Was ist eine MietkautionsBürgschaft?
Die Alternative zum klassischen Kautionskonto
Ihre Wünsche sind grenzenlos – das Geld auf Ihrem Konto nicht. Wir lassen Sie nicht allein und unterstützen Sie mit der MietkautionsBürgschaft der R+V. So können Sie Ihr Geld für wichtigere Dinge als eine hohe Kaution ausgeben.
Und wenn während der Mietdauer Schäden entstehen sollten, bürgen wir für Sie und gehen in Vorleistung. Den Betrag zuzüglich Kosten, wie z.B. nachgelagerte Bearbeitungskosten, rechnen wir im Nachgang mit Ihnen ab. So bleiben Sie unabhängig und Ihr Umzug ist viel entspannter! Einfach online abschließen und die Bürgschaft steht sofort zur Verfügung.
Sparen Sie sich die Mietkaution in bar oder als Kautions-Sparbuch! Denn statt der Barkaution hinterlegen Sie bei Ihrem Vermieter einfach unsere Bürgschaftsurkunde.
Das ist für Ihren neuen sowie für Ihren bestehenden Mietvertrag möglich. So haben Sie mehr finanziellen Spielraum bei der Einrichtung Ihrer neuen Wohnung. Außerdem vermeiden Sie die Doppelbelastung, während Sie auf die Rückerstattung der Kaution Ihres alten Vermieters warten.
Gut zu wissen: Für den Abschluss benötigen Sie einen unterschriebenen Mietvertrag. Holen Sie sich mit unserer Bürgschaftszusage alternativ eine kostenlose Vorabzusage für Ihren Vermieter.
Paula möchte sich den finanziellen Spielraum bewahren, ihr gespartes Geld braucht sie zum Leben in der Stadt, außerdem wäre eine neue Waschmaschine praktisch. Darum entscheidet sie sich für eine MietkautionsBürgschaft der R+V. Mit dem Berechnungstool rechnet sie ihren Beitrag ganz leicht aus: im Monat muss sie für die MietkautionsBürgschaft nur 5,50 EUR zahlen. Und der Vermieter ist auch einverstanden.
Ihre Bürgschaft steht ihr schnell und direkt bereits nach dem Online-Abschluss digital zur Verfügung. Jetzt stellt die R+V die Kaution in Form einer Bürgschaft.
Einige Jahre später ist Paula mit dem Studium fertig und möchte ausziehen. Bei Auszug stellt der Vermieter einen Schaden an der Wohnung fest. Außerdem ist noch eine Nebenkostennachzahlung zu leisten.
Der Vermieter geht direkt auf die R+V zu, wir informieren die Mieterin Paula. Wenn der Anspruch des Vermieters korrekt ist, kann sie jetzt den Schaden selbst wieder in Ordnung bringen. Oder wir zahlen für den entstandenen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Sicherheit von drei Kaltmieten). Anschließend fordert R+V die Rückzahlung des Betrags von Paula.
Natürlich kann auch Paula den Betrag von ihrem Vermieter zurückfordern, sollten seine Ansprüche nicht berechtigt sein.
Vorab das Wichtigste: Die Höhe der Mietkaution, die der Vermieter von Ihnen als Mietsicherheit verlangen kann, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kautionssumme darf nicht höher als das Dreifache der Kaltmiete sein. Das heißt: die Grundmiete der Wohnung ohne Betriebskosten und Abschlagszahlungen für Strom, Wasser etc.
Die monatlichen Beiträge für die R+V-MietkautionsBürgschaft ergeben sich aus der Höhe der Kaution. Das ist bereits ab 2,08 EUR im Monat in unserem Young-Tarif möglich (für junge Erwachsene bis 25 Jahre, Kaution 640 EUR, jährliche Zahlweise).
Auch wichtig zu wissen: Der Beitrag wird für unseren Service gezahlt, also die Bereitstellung der Mietbürgschaft. Forderungen sind nicht abgedeckt. Wenn die R+V im Rahmen der Bürgschaft Zahlungen für gerechtfertigte Forderungen an Ihren Vermieter leistet, beispielsweise für Nebenkostennachzahlungen, dann sind Sie verpflichtet, diese an die R+V in voller Höhe zurückzuzahlen.
