Bei vielen Vorsorgeprodukten haben Sie die Möglichkeit, neben dem Aufbau einer Altersvorsorge steuerliche Vorteile zu nutzen. Welche Möglichkeiten bestehen, ist abhängig von der individuellen Vorsorgelösung. Wir zeigen, wie Sie beim Aufbau einer Altersvorsorge steuerliche Vorteile nutzen können.

Wie viel Steuern zahle ich auf meine Altersvorsorge?
Wenn Sie sich mit dem Thema Altersvorsorge und Steuern beschäftigen, gibt es zwei Möglichkeiten, die Sie kennen sollten:
- Steuervorteile in den Jahren der Ansparphase vor Rentenbeginn nutzen
- Während der Auszahlphase möglichst geringe Steuern zahlen
Dabei bedingt die individuelle Vorsorgestrategie, wann und in welcher Höhe die Steuerbelastung fällig wird. Sehen wir uns die Unterschiede bei den verschiedenen Vorsorgelösungen also einmal genauer an:
In der Ansparphase – also vor dem vereinbarten Rentenbeginn – werden die verschiedenen Vorsorgeformen recht unterschiedlich behandelt. Differenziert wird dabei nach drei sogenannten „Schichten“, die im Folgenden näher erklärt werden. Innerhalb der Schichten gelten ähnliche Regelungen bezüglich der staatlichen Förderung sowie der Besteuerung der späteren Rentenzahlung.
Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Rürup-Renten, zu berufsständischen Versorgungswerken (das betrifft etwa Selbstständige) oder landwirtschaftlichen Alterskassen können Sie bis zu einem bestimmten Höchstbetrag jährlich von der Steuer absetzen. Sie zählen nämlich zur ersten Schicht. Im Jahr 2022 steigt dieser absetzbare Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen auf 94 Prozent, wodurch Sie bis zu 25.639 Euro geltend machen können. Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sind es bis zu 51.278 EUR.
Tritt das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) in der aktuell geplanten Form in Kraft, ist ab 2023 sogar eine vollständige Abzugsfähigkeit im Rahmen der Höchstgrenzen der Vorsorgeaufwendungen gegeben.
Riester- und Betriebsrenten dagegen bilden als sogenannte Zusatzvorsorge die zweite Schicht der Altersvorsorge. Sie sind in der Ansparphase zwar steuerbegünstigt, müssen bei der Auszahlung dann aber voll versteuert werden.
Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen wie Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen, die zur dritten Schicht zählen, können dagegen seit 2005 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Hier profitieren Sie dafür von steuerlichen Vorteilen in der Auszahlphase nach Rentenbeginn. Eine andere Regelung gilt im Übrigen für Verträge, die noch vor 2005 abgeschlossen worden sind.
Bei Verträgen seit 2005 haben Sie in der Ansparphase andere steuerliche Vorteile! Bei den R+V Produkten InvestmentKonzept DuoInvest und der Fondsgebundenen Rentenversicherung sind Ihre Erträge in der Ansparphase weiterhin grundsätzlich steuerfrei. Sie erwirtschaften also in diesen Jahren – je nach Chancenorientierung und Marktentwicklung – Gewinne, die Sie anders als bei anderen privaten Investments vor der Auszahlung nicht versteuern müssen. (Wenn eine Auszahlung erfolgt, müssen die Erträge dann aber versteuert werden.) Zudem passen sich diese heutigen Produkte Ihrer aktuellen Lebenssituation besser an, beispielsweise durch eine flexible Beitragszahlung.
Außerdem profitieren Sie bei den privaten Vorsorgelösungen der R+V davon, dass Sie bei einem Strategiewechsel keine Kapitalertragssteuer zahlen müssen. Investiert man selbst über ein Depot direkt in Fonds, Aktien, ETFs etc., dann werden bei jedem Verkauf Steuern fällig.
Aber es ist wichtig, den Blick nicht nur auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu richten. Um Ihre persönliche „Rentenlücke“ bestmöglich zu schließen, ist es ein guter Rat, auf einen Mix aus einer soliden Absicherung und chancenorientierten Vorsorgekonzepten zu setzen.
