Wenn Sie sich für den Kauf eines neuen Elektroautos entscheiden, entlastet ein staatlicher Zuschuss von bis zu 6.000 EUR Ihre Investition. Mit der E-Auto-Förderung möchte die Bundesregierung den Umstieg auf Elektromobilität breiter in der Gesellschaft verankern. Dank der sozialen Staffelung profitieren Sie als Privatperson – abhängig von Ihrem Haushaltseinkommen – entsprechend. Haushalte mit Kindern erhalten durch den Kinderbonus zusätzliche Unterstützung. In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie alles über die aktuelle E-Auto-Prämie, wie Sie den Bonus beantragen und welche Voraussetzungen gelten.
E-Auto-Förderung: So sichern Sie sich die staatliche Prämie
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Förderfähige Fahrzeugmodelle identifizieren
Gefördert werden neue Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride, die als Neuwagen in Deutschland zugelassen werden. Aktuell fördert der Bund alle Elektroautos. Künftige EU-Vorgaben könnten die volle E-Auto-Förderung jedoch an einen hohen Anteil europäischer Produktion knüpfen.
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Antragsfristen und rückwirkende Erstattung nutzen
Für die Bewilligung der staatlichen Zuschüsse für Elektroautos ist das Datum der Neuzulassung ab dem 01.01.2026 entscheidend, nicht der Zeitpunkt der Bestellung. Die Kaufprämie können Sie bis zu 1 Jahr nach der Zulassung beantragen, eine rückwirkende Auszahlung der Fördermittel ist also auch für bereits zugelassene E-Autos möglich.
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Zuständige Behörden und neues Antragsportal finden
Für den Erhalt der staatlichen E-Auto-Förderung reicht ein Antrag nach der Fahrzeugzulassung aus. Die Beantragung der E-Auto-Prämie erfolgt über ein zentrales Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Seit wann gibt es die E-Auto-Prämie?
Das Förderprogramm zur E-Mobilität ist offiziell am 1. Januar 2026 gestartet. Damit Sie von der Förderung profitieren können, ist nicht das Datum Ihres Kaufvertrags ausschlaggebend, sondern der Tag der Neuzulassung. Alle förderfähigen Fahrzeuge, die seit Beginn des Jahres zugelassen wurden, sind somit rückwirkend antragsberechtigt.
Den Antrag zur E-Auto-Prämie können Sie auf einem Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Da dieses Portal erst im Mai 2026 freigeschaltet wurde, wird die Förderung für bereits zugelassene E-Fahrzeuge nachträglich ausgezahlt. Wichtig ist nur, dass Sie den Antrag spätestens 1 Jahr nach der Zulassung einreichen.
Mit der Prämie für Elektroautos möchte die Bundesregierung den Umstieg auf Elektromobilität in Deutschland beschleunigen. Das Ziel: Elektroautos sollen für alle Haushalte bezahlbar werden, damit bald deutlich mehr Stromer auf unseren Straßen unterwegs sind.
Die Förderung verfolgt gleich mehrere strategische Ziele:
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Soziale Gerechtigkeit und Kaufanreiz
Der staatliche Zuschuss ist ein starker Kaufanreiz. Er sorgt dafür, dass sich in Zukunft deutlich mehr Menschen und Familien den Wechsel zur E-Mobilität leisten können.
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Stärkung der Wirtschaft
Die Förderung soll die Nachfrage nach E-Autos ankurbeln. Das sichert Deutschland als Wirtschaftsstandort und soll die heimische Automobilindustrie im globalen Wettbewerb unterstützen.
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Aktiver Klimaschutz
Die Förderung von E-Mobilität bringt schneller emissionsfreie Fahrzeuge auf die Straße. Das senkt den CO2-Ausstoß spürbar, sorgt für sauberere Luft in den Städten und nutzt die enorme Effizienz moderner Batterietechnik..
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Preisliche Angleichung
Gerade bei kleineren Fahrzeugen sind E-Autos in der Anschaffung oft noch teurer als Benziner oder Diesel. Die Prämie gleicht diesen Preisunterschied aus und macht den Wechsel auch finanziell richtig attraktiv.
