Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB)

    KURZ & EINFACH ERKLÄRT

    Wenn Sie sich ein Fahrzeug anschaffen, führt der erste Weg meist in die Kfz-Zulassungsstelle. Hier melden Sie den neuen Wagen an. Doch zur Anmeldung wird eine eVB-Nummer benötigt. Diese siebenstellige Nummer ersetzt die Doppelkarte oder Deckungskarte. Ohne sie kann die Behörde nicht sicherstellen, dass der Fahrzeugbesitzer eine Autoversicherung abgeschlossen hat. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung wird bei Zulassung ausschließlich die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt.

    Die wichtigsten Fragen zur eVB-Nummer

    Die Abkürzung eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung und wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt. Die Versicherungsbestätigungsnummer gilt als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie ersetzt die ehemalige Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte, die bis dahin als Versicherungsnachweis galt. Die eVB-Nummer wird automatisch elektronisch an die Zulassungsbehörden übermittelt, sobald sie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben.

    Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter können Sie mithilfe des papierlosen eVB-Verfahrens auf zeitaufwendige Behördengänge verzichten und Ihr Fahrzeug schneller zulassen. Ihre Zulassungsstelle vor Ort erhält über das Kraftfahrt-Bundesamt Zugang zu einer zentralen Datenbank. Dort sind unter der eVB-Nummer alle relevanten Informationen über Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sowie über Ihr Fahrzeug gespeichert. So kann die Zulassungsstelle beim Abmelden oder Ummelden Ihres Fahrzeuges in nur wenigen Sekunden überprüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht.

    Gleichzeitig bietet die eVB-Nummer im Vergleich zur Deckungs- oder Doppelkarte einen besseren Schutz vor Missbrauch und Fälschungen. Gut zu wissen: Wird ein Fahrzeug – egal ob Pkw, Wohnmobil, Anhänger oder Motorrad – angemeldet oder umgemeldet, erhält die Besitzerin oder der Besitzer des Wagens von seinem Kfz-Versicherer immer eine neue eVB-Nummer.

    Eine eVB-Nummer ist in der Regel in den folgenden Fällen erforderlich:

    • Neuzulassung/Fahrzeugwechsel: Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen (egal, ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen).
    • Wiederzulassung: Wenn Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden.
    • Halterwechsel: Wenn der Halter des Fahrzeugs sich ändert.
    • Wohnortwechsel: Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen und ein neues Kennzeichen beantragen.
    • Fahrzeugänderungen: Bei Fahrzeuganbauten oder -umbauten

    Die elektronische Versicherungsbestätigung selbst ist kostenlos. Sie erhalten sie automatisch bei Abschluss der Versicherung. Durch die Autoversicherung selbst fallen natürlich Kosten an. Wie hoch diese sind, können Sie hier berechnen.

    Die eVB-Nummer ist grundsätzlich maximal 730 Tage gültig. Letztendlich entscheidet jedoch jeder Versicherer selbst über den Gültigkeitszeitraum. Bei der R+V haben Sie nach Erhalt der eVB-Nummer sechs Monate Zeit, Ihr Auto anzumelden oder umzumelden. Nach Ablauf von sechs Monaten verfällt sie automatisch. Bitte beachten Sie, dass die eVB-Nummer nur einmalig gültig ist. Das bedeutet: Nach Verwendung der eVB-Nummer verliert sie automatisch ihre Gültigkeit. Möchten Sie ein weiteres Fahrzeug anmelden oder ummelden, ist dies nur mit einer neuen eVB-Nummer möglich.

    Die Zulassungsstelle (auch als Kfz-Zulassungsbehörde, oder Straßenverkehrsamt bekannt) ist eine regionale Behörde, die für die Anmeldung und Abmeldung von Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Motorräder, Oldtimer u.a.) zuständig ist. Das Amt stellt die für die Kfz-Zulassung erforderlichen Dokumente aus (Fahr- und Betriebserlaubnis von Fahrzeugen). Die Adresse, Telefonnummer sowie die Öffnungszeiten der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle finden Sie z.B. auf der offiziellen Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Viele Kfz-Zulassungsbehörden bieten auf Ihren Websites die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung, damit  Sie nicht lange warten müssen. Viele Auto- und Motorradfahrer entscheiden sich auch gern für die Online-Reservierung des Kennzeichens. Für sog. Wunschkennzeichen werden Gebühren unterschiedlicher Höhe erhoben, die meistens erst bei der Zulassungsbehörde zusammen mit den übrigen Gebühren zu entrichten sind.

    • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
    • eventuell EG-Übereinstimmungsbescheinigung - die sog. COC-Papiere. Sie werden vom Hersteller ausgestellt. Die Abkürzung COC steht für Certificate of Conformity (auf Deutsch Konformitätsbescheinigung).

