Rund ums Auto

    eVB Nummer der Kfz-Versicherung: Einfach erklärt

    Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird als Nachweis bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle benötigt. Sie belegt, dass Sie für Ihr Fahrzeug die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie benötigen die eVB-Nummer, um Ihr Kfz bei der Zulassungsbehörde zulassen oder um­melden zu lassen. Nur dann erhalten Sie für Ihr Kfz eine Zulassung – und ohne Zulassung dürfen Sie Ihr Auto nicht im öffent­lichen Straßen­verkehr bewegen. Wie Sie die eVB beantragen und was Sie sonst noch zu dem Thema wissen sollten, erfahren Sie hier.
     

    Auf einen Blick

    Alles Wichtige zur eVB

    • Was ist die eVB?

      Die eVB-Nummer ist der Nachweis für Ihre Kfz-Versi­cherung. Sie besteht aus einem siebenstelligen Code, dessen Daten in einer zentralen Datenbank der Zulassungsbehörde gespeichert werden. 

    • Wozu braucht man eine eVB-Nummer?

      Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigen Sie, um in Deutschland ein Fahrzeug zuzulassen oder umzumelden.

    • Woher bekomme ich eine eVB-Nummer?

      Sie erhalten ihre eVB-Nummer direkt nach Online-Abschluss einer Kfz-Versicherung.

    • eVB ist befristet gültig

      Die Länge des Gültigkeitszeitraumes wird von jedem Versicherer selbst bestimmt; eine Zeitspanne von drei bis sechs Monaten ist üblich. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt  zwei Jahre. 

    Was ist eine eVB-Nummer?

    Früher erhielten Autokäufer von ihrer Versicherung eine sogenannte „Doppelkarte“ in Papierform zum Nachweis der Kfz-Versicherung bei der Zulassungsstelle. Die Doppelkarte gibt es schon lange nicht mehr (seit 2008).

    Stattdessen stellt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung jetzt eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) aus, die sie auch online beantragen können. Die eVB enthält alle Informationen über das Fahrzeug und über den Fahrzeughalter. Damit weisen Sie gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass Sie für Ihr Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um an Straßenverkehr teilzunehmen. Unter dieser eVB-Nummer werden die Daten, die bisher auf der Deckungskarte anzugeben waren, in einer zentralen Datenbank gespeichert. Bei der Zulassung werden diese Daten von der Zulassungsbehörde abgerufen und sind sofort verfügbar.

    Wann benötigen Sie eine eVB-Nummer?

    • Zulassung eines neuen Fahrzeugs

    • Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs

    • Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen neuen Fahrzeughalter

    • Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens (für Probefahrten oder Überführungen)

    • Antrag auf Saisonkennzeichen

    • Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

    So bekommen Sie Ihre eVB

    Die elektronische Versicherungskarte können Sie bei uns ganz einfach online beantragen. So geht’s:

    Sie haben bereits eine Kfz-Versicherung bei der R+V?

    Wenn Sie eine eVB benötigen – zum Beispiel wegen eines Umzugs oder einer Namensänderung – stellen wir Ihnen diese gerne kurzfristig aus. Die eVB ist nach Erhalt bis zu sechs Monate gültig.

    Jetzt eVB anfordern

    Sie wollen Ihr Fahrzeug bei der R+V versichern?

    Ob Auto, Motorrad oder Wohnmobil: Mit den Kfz-Versicherungen der R+V schützen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Die Versicherung für Ihr Fahrzeug können Sie bei der R+V ganz einfach online abschließen. Nach erfolgreichem Abschluss schicken wir Ihnen Ihre eVB-Nummer zu: online, per E-Mail oder SMS.

    Zu den R+V-Kfz-Versicherungen

    Fahrzeug einfach online zulassen: mit dem Zulassungsservice der R+V

    Mit dem Zulassungsservice der R+V können Sie Ihr Fahrzeug bequem von zuhause zulassen. So geht es, Schritt für Schritt:

    1. Sie benötigen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit einer individuellen eVB-Nummer. Diese erhalten Sie nach der Eingabe Ihrer Daten in unserem Onlineformular ((falls Sie Ihr Fahrzeug bereits bei der R+V versichert haben) oder bei Abschluss einer Kfz-Versicherung bei der R+V).

    2. Online-Service starten: Rufen Sie den Online-Zulassungsservice auf und wählen Sie zwischen Zulassung, Halterwechsel und Umschreibung.

    3. Daten eingeben: Geben Sie die Fahrzeugdaten und Ihre persönlichen Daten korrekt ein.

    4. Wunschkennzeichen auswählen: Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus.

    5. Dokumente bereitstellen: Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente wie Personalausweis, Fahrzeugpapiere, TÜV-Bescheinigung und die eVB-Nummer. Diese können Sie dann verschicken, zu unserem Servicepartner bringen oder abholen lassen.

    6. Zahlung durchführen: Begleichen Sie die Gebühren sicher online.

    7. Unterlagen erhalten: Lassen Sie sich die Unterlagen bequem nach  Hause liefern oder holen Sie diese bei einem Standort ab.

    FAQs

    Häufige Fragen und Antworten zum Thema eVB

    Die Abkürzung eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Sie ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, der als Nachweis einer abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung dient.

    Die eVB-Nummer besteht aus einer zweistelligen Versicherungskennung, gefolgt von einer fünfstelligen zufällig generierten Nummer. Die Buchstaben „I“ und „O“ werden nicht verwendet, um Verwechslungen mit den Zahlen „1“ und „0“ zu vermeiden.

    Sie benötigen eine eVB-Nummer für:

    • Neuzulassung eines Fahrzeugs
    • Ummeldung eines Fahrzeugs
    • Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
    • Beantragung eines Kurzkennzeichens
    • Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug

    Die eVB-Nummer wird automatisch nach Abschluss einer Kfz-Versicherung generiert.

    Das Beantragen einer eVB-Nummer ist kostenlos. Jedoch entstehen Kosten für die Kfz-Versicherung.

    Nein, Sie müssen die eVB-Nummer nicht ausdrucken. Die Zulassungsstelle benötigt lediglich die Angabe der korrekten eVB-Nummer.

    Nein, die eVB-Nummer dient lediglich als Nachweiser für die abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt nicht die Zulassung, die erforderlich ist, um das Fahrzeug im Verkehr zu führen.

    Ja, bei einem Versicherer-Wechsel benötigen Sie in der Regel eine neue eVB-Nummer. Der neue Versicherer hinterlegt diese bei der Zulassungsstelle.

    Nein, jede eVB-Nummer ist nur für ein bestimmtes Fahrzeug gültig. Jedes Fahrzeug benötige eine eigene Kfz-Versicherung und damit auch eine eigene eVB-Nummer.

    Zuletzt aktualisiert: März 2025

    R+V-Team

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