Sorglos den Ruhestand genießen – oder im Alter knapp haushalten müssen? Während die heutige Rentnergeneration oft noch über ein stabiles Einkommen verfügt, steigt für zukünftige Rentner das Risiko der Altersarmut. Steigende Lebenshaltungskosten und die Lücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem gewohnten Einkommen machen es immer schwieriger, im Alter den Lebensstandard zu halten. Das einzige Mittel dagegen: rechtzeitig vorsorgen.
Altersarmut in Deutschland: Ursachen, Folgen und Vorbeugemöglichkeiten
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Armutsgrenzen bei Rentnern
Als armutsgefährdet gilt eine Person, die weniger als 60 % des mittleren Einkommens zur Verfügung hat. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis 2025) liegt diese Schwelle für Alleinlebende bei 1.446 EUR netto im Monat (17.352 EUR im Jahr).
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Ursachen der Altersarmut in Deutschland
Die Ursachen der Altersarmut sind vielfältig. Die gesetzliche Rente bietet nur eine Basisversorgung. Steigende Lebenshaltungskosten, der demografische Wandel und fehlende private Vorsorge vergrößern die Rentenlücke. Viele Menschen geraten dadurch im Alter in finanzielle Bedrängnis.
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Altersarmut vorbeugen
Sorgen Sie frühzeitig vor, um Altersarmut effektiv zu vermeiden. Ein ausgewogener Mix aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge sichert Ihren Lebensstandard im Ruhestand.
Ein Leben lang gearbeitet und im Alter reicht das Geld nicht: Altersarmut bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln sichern können.
Nach der Definition der Europäischen Union gilt als armutsgefährdet, wer weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) der Gesamtbevölkerung zur Verfügung hat. Laut Statistischem Bundesamt lag diese Schwelle im Jahr 2025 für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1.446 EUR netto im Monat (17.352 EUR netto im Jahr). Diese Werte gibt das Statistische Bundesamt regelmäßig im Rahmen der Armutsberichterstattung bekannt.
Doch wie verbreitet ist Altersarmut in Deutschland? Die folgende Statistik zeigt die Entwicklung der Armutsgefährdungsquote älterer Menschen in den vergangenen Jahren.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Die Armutsgrenze markiert das Einkommen, unterhalb dessen eine Person als armutsgefährdet gilt. Doch ab welchem Betrag greift diese Definition?
Die individuelle Armutsgrenze hängt von der Haushaltsgröße ab. Lebt eine Person allein oder mit Familie, verändert sich der Schwellenwert. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um diesen Wert zu überschreiten.
Das Statistische Bundesamt ermittelt die Armutsgrenze über das Äquivalenzeinkommen. Der 1. Erwachsene erhält den Faktor 1. Weitere Personen ab 14 Jahren zählen mit dem Faktor 0,5. Kinder unter 14 Jahren fließen mit dem Faktor 0,3 ein. Aus der Summe ergibt sich der Schwellenwert für Ihren Haushalt.
Im Jahr 2025 lag die Armutsgrenze für einen 1-Personen-Haushalt bei 1.446 EUR netto im Monat. Ein Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern unter 14 Jahren benötigte mindestens 3.036 EUR netto im Monat (Quelle: Statistisches Bundesamt 2025).
| Armutsgrenze (netto pro Monat) | ||
| Alleinlebende | ohne Kind | 1.446 EUR |
| Alleinerziehende | mit 1 Kind unter 14 | 1.880 EUR |
| mit 2 Kindern unter 14 | 2.314 EUR | |
| 2 Erwachsene | ohne Kind | 2.169 EUR |
| 2 Erwachsene | mit 1 Kind unter 14 | 2.603 EUR |
| mit 2 Kindern unter 14 | 3.063 EUR | |
| mit 3 Kindern unter 14 | 3.470 EUR |
Einige Bevölkerungsgruppen tragen ein besonders hohes Risiko für Altersarmut: Frauen und Alleinerziehende trifft es am häufigsten. Laut Statistischem Bundesamt gilt jede 5. Frau über 65 Jahren als armutsgefährdet.
Das liegt vor allem an strukturellen Nachteilen, die Frauen haben, und die sich über das gesamte Berufsleben hinweg aufbauen und zu geringeren Rentenansprüchen führen:
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Geringere Löhne und der Gender Pension Gap
Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer (Gender Pay Gap). Sie zahlen daher geringere Beiträge in die Rentenkasse ein. Infolgedessen fallen ihre Rentenansprüche im Alter oft niedriger aus als die von Männern. Mehr dazu in unserem Ratgeberartikel „Gender Pension Gap“.
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Erwerbsunterbrechungen für Familie und Pflege
Viele Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen. Obwohl Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden (und durch Regelungen wie die Mütterrente III schrittweise verbessert wurden), reichen sie oft nicht aus, um Rentenlücken vollständig zu schließen.
