Eigentlich sollte die Regel allen bekannt sein: Parken auf Privatparkplätzen ist ohne Erlaubnis des Besitzers verboten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer und -fahrerinnen ihr Fahrzeug widerrechtlich auf Privatgrundstücken anderer abstellen. Das kann folgende Gründe haben: Entweder ist der Parkplatz nicht ausreichend gekennzeichnet oder es handelt sich um eine Person, die sich der Auszeichnung „Privat“ mutwillig widersetzt. Was Sie gegen Falschparker auf Ihrem Privatgrundstück tun können und mehr erklären wir Ihnen hier.
Unberechtigtes Parken auf Privatgrundstücken: Welche Maßnahmen sind rechtlich erlaubt?
Zunächst einmal müssen Sie überprüfen, ob klar erkennbar ist, dass es sich bei Ihrem Stellplatz um einen Privatparkplatz handelt. Mit einem Parkplatzschild, auf dem „Privat“ oder noch besser „Privatparkplatz“ steht, sind Sie auf der sicheren Seite. Eigentümer von Wohnungen mit Anliegerparkplätzen sowie Geschäfte mit Kundenparkplätzen sollten außerdem Schilder anbringen, auf denen eindeutig geregelt ist, wer dort parken darf. Hierfür bieten sich folgende Aufschriften an:
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Kundenparkplatz
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Nur für Anlieger
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Parkscheinpflicht
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Parken für 1h erlaubt. Bitte Parkscheibe verwenden!
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Parken verboten
Erleiden Sie Schäden durch Parkrempler, bietet die R+V Versicherung umfassenden Schutz – die Schaden-Hotline ist rund um die Uhr erreichbar und der Werkstattservice der Kfz-Versicherung umfasst Leistungen wie:
- Abholung und Rücktransport
- Reparatur
- Kostenloses Ersatzfahrzeug
- Innen- und Außenreinigung
Personen, die bereits eine Parkplatzbeschilderung angebracht haben, sich jedoch trotzdem immer wieder über unberechtigtes Parken auf ihrem Privatgrundstück ärgern, sind berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die Abschleppkosten trägt der Falschparker, denn dieser hat nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ begangen. Eine solche Straftat liegt vor, wenn ein Falschparker den Besitzer des Parkplatzes „in seinem Besitz stört“ – und zwar auch dann, wenn noch weitere Plätze frei bleiben.
Hinweis für Parkplatz-Mieter
Auch Mieter von Parkplätzen gelten in diesem Fall als Besitzer. Ist ein gemieteter Stellplatz belegt, dürfen Mieter die entsprechenden Fahrzeuge für das Fremdparken auf Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.
Wenn Sie es leid sind, in regelmäßigen Abständen den Abschleppdienst zu rufen, können Sie auf Ihre Parkplatzbeschilderung auch „Widerrechtliches Parken auf Privatgrundstück ist verboten“ schreiben. Noch eindrücklicher ist allerdings folgende Aufschrift:
„Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.“
Dieser Zusatz und die Drohung mit einem Abschleppunternehmen zeigt Wirkung, denn die wenigsten Autofahrer bezahlen gerne Abschleppkosten von bis zu 250 Euro.
Sie haben es mit einem Wiederholungstäter zu tun, der Ihre Beschilderung missachtet und sein Auto weiterhin ohne Skrupel auf Ihrem Privatparklatz abstellt? In diesem Fall haben Sie als Grundstückbesitzer die Möglichkeit gegen das unberechtigte Parken und die Besitzstörung auf Ihrem Privatgrundstück vorzugehen und eine Unterlassungserklärung zu beantragen.
Mit folgenden Unterlagen können Sie bei einem Anwalt Ihrer Wahl eine Unterlassungserklärung beantragen:
- KfZ-Kennzeichen des Falschparkers
- Fotos oder schriftliche Zeugenaussagen, die das Falschparken beweisen
Die hierdurch entstandenen Anwaltsgebühren müssen der Halter oder die Halterin des unberechtigt geparkten Fahrzeuges auf Ihrem Privatgrundstück übernehmen. Anschließend wird der Falschparker dazu aufgefordert, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sobald er oder sie erneut auf Ihrem Privatparkplatz parkt, droht von nun an eine hohe Vertragsstrafe.
Vor allem in Großstädten sind Parkplätze hart umkämpft. Anwohner ohne eigenen Stellplatz weichen deshalb häufig auf Supermarktparkplätze in der Nähe aus. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Denn für „Fremdparker“ auf Kundenparkplätzen kann es schnell teuer werden. Sofern Sie auf einem Supermarktparkplatz parken, ohne sich an die dort herrschenden Parkregeln zu halten, handelt es sich nämlich ebenfalls um unberechtigtes Parken auf einem Privatgrundstück.
Aus diesem Grund sollten Sie immer die Beschilderung beachten. Parken Sie daher nie ohne Parkscheibe auf einem Privatparkplatz eines Geschäftes, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Regeln für Ihr Parken auf dem Supermarktparkplatz
Bedenken Sie, dass manche Parkregeln nur an der Einfahrt zum Parkplatz zu finden sind.
Konsequenzen, wenn das Auto längere Zeit auf einem Supermarktparkplatz steht
Ist Parken auf einem Supermarktparkplatz nach Ladenschluss erlaubt?
Zuletzt aktualisiert: März 2022
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