Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird als Nachweis bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle benötigt. Sie belegt, dass Sie für Ihr Fahrzeug die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie benötigen die eVB-Nummer, um Ihr Kfz bei der Zulassungsbehörde zulassen oder ummelden zu lassen. Nur dann erhalten Sie für Ihr Kfz eine Zulassung – und ohne Zulassung dürfen Sie Ihr Auto nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Wie Sie die eVB beantragen und was Sie sonst noch zu dem Thema wissen sollten, erfahren Sie hier.

eVB Nummer der Kfz-Versicherung: Einfach erklärt
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Was ist die eVB?
Die eVB-Nummer ist der Nachweis für Ihre Kfz-Versicherung. Sie besteht aus einem siebenstelligen Code, dessen Daten in einer zentralen Datenbank der Zulassungsbehörde gespeichert werden.
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Wozu braucht man eine eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigen Sie, um in Deutschland ein Fahrzeug zuzulassen oder umzumelden.
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Woher bekomme ich eine eVB-Nummer?
Sie erhalten ihre eVB-Nummer direkt nach Online-Abschluss einer Kfz-Versicherung.
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eVB ist befristet gültig
Die Länge des Gültigkeitszeitraumes wird von jedem Versicherer selbst bestimmt; eine Zeitspanne von drei bis sechs Monaten ist üblich. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt zwei Jahre.

Früher erhielten Autokäufer von ihrer Versicherung eine sogenannte „Doppelkarte“ in Papierform zum Nachweis der Kfz-Versicherung bei der Zulassungsstelle. Die Doppelkarte gibt es schon lange nicht mehr (seit 2008).
Stattdessen stellt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung jetzt eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) aus, die sie auch online beantragen können. Die eVB enthält alle Informationen über das Fahrzeug und über den Fahrzeughalter. Damit weisen Sie gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass Sie für Ihr Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um an Straßenverkehr teilzunehmen. Unter dieser eVB-Nummer werden die Daten, die bisher auf der Deckungskarte anzugeben waren, in einer zentralen Datenbank gespeichert. Bei der Zulassung werden diese Daten von der Zulassungsbehörde abgerufen und sind sofort verfügbar.
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Zulassung eines neuen Fahrzeugs
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Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
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Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen neuen Fahrzeughalter
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Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens (für Probefahrten oder Überführungen)
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Antrag auf Saisonkennzeichen
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Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Mit dem Zulassungsservice der R+V können Sie Ihr Fahrzeug bequem von zuhause zulassen. So geht es, Schritt für Schritt:
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Sie benötigen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit einer individuellen eVB-Nummer. Diese erhalten Sie nach der Eingabe Ihrer Daten in unserem Onlineformular ((falls Sie Ihr Fahrzeug bereits bei der R+V versichert haben) oder bei Abschluss einer Kfz-Versicherung bei der R+V).
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Online-Service starten: Rufen Sie den Online-Zulassungsservice auf und wählen Sie zwischen Zulassung, Halterwechsel und Umschreibung.
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Daten eingeben: Geben Sie die Fahrzeugdaten und Ihre persönlichen Daten korrekt ein.
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Wunschkennzeichen auswählen: Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus.
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Dokumente bereitstellen: Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente wie Personalausweis, Fahrzeugpapiere, TÜV-Bescheinigung und die eVB-Nummer. Diese können Sie dann verschicken, zu unserem Servicepartner bringen oder abholen lassen.
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Zahlung durchführen: Begleichen Sie die Gebühren sicher online.
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Unterlagen erhalten: Lassen Sie sich die Unterlagen bequem nach Hause liefern oder holen Sie diese bei einem Standort ab.
Die Abkürzung eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Sie ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, der als Nachweis einer abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung dient.
Die eVB-Nummer besteht aus einer zweistelligen Versicherungskennung, gefolgt von einer fünfstelligen zufällig generierten Nummer. Die Buchstaben „I“ und „O“ werden nicht verwendet, um Verwechslungen mit den Zahlen „1“ und „0“ zu vermeiden.
Sie benötigen eine eVB-Nummer für:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Ummeldung eines Fahrzeugs
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
- Beantragung eines Kurzkennzeichens
- Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug
Die eVB-Nummer wird automatisch nach Abschluss einer Kfz-Versicherung generiert.
Das Beantragen einer eVB-Nummer ist kostenlos. Jedoch entstehen Kosten für die Kfz-Versicherung.
Nein, Sie müssen die eVB-Nummer nicht ausdrucken. Die Zulassungsstelle benötigt lediglich die Angabe der korrekten eVB-Nummer.
Nein, die eVB-Nummer dient lediglich als Nachweiser für die abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt nicht die Zulassung, die erforderlich ist, um das Fahrzeug im Verkehr zu führen.
Ja, bei einem Versicherer-Wechsel benötigen Sie in der Regel eine neue eVB-Nummer. Der neue Versicherer hinterlegt diese bei der Zulassungsstelle.
Nein, jede eVB-Nummer ist nur für ein bestimmtes Fahrzeug gültig. Jedes Fahrzeug benötige eine eigene Kfz-Versicherung und damit auch eine eigene eVB-Nummer.
Zuletzt aktualisiert: März 2025
R+V-Team
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