Dies betrifft ganz besonders Alleinerziehende, die häufig keine 2. Einkommensquelle in der Familie haben.
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Teilzeit- und Minijobs
Frauen und Alleinerziehende arbeiten häufig in Teilzeit oder in Minijobs, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Diese Arbeitsverhältnisse führen zu geringeren Rentenpunkten. Zudem bieten sie selten Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge. Mehr dazu in unserem Ratgeber „Rente für Frauen“.
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Fehlende betriebliche und private Altersvorsorge
Viele Frauen und Alleinerziehende haben aufgrund geringerer Einkommen oder befristeter Arbeitsverhältnisse keinen Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge oder können sich keine private Vorsorge leisten. Dabei ist das auch schon mit kleinen monatlichen Beträgen möglich.
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Die Lücke der gesetzlichen Rente
Zwar garantiert der Staat per Gesetz, dass das Rentenniveau bis mindestens 2031 nicht unter 48 % fällt. Das bedeutet aber auch: Die gesetzliche Rente deckt weniger als die Hälfte Ihres früheren Nettoeinkommens ab. Ohne private oder betriebliche Vorsorge entsteht im Ruhestand eine spürbare Einkommenslücke.
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Steigende Lebenshaltungskosten
Mieten, Energiepreise und Ausgaben für Lebensmittel steigen oft schneller als die jährlichen Rentenanpassungen. Dadurch sinkt Ihre Kaufkraft im Alter.
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Unzureichende Vorsorgemaßnahmen
Viele Menschen unterschätzen ihre persönliche Rentenlücke oder beginnen zu spät mit der privaten Altersvorsorge. Wer auf eine betriebliche oder private Rentenversicherung verzichtet, trägt ein hohes Risiko.
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Lückenhafte Erwerbsbiografien
Längere Zeiten der Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne oder Auszeiten für die Pflege belasten das Rentenkonto dauerhaft.
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Demografischer Wandel
Immer weniger Erwerbstätige finanzieren die Renten einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern.
Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft grundlegend: Die Zahl älterer Menschen steigt, während die Zahl der Beitragszahler sinkt. Was das für das Risiko der Altersarmut bedeutet? Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentenempfänger aufkommen.
Zwar garantiert der Staat, dass das gesetzliche Rentenniveau bis 2031 nicht unter 48 % fällt – da dieser Wert aber weniger als die Hälfte des früheren Einkommens abdeckt, steigt für viele Senioren ohne zusätzliche Vorsorge die Gefahr finanzieller Engpässe.
Daten des Statistischen Bundesamts verdeutlichen den Wander der Altersstruktur:
| Jahr | Gesamt | 0 bis 19 Jahre | 20 bis 40 Jahre | 40 bis 60 Jahre | 60 bis 80 Jahre | 80 bis 100 Jahre |
| 2011 | 80.327.900 | 18,4 % | 23,8 % | 31,1 % | 21,4 % | 5,3 % |
| 2015 | 82.175.684 | 18,3 % | 24,5 % | 29,8 % | 21,6 % | 5,7 % |
| 2020 | 83.155.031 | 18,4 % | 24,5 % | 28,1 % | 21,8 % | 7,1 % |
| 2023 | 84.669.326 | 18,8 % | 24,5 % | 26,8 % | 22,6 % | 7,2 % |
| 2024 | 83.577.140 | 18,6 % | 24,2 % | 26,6 % | 23,2 % | 7,2 % |
Geringer Verdienst führt zu einer niedrigen Rente. Wenn Sie ausschließlich von Ihren eigenen Rentenansprüchen leben und kein zusätzliches Vermögen besitzen, tragen Sie ein höheres Risiko. Besonders betroffen sind Erwerbsgeminderte, Alleinerziehende, Geringverdiener und Langzeitarbeitslose. Seit 2011 zahlen Jobcenter für Bezieher von Bürgergeld (früher Hartz IV) keine Beiträge mehr in die Rentenkasse ein. Das schmälert die spätere Rente erheblich.
Auch Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie, Minijobs und niedrige Löhne tragen zur Altersarmut bei. Dabei sind bestimmte Personengruppen besonders gefährdet. Hier ein Überblick über die wichtigsten Risikogruppen:
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Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler unterliegen meist nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Reichen die Einnahmen nicht für eine ausreichende private Vorsorge, droht im Alter eine Versorgungslücke. Viele Selbstständige arbeiten deshalb über die Regelaltersgrenze hinaus.
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Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern
Viele Beschäftigte in den östlichen Bundesländern erlitten nach der Wiedervereinigung Brüche in ihrer Erwerbsbiografie. Phasen der Arbeitslosigkeit führen bei dieser Generation künftig zu geringeren Renten.