Damit Sie die Förderung für Ihr neues E-Auto beantragen können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein – von der Art des Fahrzeugs bis hin zu persönlichen Voraussetzungen wie dem Haushaltsjahreseinkommen. Diese Rahmenbedingungen gelten aktuell für den E-Auto-Zuschuss:
Der staatliche Bonus für Elektroautos richtet sich gezielt an Privatpersonen, die auf klimafreundliche Mobilität umsteigen möchten. Gewerbliche Käufer oder Unternehmen sind von der staatlichen Unterstützung ausgeschlossen – der Fokus liegt auf der Förderung privater Haushalte. Um herauszufinden, ob Sie sich für eine E-Auto-Bezuschussung qualifizieren, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Maximales Haushaltsjahreseinkommen
Grundvoraussetzung für die Kaufprämie ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 EUR. Diese Grenze erhöht sich pro Kind unter 18 Jahren um jeweils 5.000 EUR. Insgesamt werden maximal 2 Kinder berücksichtigt, sodass Familien mit 2 Kindern bis zu einem Einkommen von 90.000 EUR von der staatlichen Unterstützung profitieren können. - Berechnung bei Paaren
Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften oder eheähnlichen Gemeinschaften werden die Einkommen beider Partner addiert, um das Gesamteinkommen des Haushalts zu ermitteln. Die Einkommensgrenze von 80.000 EUR verdoppelt sich dabei nicht. Liegen Sie gemeinsam über diesem Wert und haben keine Kinder? Dann entfällt der Anspruch auf die soziale Staffelung. - Einkommensnachweis
Als Nachweis für das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen reichen in der Regel die Durchschnittswerte Ihrer letzten 2 Steuerbescheide. - Besonderheit für Rentner
Auch Ruheständler können die staatliche Förderung beantragen. Die Art des Nachweises hängt dabei von der persönlichen Steuersituation ab:- Rentner mit Einkommensteuererklärung: Sofern Sie aufgrund Ihrer Rentenhöhe oder weiterer Einkünfte steuerpflichtig sind, dient – wie bei Angestellten auch – der Durchschnitt Ihrer letzten 2 Steuerbescheide als Nachweis.
- Rentner ohne Steuererklärung: Liegt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag und Sie geben keine Einkommensteuererklärung ab, erhalten Sie folglich keinen Steuerbescheid. In diesem Fall können Sie stattdessen Ihre Rentenbezugsbescheinigungen in Kombination mit einer Selbsterklärung über eventuelle weitere Einkünfte als Nachweisgrundlage einreichen.
Nicht jedes Elektroauto ist automatisch für den staatlichen Zuschuss berechtigt. Damit ein Fahrzeug im Rahmen der E-Auto-Förderung 2026 bezuschusst werden kann, muss es der EU-Fahrzeugklasse M1 (Personenkraftwagen) angehören und erstmals in Deutschland zugelassen werden bzw. worden sein. Im Gegensatz zu früheren Programmen gibt es bei der aktuellen Förderung keine Preisobergrenze mehr. Auch hochpreisige Modelle sind also grundsätzlich förderfähig, sofern die persönlichen Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Die E-Wagen-Prämie ist auf Neufahrzeuge beschränkt. Das Programm ist gezielt darauf ausgerichtet, neue, hocheffiziente Fahrzeuge auf die Straße zu bringen. Gebrauchte Elektroautos sind daher nach aktuellem Stand von der staatlichen Unterstützung ausgeschlossen.
Der Typ Ihres Elektroautos legt die Höhe der staatlichen Förderung fest. Der Gesetzgeber bezuschusst rein elektrische Antriebe stärker als teilelektrische Lösungen:
- Elektroauto
Reine Battery Electric Vehicles (BEV) nutzen ausschließlich Energie aus einer Batterie. Sie gelten als lokal emissionsfrei. Das heißt, sie stoßen im Fahrbetrieb keine klimaschädlichen Abgase oder CO₂-Emissionen aus. Aufgrund dieser hohen Umweltfreundlichkeit erhalten sie die höchste E-Auto-Prämie. - Plug-in-Hybrid
Ein Plug-In Hybrid Electric Vehicle (PHEV) kombiniert einen Elektro- mit einem Verbrennungsmotor. Die Batterie kann extern über einen Stecker geladen werden. Sie sind förderfähig, wenn sie maximal 60 g CO2/km ausstoßen oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 km vorweisen. - Range Extender
Ein Range Extended Electric Vehicle (REEV) ist ein Elektrofahrzeug mit einem zusätzlichen kleinen Verbrennungsmotor. Dieser dient jedoch nicht dem Antrieb der Räder, sondern fungiert lediglich als Generator, um die Reichweite der Batterie während der Fahrt zu verlängern. Hier gelten dieselben CO2- und Reichweiten-Vorgaben wie für Hybrid-Fahrzeuge.