Kautionshöhe | Monatsbeitrag bei jährlicher Zahlweise |
640 EUR | 2,08 EUR (im Young-Tarif) |
1.500 EUR | 5,86 EUR (im Standard-Tarif) |
2.500 EUR | 9,79 EUR (im Standard-Tarif) |
Gültigkeit der Bürgschaft für Vermieter und Hausverwaltungen
Die Kautionsbürgschaft ist für alle privaten Mietverhältnisse möglich. Wir können bei Vermietern und Hausverwaltungen bürgen, mit denen Sie einen Mietvertrag haben, wenn die Voraussetzungen (z. B. sich das Mietobjekt innerhalb Deutschlands befindet) erfüllt sind.
Die Bürgschaft hat keine feste Laufzeit und ist täglich kündbar
Sie brauchen Ihre MietkautionsBürgschaft nicht mehr, zum Beispiel weil Sie umziehen? Kein Problem. Schicken Sie uns einfach die vom Vermieter unterzeichnete Rückgabeerklärung auf der Rückseite der Bürgschaft per Post oder als PDF an miete@ruv.de. Liegt das Dokument nicht mehr vor, können Sie es hier für Ihren Vermieter downloaden.
Die Bürgschaft können Sie nicht beim Umzug mitnehmen und übertragen.
Wenn Sie umziehen, ist eine bestehende R+V-MietkautionsBürgschaft nicht auf den neuen Mietvertrag übertragbar. Bitte schließen Sie für die neue Wohnung eine neue R+V-MietkautionsBürgschaft ab.
Die MietkautionsBürgschaft ist ab dem Tag des Auszugs beitragsfrei (mit Nachweis)
Sie sind ausgezogen, aber Ihr Vermieter hat die Bürgschaft noch nicht zurückgegeben? Schicken Sie uns innerhalb von 3 Monaten einfach eine Kopie des Übergabeprotokolls oder die Kündigungsbestätigung an miete@ruv.de und wir berechnen Ihnen ab dem Auszugsdatum keinen Beitrag. Andernfalls gilt der Stichtag, an dem der Nachweis bei R+V eingeht.
Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist keine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Auf erstes Anfordern bedeutet, dass der Bürge (z. B. ein Versicherer) berechtigt ist, die Forderung des Vermieters (im Schadensfall) ohne vorherige Prüfung zu begleichen. Im Anschluss fordert der Bürge, in diesem Fall die Versicherungen, das Geld vom Mieter zurück.
Ihr Vorteil: Bei R+V haben Sie als Mieter oder Mieterin die Möglichkeit Stellung zu beziehen und den Schaden z. B. selbst in Ordnung zu bringen, bevor wir als R+V Zahlungen an den Vermieter leisten. In jedem Fall muss das Geld vom Mieter zurückgezahlt werden.
Tragen Sie die gewünschte Mietkaution und Zahlweise (monatlich, oder jährlich) ein.
Tragen Sie Ihre Kontaktdaten und aktuelle Meldeadresse ein. Hier besteht die Möglichkeit einen zweiten Mieter mit in die Bürgschaft aufzunehmen. Im Anschluss daran sind Angaben zu Ihrem neuen Mietobjekt sowie dem Vermieter erforderlich.
Wählen Sie die für Sie beste Zahlungsmöglichkeit (PayPal, SEPA Lastschriftmandat, Mastercard, Visa) aus und übermitteln Sie Ihre Zahlungsdaten.
Wir bieten verschiedene Möglichkeiten der Identifizierung an, zum Beispiel per E-Mail oder SMS.
Wenn alles geklappt hat und Sie die Bürgschaft sofort erhalten möchten, können Sie auf der Übersichtsseite die Bürgschaft sofort herunterladen.
Legen Sie die R+V-MietkautionsBürgschaft Ihrem Vermieter vor, wenn er Sie einfordert. Dies ist in der Regel bei der Schlüsselübergabe der Fall.
Das Mietobjekt, für das Sie einen Mietvertrag haben oder abschließen wollen, befindet sich innerhalb Deutschlands.
Bei der angemieteten Immobilie handelt es sich um eine private Immobilie, die nicht gewerblich genutzt wird.
Sie versichern, dass Sie das Mietobjekt selbst bewohnen.
Im Falle einer Wohngemeinschaft (WG) gibt es für die Wohnung einen Hauptmieter und es handelt sich nicht um die Anmietung eines WG-Einzelzimmers.
Sie leben nicht in einem Pflegeheim. Bei Heimunterbringung ist eine MietkautionsBürgschaft leider nicht möglich.
