Eine Schwangerschaft verändert nicht nur das Leben auf einen Schlag, sondern auch den Berufsalltag. Wie können Familie und Job miteinander vereinbart werden? Damit schwangere Arbeitnehmerinnen keine Nachteile im Job erfahren, gibt es das Mutterschutzrecht und die Elternzeit. Doch welche Rechte und Pflichten haben Schwangere?

Prävention + Vorsorge
Arbeiten in der Schwangerschaft: Was sich jetzt ändert
Wenn Sie als Arbeitnehmerin schwanger werden, sollten Sie Ihren Arbeitgeber möglichst zeitnah über die Schwangerschaft informieren. Denn erst dann greifen die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.
Der Arbeitgeber darf verlangen, dass werdende Mütter ihre Schwangerschaft per Attest nachweisen. Die Kosten dafür muss er selbst tragen.
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Wann der errechnete Geburtstermin ist.
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Zu welchem Datum die Mutterschutzfrist beginnt.
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Ob die schwangere Arbeitnehmerin noch Resturlaub hat (und wenn ja, wie viel).
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Welche Projekte und Aufgaben die Schwangere bis zu ihrem Mutterschutz abschließen kann.
Im Laufe der Schwangerschaft wird der Arbeitgeber auch nach der Dauer der Elternzeit fragen und ob die Schwangere danach in Teil- oder Vollzeit wieder einsteigen möchte. Eine endgültige Entscheidung muss die werdende Mutter dabei nicht treffen – vielmehr geht es um eine grobe Planung.

Arbeiten in der Schwangerschaft: Das Mutterschutzgesetz

Besondere Schutzrechte
Unterstützung werdender Eltern: Beratungsstelle finden
Ein Kind ist unterwegs. Da stellen sich viele Fragen, vor allem im Hinblick auf den Job. Eine Beratungsstelle unterstützt werdende Eltern in ihrer neuen Lebenssituation.
Mehr Informationen?
Hier können Sie eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe finden. Geben Sie dazu einfach eine Postleitzahl oder einen Ort ein.

Arbeiten in der Schwangerschaft: Arbeitszeiten klar geregelt

Wann beginnt der Mutterschutz?

Mutterschutzrecht gilt für schwangere Arbeitnehmerinnen auch im Handwerk

Folgende Arbeiten in der Schwangerschaft sind generell verboten
Ausnahmen vom Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen
Nur in besonderen Ausnahmefällen darf Schwangeren gekündigt werden. Das geht jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis nicht wegen der Schwangerschaft beendet wird, zum Beispiel aus verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Dafür brauchen Arbeitgeber jedoch die Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Kündigung in der Schwangerschaft? Ihre Rechte schützen Sie
Sie sind schwanger und Ihnen wurde unzulässig gekündigt? Mit der R+V-Rechtsschutzversicherung sind Sie jederzeit gut geschützt und können Ihre Rechte einfordern.
Wünschen Sie mehr Informationen?
Gerne steht Ihnen unser Ansprechpartner vor Ort in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
R+V-Family-Coach
Wenn aus einem Paar eine Familie wird, ist dies eine der schönsten, aber auch herausforderndsten Lebensphasen. Der R+V-Family-Coach begleitet Sie mit passenden Services von der Familienplanung durch die Schwangerschaft bis in die ersten Jahre als Eltern.
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Während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach) haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls einen Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld ist so hoch wie der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten drei Arbeitsmonate und wird von der Krankenkasse ausgezahlt. Die Krankenkasse übernimmt 13 Euro pro Tag. Übersteigt der Nettolohn diesen Betrag, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zu zahlen.
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Während der Elternzeit gibt es das Elterngeld. Elterngeld können alle Berufstätigen beantragen, egal ob sie angestellt, beamtet oder selbstständig sind. Auch erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende haben ein Anrecht darauf. Adoptiveltern und – in Ausnahmefällen Verwandte zweiten und dritten Grades – können ebenfalls Elterngeld erhalten. Ab der Geburt eines Kindes gibt es bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder darüber hinaus ElterngeldPlus, mit dem Eltern bis zu 24 Monate Elterngeld bekommen. Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt erhalten hat. Berechnungsgrundlage hierfür sind die Einkünfte in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Elterngeld – mehr Zeit für die Familie“.
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Für ihre Kinder erhalten Eltern ein monatliches Kindergeld. Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.
Lesen Sie mehr über die finanziellen Hilfen für Familien in der Broschüre „Neue Familienzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Elternzeit und Elterngeld – was ist der Unterschied?
Möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen ist für Eltern heutzutage durch Elterngeld und Elternzeit wesentlich leichter. Doch wo genau liegt der Unterschied?
Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber "Elterngeld – mehr Zeit für die Familie".
Fragen und Antworten rund um Mutterschutz, Elternzeit und mehr
Wann erhalten Selbstständige Mutterschaftsgeld? Kann die Arbeitgeberseite ein individuelles Beschäftigungsverbot überprüfen lassen? Wo finde ich meine zuständige Elterngeldstelle?
Jede Schwangerschaft ist individuell und kann vielfältige Fragen aufwerfen. Antworten bietet der Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kindererziehungszeit: Welche Rentenansprüche habe ich?
Kindererziehung kostet Zeit, auch Arbeitszeit. Viele Mütter und Väter fragen sich daher: Setzen die Rentenbeitragszahlungen in dieser Zeit aus?
Das ist nicht der Fall: Wird ein Kind geboren, erkennt die Deutsche Rentenversicherung die Zeiten für dessen Erziehung in einem gewissen Umfang als Beitragszeiten und Wartezeit für die spätere gesetzliche Rente an. Das nennt sich Kindererziehungszeit.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Artikel „Kindererziehungszeit und Rente: Das sind Ihre Ansprüche“.

Jobben in der Elternzeit

Nebenjob während der Elternzeit
Zuletzt aktualisiert: Juli 2019
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.