    Die elektronische Versicherungsbestätigung ist in der Regel in den folgenden Fällen erforderlich:

    • Neuzulassung/Fahrzeugwechsel: Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen (egal, ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen).
    • Wiederzulassung: Wenn Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden.
    • Halterwechsel: Wenn der Halter des Fahrzeugs sich ändert.
    • Wohnortwechsel: Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen und ein neues Kennzeichen beantragen.
    • Fahrzeugänderungen: Bei Fahrzeuganbauten oder -umbauten

    Wird das bisherige Auto ab- und ein neues angemeldet, können Sie für das neue Auto eine neue Kfz-Versicherung abschließen und die eVB-Nummer beim neuen Versicherer beantragen. Falls Sie Ihre aktuelle Autoversicherung kündigen und zur R+V wechseln möchten, nutzen Sie einfach unser praktisches Kündigungsformular. Egal, wo Ihr Fahrzeug derzeit versichert ist (Allianz, Allianz Direct, Verti, DA Direkt, HUK, HUK24, CosmosDirekt, Axa, Friday, Gothaer oder bei einem anderen Versicherer), wir haben für Sie kostenlose Kündigungsvorlagen für fast alle Kfz-Versicherer vorbereitet. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie sofort nach Abschluss Ihrer R+V Autoversicherung.

    Die eVB-Nummer können Sie nur für eine Kfz-Zulassung nutzen. Danach verliert sie ihre Gültigkeit.

    Was früher Doppelkarte, Deckungskarte oder auch Versicherungsbestätigungskarte war, ist seit 2003 die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

    Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt nach dem Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung. Sie wird Ihnen bei der R+V Versicherung direkt auf dem Bildschirm angezeigt. Auf Wunsch sendet Ihnen die R+V die eVB-Nummer auch per E-Mail oder per SMS an die hinterlegte Handynummer. Sie haben noch keine Kfz-Versicherung bei der R+V abgeschlossen? Berechnen Sie über unseren Tarifrechner ganz einfach Ihren monatlichen Kfz-Versicherungsbeitrag für Ihr Auto, Ihr Wohnmobil, Ihren Anhänger oder Ihr Motorrad und schließen Sie Ihren Kfz-Schutz mit nur wenigen Klicks ab.

    Die eVB-Nummer enthält die wichtigsten Informationen über Ihr Fahrzeug sowie über Sie als Versicherungsnehmer. Die Zulassungsstellen können jederzeit durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf die zu Ihrem Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen.

    Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Das heißt, es ist eine Kombination aus Zahlen und Großbuchstaben. Mithilfe dieser Struktur können viele verschiedene Kombinationen erstellt und die Wahrscheinlichkeit von Duplikaten minimiert werden. Die Zeichenfolge fällt damit eindeutig und individuell für jede Versicherungsbestätigung aus. Mit nur sieben Zeichen ist die eVB-Nummer gleichzeitig kurz und prägnant, sodass sie leicht weitergegeben und notiert werden kann.

    Jede eVB-Nummer ist immer nach einem einheitlichen Schema aufgebaut: Die ersten zwei Zeichen sind die Versicherungs-ID. Sie geben Auskunft über den Versicherer, über den Sie Ihr Fahrzeug versichert haben. Die übrigen fünf Stellen werden zufällig generiert. Anhand der eVB-Nummer können Aussagen zum versicherten Fahrzeug sowie zur Fahrzeughalterin bzw. zum Fahrzeughalter gemacht werden.

    evb-nummern

    Die eVB-Nummer erhalten Sie sofort nach dem Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung. Versichern Sie ein neues Fahrzeug bei der R+V online, wird Ihnen die eVB-Nummer am Ende des Antrages auf dem Bildschirm angezeigt, sowie per SMS oder E-Mail geschickt. Schließen Sie eine Kfz-Versicherung vor Ort bei einem R+V-Berater oder einer R+V-Beraterin ab, bekommen Sie die Versicherungsnummer ebenfalls sofort mitgeteilt.

    Sie benötigen die eVB-Nummer, weil Sie umziehen oder Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Fahrzeug bereits versichert ist, fordern Sie die eVB-Nummer direkt bei Ihrem Versicherer an. Wie im Falle einer Fahrzeuganmeldung schickt Ihnen die R+V die Kfz-Versicherungsnummer per E-Mail und SMS zu.

    Ohne eVB-Nummer ist es nicht möglich, ein neues Fahrzeug zuzulassen, ein gebrauchtes Fahrzeug umzumelden (z.B. bei Halter- oder Wohnortwechsel) oder ein stillgelegtes Fahrzeug wieder anzumelden. Dasselbe gilt für Zulassungen mit einem Saisonkennzeichen; H-Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen.

    Sie müssen zuerst eine Kfz-Versicherung abschließen. Hierfür brauchen Sie neben den Angaben zum Fahrzeug auch Informationen zum Versicherungsnehmer, Nutzerkreis und dem gewünschten Versicherungsschutz.

    Nein, in der Regel erhalten Sie keine eVB-Nummer ohne konkrete Fahrzeugdaten. Ihre eVB-Nummer erhalten Sie erst mit Abschluss einer Kfz-Versicherung. Damit Ihr Kfz-Versicherer den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung berechnen kann, benötigt er alle technischen Angaben zu Ihrem Fahrzeug. Diese Fahrzeugdaten sind in der Zulassungs­bescheinigung Teil I bzw. im Fahrzeugschein hinterlegt.

    Zu den erforderlichen Fahrzeugdaten zählen unter anderem die Fahrzeugart, das Datum der Erst­zulassung, die Hersteller- und Typ­schlüssel­nummer sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Diese Informationen sind erforderlich, damit die Versicherung die eVB-Nummer korrekt ausstellen kann. Ohne diese Fahrzeugdaten ist es nicht möglich, eine eVB-Nummer zu erhalten, da sie spezifisch für das jeweilige Fahrzeug und den Versicherungsvertrag ist.