Ganz klar: Laut Mietrecht gibt es keine Verpflichtung für Vermieter, eine Kaution von Mietern zu verlangen. Sie muss daher im Mietvertrag vereinbart sein. Ist dort keine solche Regelung festgelegt, muss auch keine Kaution hinterlegt werden. Allerdings ist eine solche Sicherheit für den Vermieter der Standard bei Mietverträgen, sodass so gut wie immer beim Anmieten einer Wohnung eine Kaution von maximal 3 Netto-Monatskaltmieten gezahlt werden muss.
Bei der Anmietung einer Wohnung verlangen die meisten Vermieter eine Kaution. Diese müssen Vermieter auf einem Mietkautionskonto einer Bank oder einem Mietkautionssparbuch anlegen, getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters – denn rein rechtlich bleibt die Kaution im Besitz des Mieters. Zinsgewinne stehen dem Mieter zu. Allerdings variieren die Verzinsungsraten der Banken und müssen erfragt werden. Entsteht ein Schaden an der Wohnung kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, um die Kosten zu begleichen.
Mit einer Mietkautionsbürgschaft ist kein Mietkautionskonto bei einer Bank erforderlich und spart sehr viel Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten.
Der Vermieter darf die Mietsicherheit grundsätzlich erst nach Ende des Mietverhältnisses verwenden, um ausstehende Zahlungen abzurechnen oder Reparaturen zu bezahlen. Ausgenommen sind unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Vermieters.
Ansprüche des Vermieters ergeben sich häufig durch:
In seinen Urteilen weist der Bundesgerichtshof (BGH) im Detail auf die rechtmäßige Abrechnung der Mietkaution hin.
Gut zu wissen: Einige Haftpflichtversicherungen decken Mietsachschäden ab. Prüfen Sie daher Ihre Haftpflichtversicherung oder schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung der R+V ab.
Mit Beginn des Mietverhältnisses ist auch die Mietkaution fällig. Der Zeitpunkt ist im Mietvertrag festgelegt. Die Mietkaution kann in bar oder per Überweisung auf ein Mietkautionskonto oder per MietkautionsBürgschaft hinterlegt werden.
Hier muss man unterscheiden zwischen der Frist zur Rückzahlung der Kaution und der Verjährung.
Frist zur Rückzahlung der Kaution:
Endet ein Mietverhältnis, dann erwartet der Mieter die Rückzahlung der Kaution. Allerdings gesteht die Rechtsprechung dem Vermieter eine Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten zu. In dieser Frist kann der Vermieter prüfen, ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen, z. B. ob Schäden an der Wohnung entstanden sind oder ob noch Mietzinszahlungen offen sind.
Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung der Kaution:
Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Mietverhältnis beendet wurde (bzw. Anspruch fällig geworden ist).
Endet der Mietvertrag hat der Mieter grundsätzlich Anspruch, seine Kaution inklusive Zinsen zurückzuerhalten. Allerdings gesteht die Rechtsprechung dem Vermieter eine Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten zu. In dieser Frist kann der Vermieter prüfen, ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen, z. B. ob Schäden an der Wohnung entstanden sind oder ob noch Mietzinszahlungen offen sind.
Ihr Vorteil mit der R+V-MietkautionsBürgschaft ist, dass Sie nicht mehr auf die Rückzahlung der Kaution warten müssen. Es ist kein Bargeld an den Vermieter gezahlt worden und die MietkautionsBürgschaft kann täglich gekündigt werden. Dazu benötigen wir die vom Vermieter ausgefüllte Rückgabeerklärung, die zusammen mit der Bürgschaft übergeben wurde. Liegt das Dokument nicht mehr vor, können Sie es hier für Ihren Vermieter downloaden.
Der Vermieter füllt das Dokument aus und sendet es entweder an Sie zurück oder direkt an miete@ruv.de.
Ziehen Sie als Mieter aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aus, haben Sie gegenüber Ihrem Vermieter grundsätzlich Anspruch darauf, die Mietkaution zurückzuerhalten. Zahlt der Vermieter die Kaution nicht freiwillig zurück, muss auf Rückzahlung geklagt werden. Die Klage muss innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren erhoben worden sein. Bitte beachten Sie, dass der Vermieter eine Überlegungsfrist von 3-6 Monaten hat und eine Klage vorher daher nicht sinnvoll ist.
