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    Betriebliche Altersvorsorge

    Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersversorgung

    Sie haben Fragen zur betrieblichen Altersversorgung? Wir geben Ihnen die Antworten und haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

    Warum ist die betriebliche Altersversorgung wichtig?

    Seit langem ist klar: Die Versorgungslücke im Alter wächst weiter. Die Gründe hierfür sind längst bekannt:
     

    • steigende Lebenserwartung
    • sinkende Geburtenrate
    • längere Ausbildungszeiten

    Ergänzende Vorsorge durch jeden Einzelnen ist unerlässlich: Über den Arbeitgeber können günstige Firmentarife für eine betriebliche Altersversorgung vereinbart werden. Das ermöglicht Ihnen, eine betriebliche Zusatzrente aufzubauen.

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    Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

    Bei der betrieblichen Altersversorgung sagt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Leistungen zur Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung zu. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

    Die Beiträge werden, je nach gewähltem Durchführungsweg, bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei in das Versorgungsmodell eingezahlt. Erst bei der Auszahlung im Rentenalter sind die Leistungen zu einem dann meist geringeren Steuersatz zu versteuern.

    Die Beiträge in die betriebliche Altersversorgung, die vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer eingezahlt werden, sind sozialversicherungsfrei.

    Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

    • Stärkung Ihres Einkommens im Ruhestand

    • Berufsunfähigkeitsschutz

      Je nach Gestaltung des Versorgungsmodells können Sie Ihre Familie absichern oder einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit vereinbaren.

    • Steuervorteile und Sozialversicherungsersparnisse

      So ist beispielsweise bei Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ein Beitrag von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei.

    • Günstige Gruppenversicherungskonditionen

    Sichern Sie sich Ihre betriebliche Altersvorsorge

    Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) können Sie für Ihren Ruhestand vorsorgen und sich dabei häufig auch Unterstützung vom Arbeitgeber einholen. Gehen Sie am besten zuerst auf Ihren Arbeitgeber zu, ob er bereits eine Betriebsrente anbietet.

    Als Arbeitnehmer haben Sie aber auf jeden Fall einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV durch die so genannte Entgeltumwandlung.

    So können Sie sich mit der Direktversicherung eine zusätzliche Rente aufbauen, die Sie aus Ihrem Bruttoeinkommen finanzieren und sparen dadurch sofort Steuern und Sozialabgaben.

    Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie gerne mit weiteren Informationen. Vereinbaren Sie einfach ein persönliches Gespräch.

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    Wie sieht die betriebliche Altersversorgung in meinem Betrieb aus?

    Grundsätzlich stehen für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung mehrere Wege zur Verfügung. Ihr Arbeitgeber kann sich für einen der Durchführungswege entscheiden. Im Rahmen eines Gruppenvertrages können ggf. besonders günstige Konditionen genutzt werden.

    Wie viele verschiedene Durchführungswege gibt es?

    Es gibt insgesamt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds
    • Unterstützungskasse
    • Pensionszusage

    Welchen Durchführungsweg kann ich wählen?

    Welcher der Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung in einem Unternehmen genutzt wird, legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entweder einzelvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung fest. Wenn der Arbeitgeber eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet, ist der Arbeitnehmer daran allerdings gebunden. Bietet der Arbeitgeber keinen dieser Durchführungswege an, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung. Bei welchem Versicherungsunternehmen diese Direktversicherung abgeschlossen wird, kann der Arbeitgeber bestimmen.

    Tipp

    Zu einigen Durchführungswegen bestehen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Höchstgrenzen. Beiträge, die über die jeweiligen Höchstgrenzen hinausgehen, können bei der Einkommensteuer und bei den Sozialversicherungsabgaben nicht abgezogen werden.

    Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird und hinsichtlich deren Leistungen der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.

    Die Direktversicherung ist eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und zeichnet sich durch ihre hohe Flexibilität aus. Deshalb eignet Sie sich besonders für die Verbindung mit einer Entgeltumwandlung, bei der Arbeitnehmer Teile des Gehaltes in ihre bAV einbringen können.

    Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Altersversorgungseinrichtung. Die Unternehmen zahlen Beiträge an die Pensionskasse, aus denen die Leistungen für die Arbeitnehmer finanziert werden. Pensionskassen gewähren auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch.

    Das Versorgungsprogramm der R+V Pensionskasse AG erstreckt sich auf die Versicherung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.

    Ein Pensionsfonds ist eine vom Betrieb unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt.

    Ein Pensionsfonds zeichnet sich durch seine flexibel zu vereinbarenden Leistungen und großen Freiräume bei der Anlagestrategie aus. Arbeitnehmer können beim Pensionsfonds stärker als bei anderen Durchführungswegen selbst bestimmen, ob sie bereit sind, für höhere Ertragschancen entsprechende Risiken einzugehen - sie haben die freie Wahl der Anlagestrategie, von konservativ bis chancenorientiert.

    Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer durch Pensionspläne geregelt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung überwiesen. Versorgungsberechtigte Arbeitnehmer haben gegenüber der Versorgungseinrichtung einen eigenen Anspruch auf lebenslange Altersrente.

    Bei diesem Durchführungsweg verpflichtet sich das Unternehmen, seinen Angestellten Versorgungsleistungen in einer bestimmten Höhe zu gewähren. Die Rücklagen für die späteren Versorgungsleistungen werden aber nicht im Unternehmen, sondern im Rahmen einer Unterstützungskasse aus dem Unternehmen auslagert. Diese wird als rechtlich selbstständige Einrichtung geführt, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird und ihre Leistungen über den Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft absichert. Die rückgedeckte Unterstützungskasse der R+V Versicherung ist die Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e.V.

    Die Beitragshöhe der Versorgungszusagen ist frei wählbar und unterliegt keiner steuerlichen Begrenzung.

    Die Pensionszusage ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Unternehmens an seine Mitarbeiter. Bei Erreichen des Rentenalters bzw. im Falle der Invalidität oder bei Tod des Arbeitnehmers verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen. Das Unternehmen bildet hierfür Pensionsrückstellungen, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Zur Absicherung der versprochenen Leistungen kann das Unternehmen Rückdeckungen z. B. im Wege von Rückdeckungsversicherungen (z. B. Rentenversicherungen) oder Fondsanlagen vornehmen.

    Mir wurde vom Betrieb bisher keine betriebliche Altersversorgung angeboten

    Ist mir diese Form der Altersvorsorge damit verschlossen?

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    Nein. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung. Die Beiträge müssen Sie hierfür jedoch selbst aufbringen. Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass von Ihrem Brutto-Gehalt ein bestimmter Betrag für eine betriebliche Altersversorgung einbehalten wird. Der Fachausdruck hierfür lautet Entgeltumwandlung.

    Bruttolohn (ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherung) wird direkt in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, z. B. in eine so genannte Direktversicherung. Sie sparen damit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

    Ihr Rentenanspruch aus Ihrer Beitragszahlung ist sofort unverfallbar. Sie haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber mit Beiträgen am Aufbau Ihrer betrieblichen Altersversorgung beteiligt. Auch die Wahl des Durchführungsweges und des Versicherungsunternehmens obliegt dem Arbeitgeber.

    Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge & Leistungen

    Die Beitragszahlungen in eine betriebliche Altersversorgung werden besonders gefördert:

    • Steuerfreiheit der Beiträge in allen Durchführungswegen (je nach Durchführungsweg mit Höchstgrenze)

    • Beitragsbefreiung für die Sozialversicherungsabgaben bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2017 = 3.048 EUR/Jahr). In den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Pensionszusage sind die Arbeitgeberbeiträge unbegrenzt abgabenbefreit.

    • darüber hinaus: Pauschalversteuerung (gilt nur für Verträge nach § 40b EStG, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden)

    Kann die Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung genutzt werden?

    Der steuerbegünstigte Aufbau von Altersvorsorgeleistungen ("Riester-Förderung") ist auch für die Durchführungswege Direktversicherung. Pensionskasse und Pensionsfonds zugelassen. Die Riester-Förderung kann jedoch nur für Betriebsrenten genutzt werden, deren Beiträge nicht steuerfrei sind oder pauschal besteuert werden.

    Weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber ergeben sich durch die Nutzung im Rahmen der bAV Vorteile.

    Tipp

    Werden Riester-Verträge privat abgeschlossen, bestehen für den Arbeitnehmer folgende Vorteile:

    • Es erfolgt keine Anrechnung auf einen eventuell begrenzten Entgeltumwandlungsanspruch.
    • Die Leistungen aus dem Vertrag sind derzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitragspflichtig.
    • Die Immobilienförderung kann in Anspruch genommen werden.

    Wir empfehlen die Riester-Förderung im privaten Bereich zu nutzen.

    Ziel der betrieblichen Altersversorgung ist es, neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach dem Erwerbsleben zu bieten. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Arbeitnehmer an der Beitragszahlung beteiligt oder diese sogar vollständig im Wege der Entgeltumwandlung übernimmt.

    Die zusätzliche Absicherung über die betriebliche Altersversorgung ist gegenüber anderen Anlageformen besonders attraktiv, da der Staat - je nach gewählter Gestaltungsform - Steuerfreiheit bzw. Steuervorteile gewährt und auch Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der vorgesehenen Förderung (4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) eingespart werden können.

    Arbeitnehmer haben generell einen Anspruch darauf, jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, im Jahr 2017 sind das 3.048 EUR, in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Dies gilt unabhängig von einer evtl. bereits durch den Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung.

    Beiträge im Rahmen der steuerlich durch § 3 Nr. 63 EStG geförderten Durchführungswege sind insgesamt bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei. Dieser steuerfreie Betrag erhöht sich ggf. um 1.800 EUR jährlich, sofern die Pauschalversteuerung (nach § 40b EStG) nicht in Anspruch genommen wird.

    Maßgeblich ist die jeweilige Versorgungszusage des Unternehmens und der gewählte Durchführungsweg. Dort ist geregelt, ob und in welcher Höhe im Todesfall vor Vertragsende Leistungen an die Hinterbliebenen erbracht werden. Eine gesetzlich festgeschriebene Mindestleistung besteht nicht.

    Im Allgemeinen beinhalten Verträge zur betrieblichen Altersversorgung auch eine Hinterbliebenenleistung. Je nach Durchführungsweg und dessen Ausgestaltung (Kapital- oder Rentenversicherung) wird das gebildete Kapital geleistet oder es werden die gezahlten Beiträge zurückgewährt. Die Todesfallleistung wird an Familienangehörige (Ehepartner/eingetragener Lebenspartner, Kinder, namentlich benannter Lebensgefährte) ausgezahlt.

    Maßgeblich ist die jeweilige Versorgungszusage des Unternehmens und der gewählte Durchführungsweg. Dort ist geregelt, ob und in welcher Höhe im Todesfall nach Rentenbeginn Leistungen an die Hinterbliebenen erbracht werden. Eine gesetzlich festgeschriebene Mindestleistung besteht nicht. Im Allgemeinen beinhalten Verträge zur betrieblichen Altersversorgung auch eine Hinterbliebenenleistung. Je nach Durchführungsweg und dessen Ausgestaltung werden noch nicht geleistete Rentenzahlungen, die aber garantiert sind, an die Hinterbliebenen geleistet oder es wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt.

    Sprechen Sie uns an

    Ob betriebliche Altersversorgung, Altersvorsorge mit staatlicher Förderung oder ohne – Sie haben viele Möglichkeiten, sich für das Alter abzusichern.

    Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie gerne, damit Sie eine auf Ihre persönliche Situation optimal abgestimmte Altersvorsorge erhalten. Vereinbaren Sie einfach ein persönliches Gespräch.

    Terminvereinbarung
    ansprechpartnerin

    Mein Arbeitgeber hat mir eine betriebliche Versorgung zugesagt

    Ist mir diese in jedem Fall sicher?

    Die Versorgungsleistung ist sicher, wenn Unverfallbarkeit besteht. Die aus Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung ist sofort unverfallbar. Das Gesetz sieht für alle Zusagen des Arbeitgebers, die ab dem 01.01.2001 erteilt wurden vor, dass ein Anspruch auf die Versorgungsleistung besteht, wenn der Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt ist und die Versorgungszusage mindestens 5 Jahre bestanden hat und der Arbeitgeber in dieser Zeit Beiträge für Sie bezahlt hat.