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Geringverdiener
Wer viele Jahre arbeitet, aber wenig verdient, schützt sich nicht automatisch vor Altersarmut. Selbst der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR reicht bei Vollzeit oft nicht aus, um eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen.
Gefährdet sind auch Beschäftigte in Teilzeit, Minijobs oder befristeten Verträgen.
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Langzeitarbeitslose
Wer über längere Zeit arbeitslos ist, sammelt kaum Rentenpunkte. Fehlende Beitragsjahre führen im Alter zu deutlichen Rentenabschlägen.
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Frauen
Frauen tragen ein überdurchschnittliches Risiko für Altersarmut. Durchschnittlich fällt ihre Rente deutlich niedriger aus als die von Männern. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber „Gender Pension Gap“.
Warum sind Frauen besonders häufig von Altersarmut betroffen?
- Frauen verdienen im Schnitt weniger als ihre männlichen Kollegen.
- Auszeiten für Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen verringern die Rentenpunkte.
- Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit oder Minijobs.
- Hinterbliebenenleistungen wie die Witwenrente decken das frühere Partnereinkommen nur teilweise ab.
Reichen Rente und eigenes Vermögen nicht für den Lebensunterhalt aus, steht Ihnen Grundsicherung im Alter zu.
Ein großer Vorteil: Anders als bei der Sozialhilfe bleibt das Einkommen der Kinder unangetastet. Ihre Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR herangezogen. Laut Statistischem Bundesamt bezogen Ende 2025 in Deutschland rund 720.000 Menschen Grundsicherung im Alter.
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Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht oder Sie sind dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt.
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Ihr Einkommen oder Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.
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Ihr Wohnsitz liegt in Deutschland.
Steht Ihnen Grundsicherung zu?
Die Faustregel der Deutschen Rentenversicherung lautet: Liegt Ihr monatliches Gesamteinkommen unter 1.000 EUR, sollten Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen. Die Leistung wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie bereits eine Altersrente beziehen.
Mehr Informationen zur Grundsicherung finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung: FAQs zum Thema Grundsicherung.
1. Säule
Die gesetzliche Rentenversicherung
2. Säule
Betriebliche Altersvorsorge
Hinzuverdienst zur Rente: Arbeiten im Ruhestand
Wenn Sie im Rentenalter weiterarbeiten möchten, können Sie dadurch Ihre Rente aufbessern. Im Wesentlichen gibt des dafür 2 Möglichkeiten:
- Renteneintritt aufschieben: Für jedes Jahr, das Sie den Renteneintritt über die Regelaltersgrenze hinaus verschieben, erhalten Sie einen Zuschlag von 6 % (0,5 % pro Monat). Wenn Sie in dieser Zeit weiterarbeiten und Beiträge zahlen, steigern zusätzliche Rentenpunkte Ihre Rente noch weiter.
- Arbeiten trotz Rentenbezug: Sie können nach dem Renteneintritt weiterarbeiten und sich ein Gehalt hinzuverdienen. Hinzuverdienstgrenzen gibt es bei der regulären Altersrente nicht mehr. Mit der Aktivrente profitieren Sie zusätzlich: Gehalt aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt für Sie bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei – und das parallel zur vollen Rente.
Mehr dazu in unseren Ratgeberartikeln „Hinzuverdienst bei Rente“ und „Aktivrente“.
Als armutsgefährdet gilt eine Person im Ruhestand, wenn ihr monatliches Nettoeinkommen unter 60 % des mittleren Einkommens der Bevölkerung liegt. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis 2025) liegt diese Armutsgefährdungsschwelle für Alleinlebende bei 1.446 EUR netto im Monat.
Anspruch auf Grundsicherung haben Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland, deren Gesamteinkommen nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reicht (Richtwert: unter 1.000 EUR im Monat). Die Höhe orientiert sich am Regelbedarf sowie den tatsächlichen Wohn- und Heizkosten.
Frauen sind häufiger von Altersarmut betroffen, weil sie durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen Erwerbsunterbrechungen aufweisen. Zudem arbeiten sie öfter in Teilzeit oder Minijobs und verdienen im Schnitt weniger als Männer (Gender Pay Gap), was zu geringeren Rentenansprüchen führt.
Nein, in der Regel nicht. Bei der Grundsicherung im Alter greift der Unterhaltsrückgriff erst ab einem steuerlichen Jahresbruttoeinkommen der Kinder von über 100.000 EUR. Das unterscheidet die Grundsicherung vorteilhaft von der herkömmlichen Sozialhilfe.
Altersarmut beugen Sie vor, indem Sie frühzeitig alle 3 Säulen der Altersvorsorge nutzen. Auch mit kleinen monatlichen Beträgen ab 25 EUR lässt sich über eine private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss wirksam Kapital aufbauen.
Zuletzt aktualisiert: August 2026
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.