Ihr Vorteil mit der R+V-MietkautionsBürgschaft ist, dass in dem Fall nichts zu tun ist. Es ist kein Bargeld an den Vermieter gezahlt worden und die R+V-MietkautionsBürgschaft wird beitragsfrei gestellt, sobald Sie uns das Übergabeprotokoll zusenden. Eine Klage auf Rückgabe der Bürgschaft ist somit nicht erforderlich.
Bei einer Barkaution müssen Sie auf eine Rückzahlung klagen. Bei Klagen müssen die Anwalts- und Gerichtskosten vorgestreckt werden. Falls Sie verlieren, haben Sie nicht nur die Kaution verloren, sondern auch die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu begleichen.
Ihr Vorteil mit der Bürgschaft: Bei der R+V-MietkautionsBürgschaft muss der Vermieter klagen, wenn er die Ansprüche nicht plausibel machen kann (d. h. wenn er die Nichtzahlung einer Miete behauptet und der Mieter nicht das Gegenteil, z. B. durch Kontoauszüge, beweist). Oder wenn er ein Urteil zu seinen Gunsten oder Kostenvoranschläge für Reparaturen in der Wohnung hat, dann bekommt der Vermieter direkt das Geld von uns ausgezahlt. Behauptet der Vermieter aber nur, dass er Ansprüche hat, muss er klagen. Eine Barkaution hingegen könnte einfach einbehalten werden.
Die MietkautionsBürgschaft, umgangssprachlich auch Mietkautionsversicherung oder Kautionsbürgschaft, ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs – für neue und bestehende Mietverhältnisse!
Dabei leistet die R+V Versicherung als Bürge Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter zahlt diese Summe dann an die R+V zurück.
Ein Beispiel: Anna hat eine neue Wohnung gefunden, 3 Zimmer, 640 EUR kalt. Der Vermieter verlangt drei Nettomonatskaltmieten als Kaution, macht 1.920 EUR. Anna schließt eine R+V-MietkautionsBürgschaft ab, statt die Kaution in bar oder mehreren Raten zu zahlen.
Bei Auszug stellt der Vermieter einen Schaden an der Wohnung fest. Sie kann den Schaden selbst in Ordnung bringen. Oder die R+V zahlt dafür bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme. Anschließend fordert die R+V Versicherung den Betrag von Anna zurück.
Die Mietbürgschaft, auch als Mietkautionsversicherung bekannt, befreit Sie als Mieter nicht aus der Verpflichtung, berechtigten Forderungen Ihres Vermieters wegen Sachschäden, Rückständen bei Miete oder Nebenkostennachzahlungen nachzukommen. Die R+V bezahlt im Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme in der Mietbürgschaft, maximal jedoch die gesetzliche Obergrenze von drei Nettokaltmieten einer Wohnung. Wenn die R+V an Ihren Vermieter leistet, dann müssen Sie als Mieter den von der R+V Versicherung gezahlten Betrag erstatten.
Gut zu wissen: Einige Haftpflichtversicherungen decken Mietsachschäden ab. Prüfen Sie daher Ihre Haftpflichtversicherung oder schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung der R+V ab.
Sie wünschen weitere Informationen zu den Versicherungsbedingungen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Die Beitragshöhe richtet sich nach Höhe der erforderlichen Kaution. Die R+V-MietkautionsBürgschaft erhalten Sie bereits ab 2,08 EUR pro Monat bei einer Kaution in Höhe von 500 bis 1.000 EUR.
Weitere Beispiele: Bei einer Kaution von 1.800 EUR beträgt der Monatsbeitrag 8,25 EUR, bei einer Kaution in Höhe von 2.600 EUR liegen die Kosten für den Monatsbeitrag bei 11,92 EUR. Berechnen Sie Ihren monatlichen Beitrag hier selbst.
Unser Tipp: Sparen Sie bis zu 17% auf Ihren Beitrag bei jährlicher Zahlweise.
Bitte beachten Sie: Beim Beitrag zur MietkautionsBürgschaft handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr. Diese erheben wir dafür, dass wir die Haftung für Ihre Kaution für die Dauer Ihres Mietvertrags übernehmen. Mit Beendigung des Mietverhältnisses für die Wohnung entfällt auch die Zahlung der Gebühr. Eine Abzahlung der Mietkaution findet zu keinem Zeitpunkt statt.
