Die Abkürzung eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung und wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt. Die Versicherungsbestätigungsnummer gilt als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie ersetzt die ehemalige Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte, die bis dahin als Versicherungsnachweis galt. Die eVB-Nummer wird automatisch elektronisch an die Zulassungsbehörden übermittelt, sobald sie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben.
Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter können Sie mithilfe des papierlosen eVB-Verfahrens auf zeitaufwendige Behördengänge verzichten und Ihr Fahrzeug schneller zulassen. Ihre Zulassungsstelle vor Ort erhält über das Kraftfahrt-Bundesamt Zugang zu einer zentralen Datenbank. Dort sind unter der eVB-Nummer alle relevanten Informationen über Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sowie über Ihr Fahrzeug gespeichert. So kann die Zulassungsstelle beim Abmelden oder Ummelden Ihres Fahrzeuges in nur wenigen Sekunden überprüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht.
Gleichzeitig bietet die eVB-Nummer im Vergleich zur Deckungs- oder Doppelkarte einen besseren Schutz vor Missbrauch und Fälschungen. Gut zu wissen: Wird ein Fahrzeug – egal ob Pkw, Wohnmobil, Anhänger oder Motorrad – angemeldet oder umgemeldet, erhält die Besitzerin oder der Besitzer des Wagens von seinem Kfz-Versicherer immer eine neue eVB-Nummer.