Unabhängig davon, für welche der genannten Antriebsarten Sie sich entscheiden, gilt die Förderung sowohl beim Kaufen als auch beim Leasing eines E-Autos. Der Zuschuss ist in beiden Fällen identisch.
Eine Voraussetzung gilt jedoch: Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie die vorgeschriebene Mindesthaltedauer von 36 Monaten einhalten, in denen das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist. Beim Leasing muss daher auch der Vertrag eine entsprechende Mindestlaufzeit aufweisen. Ein vorzeitiger Verkauf oder ein Abbruch des Leasings führt dazu, dass die erhaltene staatliche Unterstützung zurückgefordert werden kann.
Die Höhe der E-Auto-Prämie ist im neuen Programm erstmals an soziale Kriterien gekoppelt. Grundvoraussetzung für den Erhalt der Kaufprämie ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 EUR (bzw. 90.000 EUR bei Familien mit 2 Kindern). Das Fördergeld, das Sie beim Kauf eines E-Autos erhalten, setzt sich wie folgt zusammen:
- Basisförderung
Für rein batterieelektrische Neufahrzeuge erhalten Sie einen festen Zuschuss von 3.000 EUR. Bei einem förderfähigen Plug-in-Hybrid oder einem Modell mit Range-Extender beträgt die Basisförderung 1.500 EUR. - Soziale Staffelung
Liegt Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen, erhöht sich der E-Auto-Bonus. Wenn Ihr Einkommen unter 60.000 EUR liegt, erhalten Sie 1.000 EUR extra. Unter 45.000 EUR steigt dieser Aufschlag auf insgesamt 2.000 EUR. - Kinderbonus
Familien werden zusätzlich belohnt. Pro Kind gibt es einen weiteren Zuschuss von 500 EUR, was die neue E-Auto-Förderung um bis zu 1.000 EUR anheben kann.
Die folgenden Tabellen zeigen die Förderungen für Elektrofahrzeuge:
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren: FÖRDERUNG BEIM KAUF EINES e-aUTOS
| Zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen | Vollelektrische Fahrzeuge | Plug-in-Hybride / Range Extender |
| bis 45.000 EUR | 5.000 EUR | 3.500 EUR |
| 45.001 bis 60.000 EUR | 4.000 EUR | 2.500 EUR |
| 60.001 bis 80.000 EUR | 3.000 EUR | 1.500 EUR |
| über 80.000 EUR | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Haushalt mit 1 Kind unter 18 Jahren: FÖRDERUNG BEIM KAUF EINES e-aUTOS
| Zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen | Vollelektrische Fahrzeuge | Plug-in-Hybride / Range Extender |
| bis 45.000 EUR | 5.500 EUR | 4.000 EUR |
| 45.001 bis 60.000 EUR | 4.500 EUR | 3.000 EUR |
| 60.001 bis 85.000 EUR | 3.500 EUR | 2.000 EUR |
| über 85.000 EUR | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Haushalt mit 2 Kindern unter 18 Jahren: FÖRDERUNG BEIM KAUF EINES e-aUTOS
| Zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen | Vollelektrische Fahrzeuge | Plug-in-Hybride / Range Extender |
| bis 45.000 EUR | 6.000 EUR | 4.500 EUR |
| 45.001 bis 60.000 EUR | 5.000 EUR | 3.500 EUR |
| 60.001 bis 90.000 EUR | 4.000 EUR | 2.500 EUR |
| über 90.000 EUR | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Während die Bundesregierung die neue Förderung für Elektromobilität startet, sorgt ein Gesetzentwurf aus Brüssel für Diskussionen. Der geplante „Industrial Accelerator Act“ der EU-Kommission könnte die Regeln für staatliche E-Auto-Zuschüsse europaweit verschärfen. Das Ziel der EU-Initiative: Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gegenüber preiswerter Konkurrenz aus Übersee, insbesondere China, zu stärken.