Die MietkautionsBürgschaft benötigen Sie grundsätzlich, wenn Sie den Schlüssel von Ihrem Vermieter erhalten. Wenn Sie den digitalen Versandweg wählen, erhalten Sie die Bürgschaft, nach erfolgreicher Prüfung direkt im Anschluss. Der Postversand dauert in der Regel fünf Werktage.
Planen Sie den Antrag für die MietkautionsBürgschaft rechtzeitig ein oder datieren Sie die Bürgschaft bis zu 2 Monate vor, dann bekommen Sie die Urkunde per Post. Alternativ können Sie die Bürgschaft auch direkt per Post an Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung schicken lassen. Der Vermieter erhält zusätzlich ein offizielles Anschreiben mit allen Vorteilen der Bürgschaft. Sie erhalten eine Kopie der Bürgschaft. Das heißt Sie bezahlen den Beitrag erst, wenn die Bürgschaft gültig wird.
Hinweise: Für den Antrag der Bürgschaft muss der Mietvertrag bereits unterschrieben sein.
Mit einer R+V-MietkautionsBürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt, sind Sie maximal flexibel, denn der Kautionsvertrag, den Sie mit R+V geschlossen haben, ist nicht an feste Laufzeiten gebunden. Wenn Sie Ihre Bürgschaft nicht mehr brauchen, z.B. weil Sie umziehen, schicken Sie uns einfach das Kündigungsschreiben von Ihrem Mietvertrag. Sie müssen dann für diese Bürgschaft keine Beiträge mehr zahlen. Und sobald Sie uns die von Ihrem Vermieter unterzeichnete Rückgabeerklärung auf der Bürgschaft einreichen, wird die Bürgschaft storniert.
Gute Nachrichten: Die R+V-MietkautionsBürgschaft, bei anderen Versicherern Mietkautionsversicherung genannt, erhalten Sie ohne Wartezeit! Einfach den Antrag online ausfüllen, abschicken, fertig. Sofort nach dem erfolgreichen Absenden des Antrags erhalten Sie die Bürgschaft direkt zum Download als PDF, wenn Sie dies im Antrag gewählt haben. Alternativ kann die Bürgschaft auch per Post an Sie verschickt werden. Die Urkunde (Bürgschaft) übergeben Sie an Ihren Vermieter.
Sie benötigen Hilfe beim Beantragen Ihrer MietkautionBürgschaft? Nehmen Sie Kontakt zum Team der R+V auf:
Die MietkautionsBürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung ist an keine bestimmten Fristen gebunden. Das garantiert die maximale Flexibilität für Sie als Mieter.
Nachdem Sie die R+V-MietkautionsBürgschaft von uns erhalten haben, übergeben Sie diese Ihrem Vermieter. Wenn sie nicht mehr notwendig ist, weil das Mietverhältnis endet, lassen Sie sich die darauf vermerkte Rückgabeerklärung vom Vermieter unterzeichnen und schicken diese per Post oder E-Mail an die R+V zurück. Sobald Sie eine Kündigungsbestätigung oder Übergabeprotokoll Ihres Vermieters vorlegen, wird die Bürgschaft ab dem Ende des Mietverhältnisses ohne Beiträge fortgeführt. Für Sie als Mieter ergeben sich dadurch keine Nachteile. Übrigens: Für Ihre neue Wohnung können Sie bequem online eine neue MietkautionsBürgschaft abschließen.
Ihr Mietverhältnis endet und Sie ziehen aus der Wohnung aus, für die Sie eine Bürgschaft von uns erhalten haben? Kein Problem. Wenn die Bürgschaft nicht mehr erforderlich ist, lassen Sie die dazugehörige Rückgabeerklärung von Ihrem Vermieter signieren und schicken diese an die R+V zurück. Nachdem Sie eine Kündigungsbestätigung Ihres Vermieters oder Ihr Übergabeprotokoll vorgelegt haben, wird die entsprechende Bürgschaft ab dem Ende des Mietverhältnisses für Mieter beitragsfrei.
Sie wünschen weitere Informationen zu Ihrem Vertrag oder zur Mietkautionsversicherung im Allgemeinen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Eine Mietsicherheit bzw. Kaution kann nur verlangt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Laut § 551 Absatz 1 BGB darf sie höchstens drei Nettomonats-Kaltmieten betragen (ohne Betriebskosten und Abschlagszahlungen für Strom, Wasser usw.).
