Ein Mann und eine Frau stehen an ihrem Auto und schauen verzweifelt.

    Rund ums Fahren

    Unfall im Ausland: So vermeiden Sie Ärger

    Inhalt:

    Verkehrsunfälle sind immer ärgerlich und mit Kosten und lästigem Papierkram verbunden, selbst wenn es sich nur um einen harmlosen Blechschaden handelt. Bei einem Unfall im Ausland kommen noch Sprachbarrieren, unbekannte Gepflogenheiten von Polizei und Behörden sowie meist längere Schadenregulierungszeiten hinzu. Felix Müller-Baumgarten, Leiter Verkehrsrecht beim ACE Auto Club Europa, gibt Tipps, worauf es ankommt, wenn es im Ausland kracht.

    Mit dem Auto ins Ausland: Wichtige Versicherungen und Dokumente

    Nur wer eine Vollkasko-Versicherung und eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung hat, kann laut Müller-Baumgarten ganz entspannt im Ausland Auto fahren: „Die Vollkasko braucht man, weil sich die Regulierung auch bei klarer Sach- und Rechtslage über Monate hinziehen kann. Dann sollte man Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten problemlos abdecken können.“

    „Bei einem Unfall im Ausland gelten in der Regel die Verkehrsregeln des Unfallortes. Daher kann es in einigen Fällen zu einer anderen Haftungsbeurteilung kommen, als nach unserem Rechtsverständnis zu erwarten wäre. Insbesondere bei Personenschäden ist die Rechtslage in den Mitgliedsstaaten teilweise anders“, sagt Müller-Baumgarten.

    Um nicht auf hohen Anwalts-, Gerichts- oder Sachverständigenkosten sitzen zu bleiben, kann eine Rechtsschutzversicherung zusätzliche Sicherheit bieten, damit der Urlaubsalbtraum nicht auch noch zum finanziellen Desaster wird.

    Auch empfiehlt es sich, kostenauslösende Maßnahmen wie die Beauftragung eines Sachverständigen, die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs vorher mit einem spezialisierten Anwalt zu besprechen: Oder Sie fragen bei der Hotline Ihrer Rechtsschutzversicherung nach.

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    Nehmen Sie außerdem zwei Ausdrucke des „Europäischen Unfallberichts“ (Quelle: ACE) und Ihre grüne Versicherungskarte mit auf die Reise. Die Grüne Karte ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, in einigen anderen Ländern aber schon. Außerdem erleichtert sie die Schadensregulierung.

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    Europäischer Unfallbericht: hilfreich bei einem Autounfall im Ausland

    Der Europäische Unfallbericht hilft, Sprachbarrieren zu überwinden. Jeder Unfallbeteiligte füllt ihn in seiner Sprache aus. Sinnvoll ist es, sich vor der Reise von der Rechtsschutzversicherung eine Liste mit Anwälten im Reiseland gebn zu lassen. „In diesen Kanzleien wird Deutsch gesprochen“, sagt Müller-Baumgarten. Kommt es im Ausland zu einem Unfall, sollte man die Kanzlei unmittelbar nach dem Polizeieinsatz anrufen und sich über das weitere Vorgehen beraten lassen.

    Autoreise ins Ausland: Haben Sie an alles gedacht?

    Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte bestimmte Papiere immer dabei haben. Außerdem ist es wichtig, die Ausstattung des Autos vorher zu überprüfen:

    Die Grüne Versicherungskarte erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist für deutsche Autofahrer im EU-Ausland zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sollte aber immer mitgeführt werden, da sie alle wichtigen Angaben zur Versicherung enthält und im Schadensfall oft noch von der Polizei verlangt wird.

    Bei Reisen in Nicht-EU-Länder ist die Grüne Versicherungskarte oft noch Pflicht. Prüfen Sie vor der Reise immer, ob Ihr Urlaubsland in der Länderleiste aufgeführt ist und ob die Gültigkeitsdauer des Dokuments noch nicht abgelaufen ist.

    Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel „Grüne Versicherungskarte: Was Sie wissen müssen“.

    Der Schutzbrief gilt sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland und deckt Kosten ab, die entstehen, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder wegen eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist, zum Beispiel Hotel- und Rückreisekosten.

    Die Reparaturkosten selbst werden durch die Leistungen eines Schutzbriefes nicht abgedeckt, wohl aber der Versand von Ersatzteilen sowie die Abschlepp- und Rückführungskosten für Ihr Fahrzeug. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung während des Urlaub kommt der Schutzbrief für den Rücktransport auf.

    Hier erfahren Sie mehr: R+V-Kfz-Schutzbrief.

    Nehmen Sie den Europäischen Unfallbericht (Quelle: ACE) mindestens in deutscher Sprache und möglichst auch in der Sprache Ihres Urlaubslandes mit. Das Formular kann auch bei einem Unfall in Deutschland mit einem Autofahrer aus einem anderen europäischen Land gute Dienste leisten.

    Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist bei Reisen ins Ausland eine wichtige Absicherung. Arzt- oder Krankenhauskosten können im Ausland exorbitante Höhen erreichen, die von der gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt sind.

    Hier erfahren Sie mehr: R+V-Auslandsreisekrankenversicherung

    Prüfen Sie, ob die Ausstattung Ihres Fahrzeugs den besonderen Anforderungen Ihres Urlaubslandes entspricht:

    Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten sind ohnehin selbstverständlich. In einigen europäischen Ländern ist auch das Mitführen einer reflektierenden Warnweste und eines Feuerlöschers vorgeschrieben. Das Mitführen von Reservekanistern kann dagegegen verboten sein.

    Hier erfahren Sie mehr: „Warndreieck, Ersatzreifen und Co.: Was muss unterwegs im Auto sein?“

    Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?

    Wenn Sie im Ausland einen Unfall selbst verschulden, müssen Sie ohne Teilkasko-Versicherung oder Vollkasko-Versicherung für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug selbst aufkommen. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt lediglich Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie Dritten zufügen.

    Welche Kfz-Versicherung ist die Richtige für Sie?

    Wer sich für sein Auto einen Versicherungsschutz wünscht, der auch die Schäden am eigenen Auto abdeckt, sollte eine Teilkasko- oder eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Mehr über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Kfz-Versicherungen erfahren Sie hier:

    Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Welcher Versicherungsschutz passt zu mir?

    Wir beraten Sie gerne persönlich

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    Was tun, wenn es gekracht hat?

    unfall-anruf

    Jetzt gilt es, Ruhe zu bewahren und sich nicht zu einem Streit provozieren zu lassen. Höchste Priorität hat es, den Unfall genau zu protokollieren, Beweise zu sichern (am besten durch Fotos) und die Daten des Unfallgegners aufzunehmen.

    Laut Müller-Baumgarten ist es ratsam, die Polizei zu rufen, es sei denn, der Schaden ist gering und die Schuldfrage klar. Folgende Daten sollten Sie notieren:

    • Ort und Zeit des Unfalls
    • Name und Anschrift des Unfallgegners und des Fahrzeughalters
    • Amtliches Kennzeichen und Typ des gegnerischen Fahrzeugs
    • Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners

    Müller-Baumgarten: „Je mehr Informationen Sie über den Unfallgegners haben, desto schneller können Anwalt und/oder Versicherung mit der Schadenregulierung beginnen. Gehen Sie davon aus, dass das Beschaffen solcher Informationen in manchen Ländern deutlich schwieriger ist als in Deutschland. Und verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihr Anwalt das schon regeln wird.“

    Wichtig: Den Unfall im Ausland genau dokumentieren

    Außerdem sollte Sie den Unfall so genau wie möglich dokumentieren. Das kann durch Fotos, Skizzen oder Zeugenaussagen geschehen. „Alles kann wichtig sein“, sagt Müller-Baumgarten. „Die Unfallsituation der Fahrzeuge, der Unfallort, die Schäden an den Fahrzeugen, die genaue Lage von herumfliegenden Fahrzeugteilen, Glassplitter und Bremsspuren. Hier sollte man nicht mit Fotos sparen. Dass man die Adressen von Zeugen notiert, versteht sich von selbst“. Man selbst, so Müller-Baumgarten, sollte nichts unterschreiben, was man nicht versteht. Geld zahlt man nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, wenn also Festnahme oder Beschlagnahme des Autos drohen - und dann auch nur gegen Quittung.