Der Kern des Brüsseler Vorhabens ist eine „Local Content“-Regelung. Kaufprämien für Elektroautos sollen demnach künftig an die Bedingung geknüpft werden, dass ein Großteil der Fahrzeugkomponenten aus der EU stammt. Besonders die Batteriezellen stehen hier im Fokus.
Diese Pläne bergen einen Konflikt mit dem sozialen Ansatz der aktuellen Förderung für Elektroautos der Bundesregierung. Viele preiswerte Elektromodelle nutzen Batterietechnologie aus Asien. Greifen die strengen EU-Vorgaben, fallen ausgerechnet die Fahrzeuge aus der Förderung, die für Haushalte mit geringerem Haushaltsjahreseinkommen erschwinglich sind.
Trotz der Schlagzeilen gibt das Bundesumweltministerium aktuell Entwarnung: Der EU-Vorschlag hat nach aktuellem Stand keine Auswirkungen auf das deutsche Programm für 2026. Die Bundesregierung hält an der Umsetzung wie geplant fest. Für Sie bedeutet das: Wenn Sie ein E-Auto mit Zulassung ab dem 01.01.2026 kaufen oder leasen, können Sie nach derzeitiger Rechtslage mit der Prämie rechnen.
Wenn Sie sich 2026 für einen Umstieg entscheiden, profitieren Sie nicht nur von der direkten Bundesförderung für E-Autos. Es gibt noch weitere Vergünstigungen, die den Wechsel zur Elektromobilität zu einer wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung machen: Von der Befreiung der Kfz-Steuer über attraktive Einnahmen durch die eigene CO2-Einsparung bis hin zu finanziellen Anreizen für das Laden zu Hause – das Sparpotenzial ist vielfältig.
Die eigene Ladestation zu Hause ist der Schlüssel zu komfortabler Elektromobilität. Dass dies ein Anliegen der Politik ist, unterstreicht der „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ der Bundesregierung. Er bildet den strategischen Rahmen, um bis 2030 ein flächendeckendes und nutzerfreundliches Ladenetz sicherzustellen. Auch wenn es aktuell kein zentrales Bundesprogramm für private Wallboxen gibt, stützt dieser Plan zahlreiche regionale Initiativen und Gesetzesänderungen, um Ihre Kosten zu senken:
- Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene finanzielle Anreize. Gefördert werden hierbei oft nicht nur die Wallbox selbst, sondern auch die notwendigen Installationsarbeiten. Besonders für Mietobjekte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stehen häufig attraktive Zuschüsse pro Ladepunkt zur Verfügung, um den Ausbau in größeren Wohnanlagen zu beschleunigen. Es lohnt sich daher immer, die aktuellen Programme Ihres Bundeslandes oder Ihrer Gemeinde zu prüfen. - Steuerlicher Handwerkerbonus
Eine attraktive Ersparnis bietet der Steuerabzug für Handwerkerleistungen nach dem Einkommensteuergesetz. Sie können 20 % der reinen Arbeitskosten für die Installation Ihrer Wallbox geltend machen und diesen Betrag im Jahr der Montage direkt von Ihrer festgesetzten Einkommensteuer abziehen. Die Arbeitskosten müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen werden. - Zuschüsse lokaler Energieversorger
Viele Stadtwerke belohnen den Umstieg mit Gutschriften auf die Stromrechnung oder Pauschalbeträgen, wenn Sie gleichzeitig einen Ökostromtarif abschließen.
Lange Zeit konnten Vermieter oder Miteigentümer den Einbau einer Ladestation blockieren. Das hat sich durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) grundlegend geändert: Sie haben heute einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen die Installation einer Wallbox auf eigene Kosten gestattet wird. So sind die Regeln:
- Für Mieter
Der Vermieter darf den Einbau nur in seltenen Ausnahmefällen ablehnen, etwa wenn dem der Denkmalschutz oder die statische Sicherheit des Gebäudes entgegenstehen. Ein einfacher Verweis auf den Installationsaufwand reicht als Ablehnungsgrund nicht aus. - In einer Eigentümergemeinschaft
Auch hier bleibt der gesetzliche Anspruch bestehen. Die Gemeinschaft darf lediglich mitentscheiden, wie die Ausführung erfolgt. Dies betrifft vor allem technische Aspekte wie die Einhaltung des Brandschutzes oder die Einrichtung eines gemeinsamen Lastmanagements, um die Stromkapazität des Gebäudes optimal zu nutzen.