In den meisten Fällen übergeben Mieter die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses in bar oder überweisen sie auf ein separates Konto. Der Vermieter zahlt sie als Anlage zinsbringend auf ein eigenständiges Kautionskonto bzw. Sparbuch bei einer Bank im Namen des Mieters ein. Die Zinsen gehören ebenfalls dem Mieter.
Zusätzlich zur ersten Miete noch bis zu drei Netto-Monatskaltmieten aufzubringen, kann eine hohe finanzielle Belastung für den Mieter sein. Eine Alternative dazu ist die MietkautionsBürgschaft. Bei vielen Versicherern ist sie unter dem Namen Mietkautionsversicherung bekannt. Die MietkautionsBürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung ist schnell und günstig zu beantragen und bietet viele Vorteile für Mieter und Vermieter.
Ja, wenn Sie als Mieter bereits eine Barkaution hinterlegt haben, können Sie diese durch eine R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzen. Fragen Sie Ihren Vermieter, ob dieser damit einverstanden ist. Bei einigen Versicherern ist die MietkautionsBürgschaft unter dem Namen Mietkautionsversicherung bekannt.
Vermieter sind nicht verpflichtet, eine Bürgschaft von Versicherungen oder einem anderen Anbieter zu akzeptieren. Basierend auf unseren Erfahrungen stellen wir aber fest, dass immer mehr Vermieter mit der Mietbürgschaft vertraut sind und diese gerne annehmen. Denn sie bietet nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Vermieter zahlreiche Vorteile.
So erspart der Vermieter sich beispielsweise die Einrichtung eines Kautionskontos bei einer Bank sowie die dazugehörige Abrechnung von Zinsen und Steuern.
Sollte der Vermieter trotz der Vorteile, wie dem Wegfall eines Kautionskontos, die MietkautionsBürgschaft nicht akzeptieren, können Sie die Bürgschaft innerhalb von 30 Tagen kostenfrei zurückgeben.
Viele Mieter und Vermieter fragen sich, ob eine MietkautionsBürgschaft und eine Mietkautionsversicherung dasselbe sind. Das liegt daran, dass der Begriff Mietkautionsversicherung umgangssprachlich als Synonym für die Mietkautionsbürgschaft verwendet wird. Oft wird auch noch der Begriff Mietkautionspolice als Synonym für die Mietkautionsversicherung verwendet. Rechtlich ist der Begriff Mietkautionsversicherung jedoch nicht korrekt.
Wenn von Mietaval, Mietkautionsversicherung oder auch Kautionsversicherung die Rede ist, ist in den meisten Fällen eine Mietkautionsbürgschaft gemeint, mit der Sie als Mieter Ihre Mietkaution hinterlegen. Dabei leistet die R+V Versicherung als Bürge Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter zahlt diese Summe dann plus zusätzliche Kosten wie z.B. nachgelagerte Bearbeitungskosten an die R+V zurück.
Nein, die R+V-MietkautionsBürgschaft ist keine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Auf erstes Anfordern bedeutet, dass der Bürge (z. B. ein Versicherer) berechtigt ist, die Forderung des Vermieters (im Schadensfall) ohne vorherige Prüfung zu begleichen. Im Anschluss fordert der Bürge, in diesem Fall die Versicherungen, das Geld vom Mieter zurück.
Vorteil: Bei R+V hat der Mieter die Möglichkeit Stellung zu beziehen und den Schaden z. B. selbst in Ordnung zu bringen, bevor die R+V Zahlungen an den Vermieter leistet. In jedem Fall muss das Geld vom Mieter zurückgezahlt werden.
Ihr Vermieter meldet uns einen Schaden. In dem Fall informieren wir Sie umgehend und Sie können dazu Stellung nehmen.
Nun haben Sie die Möglichkeit, den Schaden an der Wohnung selbst zu beheben. Dann ist der Fall hiermit erledigt.
Ist der Schaden gerechtfertigt und Sie beheben ihn nicht selbst, begleicht die R+V Versicherung als Bürge innerhalb von 14 Tagen den Schaden.
Die Schadenssumme, die wir an den Vermieter leisten, ist durch die maximale Höhe der Bürgschaft von drei Nettokaltmieten begrenzt.
Im Anschluss zahlen Sie die Schadenssumme aus einer berechtigten Forderung Ihres Vermieters zuzüglich Kosten, wie z.B. nachgelagerten Bearbeitungskosten an uns zurück.