Eine gute Ergänzung kann hier auch eine betriebliche Altersvorsorge sein, die, wie bereits oben erwähnt, in der Ansparphase mit gewissen steuerlichen Vorteilen einhergeht, allerdings in der Auszahlphase besteuert wird.
Ob und wie viele Steuern Sie auf Ihre Rentenbezüge zahlen, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist dabei neben der Form der Rente auch, wann die Verträge abgeschlossen worden sind, wann Sie in Rente gehen und ob die Beiträge aus versteuertem oder noch nicht versteuertem Einkommen bezahlt worden sind.

Wichtigstes Stichwort ist hier die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Einfach erklärt bedeutet das Folgendes: Nachgelagerte Besteuerung meint die vollständige Besteuerung der Alterseinkünfte. Auf der anderen Seite können die Beiträge in der Ansparphase bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuermindernd berücksichtigt werden.
In welcher Höhe ist dabei von der Rentenart abhängig. Da das Einkommen dann aber bei vielen Kundinnen und Kunden niedriger ist als in den berufstätigen Jahren, entsteht dadurch ein Vorteil. Zudem kann die Steuerersparnis in der Ansparphase zum Beispiel in eine private Rentenvorsorge investiert werden.
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Gesetzliche Rentenversicherung
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Erziehungsrenten
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Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse
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aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Versorgungswerk der Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Künstler etc.)
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und die Rürup-Rente
Wenn Sie sowohl von Steuervorteilen in der Ansparphase als auch in der Auszahlphase profitieren möchten, dann könnte eine Kombination aus der R+V-AnsparKombi Safe+Smart und dem R+V-InvestmentKonzept Duo Invest interessant sein.
Bei beiden Produkten fällt keine Kapitalertragsteuer während der Vertragslaufzeit an. Zudem gibt es keine Steuerpflicht beim Wechsel der Anlagestrategie und auch keine Einkommensteuer bei Todesfallleistung. Bei einer Kapitalauszahlung bleibt zudem die Hälfte der Erträge steuerfrei (Voraussetzung: Der Vertrag hat 12 Jahre bestanden und der Steuerpflichtige das 62. Lebensjahr vollendet) und regelmäßige Rentenzahlungen werden mit dem niedrigen, gleichbleibenden Ertragsanteil besteuert (z. B. bei einem Rentenalter von 65 Jahren werden 18 % der Rente mit dem individuellen Steuersatz versteuert).
Pauschal lässt sich das nicht beantworten: Jedes Modell hat seine Vorteile und die steuerliche Situationkann sich im Leben mehrfach verändern. Außerdem sind Steuervorteile beim Thema Altersvorsorge auch oft nicht der entscheidende Faktor, sondern eher die Chancen. Viel wichtiger ist aber generell, dass Ihre Altersvorsorge auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten ist – und sich daran idealerweise auch immer wieder flexibel anpassen lässt, sollte sich etwas ändern. Lassen Sie sich daher am besten individuell und auch regelmäßig von der R+V-Kundenberatung unterstützen.
Art der Rente | Ansparphase | Auszahlphase |
Gesetzliche Rentenversicherung |
2022 sind bis maximal 94% der Beiträge von der Steuer als Sonderausgabe absetzbar. Der Anteil steigt jährlich. Wenn das JSTG 2022 in der jetzigen Fassung beschlossen wird, ist ab 2023 die vollständige Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen gegeben. |
Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung |
Rürup-Rente |
2022 sind bis maximal 94 % der Beiträge von der Steuer als Sonderausgaben absetzbar. Der Anteil steigt jährlich. Wenn das JSTG 2022 in der jetzigen Fassung beschlossen wird, ist ab 2023 die vollständige Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen gegeben. |
Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. |
Riester-Rente |
4 % der Beiträge (höchstens 2.100 Euro) sind steuerlich absetzbar. |
Rentenzahlungen werden voll versteuert. |
Private Rentenvorsorge |
Steuervorteile, weil Kapitalerträge vor Rentenbeginn oder Kapitalauszahlungen nicht versteuert werden müssen - selbst bei einem Strategiewechsel. |
Bei Rentenzahlung wird nur der günstigere Ertragsanteil versteuert. Bei Kapitalauszahlungen wird unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte besteuert. |
Zuletzt aktualisiert: September 2022
R+V-Team
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