Hinweis: In den meisten Fällen müssen Sie den Förderantrag stellen, bevor Sie die Wallbox kaufen oder den Handwerker beauftragen. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Stadtverwaltung oder Ihrem Energieversorger über aktuelle Fristen.
Der Gesetzgeber bietet neben der neuen Elektroauto-Förderung eine weitere attraktive Möglichkeit, die laufenden Kosten Ihres Fahrzeugs zu senken. Über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Sie die CO2-Einsparungen Ihres Fahrzeugs zertifizieren lassen und an Unternehmen verkaufen, die gesetzlich zur Minderung ihrer Emissionen verpflichtet sind.
Das Prinzip ist einfach: Da Ihr reines Elektroauto im Fahrbetrieb keine CO2-Emissionen verursacht, generiert es einen positiven Umweltbeitrag. Diesen Beitrag können Sie sich einmal pro Kalenderjahr als Prämie direkt auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen. Die Abwicklung erfolgt dabei über spezialisierte THG-Anbieter oder bequem über Ihren Versicherer. Ein Überblick:
- Wer ist berechtigt?
Die Prämie steht jedem Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs zu. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug gekauft, finanziert oder geleast ist. Auch für E-Motorräder und E-Roller der Klasse L3e ist die Beantragung oft möglich. - Wie hoch ist die Prämie?
Die Höhe der Auszahlung hängt von der aktuellen Marktsituation ab. Da die Preise Marktschwankungen unterliegen, variiert die jährliche Prämie. Aktuell startet sie je nach Anbieter bei circa 240 EUR im Jahr. Die THG-Quote stellt jedoch in jedem Fall einen attraktiven Bonus dar, der die Betriebskosten Ihres Elektroautos spürbar reduziert. - Was müssen Sie tun?
Der bürokratische Aufwand ist für Sie minimal. Sie registrieren sich einmalig direkt und bequem über die R+V und laden ein Foto Ihres Fahrzeugscheins hoch. Die Zertifizierung beim Umweltbundesamt und der anschließende Verkauf der Quote werden dann komplett für Sie übernommen.
Beim Umstieg auf E-Mobilität profitieren Sie neben der staatlichen Prämie von steuerlichen Vorteilen. Diese Regelungen machen das E-Auto über die gesamte Nutzungsdauer oft deutlich günstiger als einen vergleichbaren Verbrenner:
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung gilt bis zum 31. Dezember 2035. - Das Dienstwagenprivileg (0,25-%-Regelung)
Wenn Sie Ihr Elektroauto als Dienstwagen auch privat nutzen, müssen Sie monatlich nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Seit Juli 2025 gilt diese Regelung für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 EUR. - Steuerfreies Laden beim Arbeitgeber
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber erlaubt, das Fahrzeug kostenfrei oder vergünstigt im Betrieb zu laden, ist dieser Vorteil für Sie komplett steuerfrei. Sie müssen diese Vergünstigung nicht als zusätzliches Einkommen angeben, was Ihre monatlichen Fahrtkosten effektiv senkt. - Abrechnung für das Laden zu Hause
Wenn Sie Ihren Dienstwagen an der eigenen Wallbox laden, können Sie sich die Stromkosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. Seit Januar 2026 erfolgt dies über einen Einzelnachweis der geladenen Kilowattstunden oder eine offizielle Strompreispauschale pro verbrauchter Einheit.
Sie fahren E-Auto? Jetzt THG-Prämie sichern!
- Elektromobilität fördern und dabei Geld verdienen
- Einfach online registrieren und jährliche THG-Prämie bequem aufs Konto erhalten
- Ab 250 EUR THG-Prämie sichern
Ja, der Umstieg ist wirtschaftlich sehr attraktiv. Ein ganzes Bündel an aktuellen Förderungen für Elektroautos sorgt dafür, dass Sie sowohl beim Kauf als auch im laufenden Betrieb finanziell entlastet werden.
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Staatliche Kaufunterstützung
Mit der neuen, sozial gestaffelten Förderung ist der Kauf eines E-Autos so günstig wie lange nicht mehr. Besonders Familien und Haushalte mit mittleren Einkommen werden hier gezielt gefördert.
