Viele Studierende, gerade im ersten Semester, suchen zu Beginn des Semesters eine preiswerte Unterkunft, am besten in zentraler Lage oder in der Nähe der Hochschule. Da Wohnheimzimmer meist nur beschränkt verfügbar sind, endet die Suche nicht selten mit dem Einzug in eine Studenten-WG (Wohngemeinschaft). Doch ist man in einer WG auch wirklich rundum abgesichert?
Wohngemeinschaft: Richtig abgesichert im Schadensfall
Laut dem Deutschen Studierendenwerk liegt die Unterbringungsquote von Studierenden in öffentlichen geförderten Wohnheimen bei nur etwa 10 %. (Quelle: Studierendenwerke, 2024)
Auf dem freien Markt kostet ein WG-Zimmer im Bundesdurchschnitt etwa 489 EUR pro Monat und steigt weiter. (Quelle: Studis Online, 2025)
Damit wird deutlich: Für die Mehrheit der Studierenden ist eine WG oder ein freier Mietvertrag unvermeidlich und damit auch das Risiko von Schadensfällen und Haftungen.
Ausschlaggebende Argumente für eine WG sind für viele Studenten die verhältnismäßig niedrige Miete und das Aufteilen der Nebenkosten. Auch soziale Aspekte, wie gemeinsames Lernen, WG-Partys oder Kochabende spielen in einer Wohngemeinschaft eine wichtige Rolle. Für viele beginnt daher mit dem Auszug aus dem Elternhaus in eine WG der erste Schritt in die Selbstständigkeit.
In einer Wohngemeinschaft schließen sich laut Mietrecht 2 oder mehrere Personen zusammen und teilen sich eine Wohneinheit, ohne damit eine Familie zu gründen. Für gewöhnlich gibt es mindestens einen Hauptmieter, der den Vertrag mit dem Vermieter abschließt. Auch die Kündigung der Wohnung kann nur über den oder die Hauptmieter laufen.
Zusätzlich leben oft noch weitere Personen als Untermieter in der WG. Klären Sie vorher mit dem Vermieter ab und halten Sie schriftlich fest, wie viele Personen einziehen. Zieht jemand wegen eines Auslandssemesters aus, sprechen Sie eine mögliche Weitervermietung mit dem Vermieter ab. Abstimmungen vermeiden hier Kündigungsgründe.
Grundsätzlich haben Sie 3 Möglichkeiten bei den Mietverträgen:
- Sie sind Hauptmieter, die anderen sind Untermieter.
- Alle sind Hauptmieter.
- Jeder hat einen eigenen Mietvertrag.
In den meisten Fällen unterschreiben alle Mieter gemeinsam als Hauptmieter. Klären Sie die Details im Mietvertrag vorab, damit keine Probleme beim Auszug entstehen.
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