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Junge Leute

Wohngemeinschaft: Richtig abgesichert im Schadensfall

Viele Studierende, gerade im ersten Semester, suchen zu Beginn des Semesters eine preiswerte Unterkunft, am besten in zentraler Lage oder in der Nähe der Hochschule. Da Wohnheimzimmer meist nur beschränkt verfügbar sind, endet die Suche nicht selten mit dem Einzug in eine Studenten-WG (Wohngemeinschaft). Doch ist man in einer WG auch wirklich rundum abgesichert?

Vorteile einer Wohngemeinschaft

Laut dem Deutschen Studierendenwerk liegt die Unterbringungsquote von Studierenden in öffentlichen geförderten Wohnheimen bei nur etwa 10 %. (Quelle: Studierendenwerke, 2024)

Auf dem freien Markt kostet ein WG-Zimmer im Bundesdurchschnitt etwa 489 EUR pro Monat und steigt weiter. (Quelle: Studis Online, 2025)

Damit wird deutlich: Für die Mehrheit der Studierenden ist eine WG oder ein freier Mietvertrag unvermeidlich und damit auch das Risiko von Schadensfällen und Haftungen. 

Ausschlaggebende Argumente für eine WG sind für viele Studenten die verhältnismäßig niedrige Miete und das Aufteilen der Nebenkosten. Auch soziale Aspekte, wie gemeinsames Lernen, WG-Partys oder Kochabende spielen in einer Wohngemeinschaft eine wichtige Rolle. Für viele beginnt daher mit dem Auszug aus dem Elternhaus in eine WG der erste Schritt in die Selbstständigkeit.

Wir helfen Ihnen, die Mietkaution zu finanzieren

Für Mieterinnen und Mieter ist es manchmal nicht einfach, die Mietkaution in voller Höhe aufzubringen. Bei knappem Budget kann es sinnvoll sein, eine Mietkautionsbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt, für die Mietkaution abzuschließen.

Die R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs. Wenn während der Mietdauer Schäden entstehen sollten, bürgen wir für Sie und gehen in Vorleistung. Den Betrag zuzüglich Kosten rechnen wir im Nachgang mit Ihnen ab. 

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Die R+V-MietkautionsBürgschaft können Sie ganz einfach online abschließen.

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Wohngemeinschaft: 3 Arten von Mietverträgen

In einer Wohngemeinschaft schließen sich laut Mietrecht 2 oder mehrere Personen zusammen und teilen sich eine Wohneinheit, ohne damit eine Familie zu gründen. Für gewöhnlich gibt es mindestens einen Hauptmieter, der den Vertrag mit dem Vermieter abschließt. Auch die Kündigung der Wohnung kann nur über den oder die Hauptmieter laufen.

Zusätzlich leben oft noch weitere Personen als Untermieter in der WG. Klären Sie vorher mit dem Vermieter ab und halten Sie schriftlich fest, wie viele Personen einziehen. Zieht jemand wegen eines Auslandssemesters aus, sprechen Sie eine mögliche Weitervermietung mit dem Vermieter ab. Abstimmungen vermeiden hier Kündigungsgründe.

Grundsätzlich haben Sie 3 Möglichkeiten bei den Mietverträgen:

  • Sie sind Hauptmieter, die anderen sind Untermieter.
  • Alle sind Hauptmieter.
  • Jeder hat einen eigenen Mietvertrag.

In den meisten Fällen unterschreiben alle Mieter gemeinsam als Hauptmieter. Klären Sie die Details im Mietvertrag vorab, damit keine Probleme beim Auszug entstehen.

Wer haftet in einer Wohngemeinschaft?

Viele junge Leute unter einem Dach. Da kann bei einer WG-Party oder in einem unachtsamen Moment schnell etwas zu Bruch gehen. Doch wer ist dann für den Schaden verantwortlich? Generell haften die Hauptmieter für Schäden, die in der Wohnung entstehen. Deshalb ist eine richtige Absicherung als WG-Bewohner besonders wichtig.

Versicherung der Eltern prüfen

Studenten, die den Einzug in eine WG beabsichtigen, sollten sich zunächst erkundigen, ob sie weiterhin über die Versicherungen der Eltern mitversichert sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine eigene Absicherung wichtig.

Abschluss eigener Versicherungen

Ob ein Rohrbruch, der die Wohnung des Nachbarn unter Wasser setzt oder ein Wohnungsbrand, der erhebliche Schäden am eigenen Hausrat anrichtet. Wenn so etwas passiert, kann es schnell sehr teuer werden. Für solche Fälle ist es wichtig gut abgesichert zu sein.

Mehr zu Versicherungen für Studierende

Hausratversicherung: Wichtig für die eigene Wohnung

In Ihren ersten 4 Wänden steckt viel Arbeit, Liebe, Mühe und Geld. Doch was ist, wenn es beispielsweise zu einem Leitungswasserschaden kommt? Oder wenn Ihr neues Fahrrad, auf das Sie lange gespart haben, gestohlen wird? Damit Ihnen im Schadensfall keine finanziellen Verluste entstehen, sollten Sie Ihren Hausrat ausreichend absichern. 

Bei der R+V-Hausratversicherung gilt bei korrekter Angabe der Wohnfläche*: 

  • Versicherungsschutz zum Neuwert des Hausrates ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme 
  • Kein Abzug wegen Unterversicherung 
Zur Hausratversicherung

Die R+V-Hausratversicherlung können Sie ganz einfach online abschließen.

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*Die Grundlage zur Wohnflächenberechnung für die Hausratversicherung kann von der hier beschriebenen abweichen und ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

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Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025

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