    Ist es bei dem Unfall im Ausland zu Verletzungen gekommen und will man Schmerzensgeld einklagen, rät Müller-Baumgarten, einen Anwalt vor Ort einzuschalten. „Nur er kann beurteilen, welche Forderungen realistisch und im jeweiligen Land durchsetzbar sind.“ Bei leichteren Verletzungen sollten Sie ein ärztliches Attest vor Ort eingeholen. Kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung zeitnah, spätestens aber eine Woche nach dem Auslandsunfall.

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    Schadenmeldung Kfz

    Aus Deutschland

    0800 533-1120*

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    Aus dem Ausland

    +49 611 1675-0404

    Rund um die Uhr für Sie erreichbar.

    Zentralruf der Autoversicherer

    Über den Zentralruf der Autoversicherer können Sie den Name und die Anschrift des für den Fall in Deutschland zuständigen Regulierungsbeauftragten erfragen. Hierfür müssen Sie das Herkunftsland und das Autokennzeichen des Unfallgegners angeben.

    Das tut der Regulierungsbeauftragte

    Der Regulierungsbeauftragte prüft dann im Auftrag des haftenden ausländischen Versicherers den Unfall und den daraus entstandenen Schaden. Dabei hat er innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens drei Monaten entweder ein Entschädigungsangebot zu unterbreiten, wenn die Haftung unstreitig ist und die Schäden bereits vollständig beziffert und nachgewiesen sind. Andernfalls hat er innerhalb der gleichen Frist zumindest eine begründete schriftliche Antwort zu erteilen, warum eine Schadensregulierung derzeit nicht möglich ist.

    Was Sie sonst noch tun können

    Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann sich der Geschädigte wegen des im Ausland erlittenen Unfalls an die deutsche Verkehrsopferhilfe wenden, die nach Ablauf einer Nachfrist die Regulierung des Falles selbst übernimmt.

    Im Schadensfall ist auch der Europäische Unfallbericht hilfreich, den Sie sowohl in Deutsch als auch in der Sprache des Reiselandes mit sich führen sollten.

    Die Schadenregulierung bei einem Unfall im Ausland

    Hat sich der Unfall in der EU ereignet, sollte man entweder sofort eine Anwaltskanzlei vor Ort beauftragen. „Bei der Suche nach deutschsprachigen Anwälten helfen die Auslandsabteilungen der Rechtsschutzversicherungen“, sagt Müller-Baumgarten.

    Oder man geht in Deutschland gegen den Schadenregulierungsbeauftragten der zuständigen ausländischen Versicherung vor. „Wenn kein Rechtsschutz besteht, wird man sich in der Regel für die zweite Variante entscheiden“, rät Müller-Baumgarten.

    „Wer unverrichteter Dinge nach Hause zurückkehrt, sollte bedenken, dass ein deutscher Anwalt mit den Informationen auskommen muss, die man ihm gibt, und auch kein Akteneinsichtsrecht hat“, so Müller-Baumgarten. „Deshalb sollte man alles sammeln, was für die anwaltliche Vertretung nützlich sein kann.“

    „Wer unverrichteter Dinge in die Heimat zurückfährt, sollte bedenken, dass ein deutscher Rechtsanwalt mit den Informationen zurechtkommen muss, die man ihm liefert und auch kein Akteneinsichtsrecht hat“, so Müller-Baumgarten. Deshalb sollte man alles sammeln, was der anwaltlichen Vertretung dienlich sein könnte.

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    Zuletzt aktualisiert: Oktober 2023

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