1. Zweitwagenregelung für Pkw, Motorrad und Motorroller
Sie haben schon ein Fahrzeug versichert und möchten ein weiteres anmelden, so erfolgt die Einstufung des zusätzlichen Fahrzeugs in Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 1 oder 3.
2. Führerscheinregelung für Pkw, Motorrad und Motorroller
Möchten Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug auf Ihren Namen versichern, bieten wir eine Sondereinstufung in SF-Klasse 1/2 an. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Führerschein länger als ein Jahr besitzen.