dem Stau zu entkommen. Dieses Verhalten ist nicht nur ärgerlich, sondern ebenfalls gefährlich und vor allem verboten. Wenn Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden, geschieht dies schließlich nicht ohne Grund. Fährt nun jemand hindurch, könnte er womöglich Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen blockieren, wenn diese schnell zu einem Unfall gelangen wollen. Aus diesem Grund wurde der Bußgeldkatalog angepasst und mit saftigen Strafen versehen – auch für Motorradfahrer, die durch eine Rettungsgasse fahren.

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    Zuletzt aktualisiert: August 2024

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