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Dauerhafte Steuerförderung
Die Kombination aus der langjährigen Befreiung von der Kfz-Steuer und der 0,25-%-Regelung für Dienstwagen macht das E-Auto zur steuerlich am stärksten begünstigten Fahrzeugklasse in Deutschland.
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Jährliche THG-Förderung
Durch die THG-Quote haben Sie eine garantierte, jährliche Einnahmequelle.
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Infrastruktur-Förderung
Die Förderung sorgt über regionale Zuschüsse für Ihre Wallbox oder den gesetzlichen Anspruch auf eine Ladestation dafür, dass die Hürden für das Laden zu Hause aktuell sehr niedrig sind.
Wenn Sie diese verschiedenen Puzzleteile geschickt kombinieren, sinken die tatsächlichen Kosten für Ihre Mobilität massiv. Damit Sie dabei nicht nur günstig, sondern auch rundum abgesichert unterwegs sind, bietet die R+V-E-Auto-Versicherung speziell zugeschnittene Leistungen – so genießen Sie Ihren Umstieg mit maximaler Gelassenheit.
Ja, die Bundesförderung kann rückwirkend für alle E-Autos beantragt werden, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.
Wichtig ist jedoch, dass Sie die vorgeschriebene Mindesthaltedauer von 36 Monaten einhalten. Sollten Sie das Fahrzeug oder den Leasingvertrag vor Ablauf dieser Frist beenden, müssen Sie die erhaltene Förderung anteilig an den Bund zurückzahlen.
Für die soziale Staffelung der Fördermittel für Elektroautos ist das zu versteuernde Einkommen laut Ihrem Steuerbescheid die Basis, nicht das Bruttogehalt. Das ist ein Vorteil für Sie, weil Freibeträge und Werbungskosten diesen Wert mindern.
Jeder Käufer erhält zunächst eine Basisförderung als festen Sockelbetrag. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze von 80.000 EUR, qualifizieren Sie sich für zusätzliche soziale Boni.
Für Familien erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 EUR pro Kind (bis maximal 90.000 EUR bei 2 oder mehr Kindern). Den maximalen Zuschuss vom Staat für Ihr Elektroauto in Höhe von 6.000 EUR sichern Sie sich, wenn Ihr Einkommen die Basisförderung mit den Sozial-Zuschlägen kombiniert – das gilt für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 45.000 EUR und mindestens 2 Kindern.
Ja, die Zuschüsse für Elektromobilität sind so konzipiert, dass sie sich ergänzen. Sie können die neue Elektroauto-Prämie problemlos mit dem steuerlichen Handwerkerbonus für die Installation Ihrer Wallbox kombinieren. Auch zusätzliche Fördermittel von regionalen Energieversorgern oder Städten stehen der Bundesförderung in der Regel nicht im Weg. Durch geschicktes Kombinieren schöpfen Sie das volle Potenzial der staatlichen Unterstützung aus.
Nein.
Die direkte Bundesförderung für E-Autos gibt es 2026 ausschließlich auf Neufahrzeuge. Dennoch gibt es weiterhin indirekte Förderung für Elektroautos aus 2. Hand: Die 10-jährige Befreiung von der Kfz-Steuer wird beim Halterwechsel automatisch auf Sie übertragen. Zudem profitieren Sie auch bei einem Gebrauchten von der jährlichen THG-Prämie, sofern diese für das aktuelle Kalenderjahr noch nicht beansprucht wurde.
Damit Ihr Antrag auf Zuschuss zum E-Auto bearbeitet wird, benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung: Sie benötigen digitale Kopien der Teile I und II als Nachweis für die Zulassung auf Ihren Namen.
- Nachweis zum Kauf oder Leasing: Hierfür reichen Sie die vollständige Rechnung Ihres Händlers oder den unterschriebenen Leasingvertrag ein.
- Einkommensnachweis: Sie müssen Ihre letzten 2 Steuerbescheide vorlegen, um die Berechtigung für die soziale Staffelung nachzuweisen.
- Nachweis für den Kinderbonus: Für den zusätzlichen Bonus von 500 EUR pro Kind laden Sie einfach den Kindergeldbescheid, die Geburtsurkunde oder eine aktuelle Haushaltsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass Ihre Kinder in Ihrem Haushalt leben, hoch.
Identitätsnachweis: Die Verifizierung erfolgt im offiziellen Portal über ein gültiges Ausweisdokument.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026