    Zum 01.01.2009 wurde das Mindestalter für die gesetzliche Unverfallbarkeit bei Neuzusagen von 30 auf 25 Jahre gesenkt. Für Zusagen, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.12.2008 erteilt wurden, gibt es eine Übergangsregelung. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass diese Anwärter nicht schlechter gestellt werden, als Anwärter, die erst ab 2009 eine Zusage erhalten.

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    Tipp

    Sie können jederzeit Ihren Versorgungsanspruch durch eigene Beiträge (Entgeltumwandlung) erhöhen. Für den Anspruch aus Ihrer Beitragsleistung haben Sie sofort eine unverfallbare Anwartschaft auf die spätere Rentenzahlung.

    Der Gesetzgeber hat Vorsorge getroffen und den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit gegründet, der den Arbeitnehmern im Insolvenzfall bis zu einer bestimmten Höhe Schutz bietet.

    Dieser gesetzliche Insolvenzschutz dient in erster Linie der Sicherung unverfallbarer Anwartschaften von Arbeitnehmern, die nicht Teilhaber des Unternehmens sind. Sicherungsfähig und -pflichtig sind (so sieht es das Betriebsrentengesetz vor) alle Versorgungsanwartschaften, sobald die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erreicht sind, sowie alle laufenden Leistungen.

    Die aus Entgeltumwandlung (eigene Beiträge aus dem Bruttoentgelt) des Arbeitnehmers finanzierte betriebliche Altersversorgung ist bei einem Arbeitgeberwechsel sicher, denn sie ist sofort unverfallbar. Der Arbeitnehmer behält trotz des Arbeitgeberwechsels den vollen Anspruch auf die erworbene Leistung.

    Bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds kann der Arbeitnehmer den Vertrag mit eigener Beitragszahlung weiterführen oder die betriebliche Altersversorgung beim neuen Arbeitgeber fortsetzen.

    Bei einer vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung besteht eine gesetzlich geregelte Unverfallbarkeitsfrist. Danach wird eine Anwartschaft unverfallbar, wenn die Versorgungszusage mindestens 5 Jahre bestanden und die versorgungsberechtigte Person das 30. Lebensjahr bereits vollendet hat.

    Seit dem 01.01.2009 wurde das Alter auf das 25. Lebensjahr gesenkt (siehe dazu auch die Erläuterungen unter "Mein Arbeitgeber hat mir eine betrieblicher Versorgung zugesagt. Ist mir diese in jedem Fall sicher?")

    Für diese Bereiche gelten tarifvertragliche Regelungen bei der betrieblichen Altersversorgung. Die R+V ist Partner der MetallRente und bietet speziell die Produkte "MetallRente-Direktversicherung", "MetallRente-Pensionskasse", "MetallRente mit Riesterförderung" und "MetallRente-Berufsunfähigkeitsversicherung" an. Diese Produkte sind auf die jeweiligen Branchen mit ihren Tarifverträgen abgestimmt und beinhalten besondere Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    Möglichkeiten, um Gehaltsbestandteile für einen vorzeitigen Ruhestand anzusparen

    • Lebensarbeitszeitkonto

      Mit einem Lebensarbeitszeitkonto kann der Arbeitgeber ein Mitarbeiterkonto einführen, auf das z. B. Überstunden, Urlaubstage, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Tantiemen, Arbeitgeberzuschüsse und andere Einkommensbestandteile in Euro eingebracht werden. Diese angesparten Wertguthaben können zu einem späteren Zeitpunkt in Freizeit umgewandelt werden, um Produktionsschwankungen auszugleichen, den vorzeitigen Ruhestand zu ermöglichen oder andere Freistellungszeiten (z. B. Fortbildungen) zu finanzieren.

    • Garantiekonto

      Mit einem Garantiekonto in Verbindung mit einer äußerst flexiblen Lebensversicherung wird das angesparte Wertguthaben zugleich abgesichert.

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    Zuletzt aktualisiert: Juli 2018