Beim Aufbruch des eigenen Fahrzeuges kommt oft zu dem materiellen Verlust noch ein hoher Zeitaufwand für die Beschaffung von Ersatz hinzu. Häufig können Opfer nicht entschädigt werden, weil sie nach der Tat aus Unkenntnis falsch gehandelt haben. Dies gilt insbesondere bei Aufbrüchen und Diebstählen im Ausland.
Autoaufbruch im Ausland: Was ist zu tun?
Die Voraussetzung für eine Entschädigung ist eine entsprechende Versicherung. Für Schäden, die durch den Aufbruch am Fahrzeug entstanden sind, oder durch Diebstahl von im Fahrzeug eingebauten Teilen kommt die Teilkaskoversicherung auf, ebenso, wenn das Fahrzeug komplett entwendet wurde. Die Teilkasko ist auch Bestandteil jeder Vollkaskoversicherung.
Bei Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug greift, sofern vereinbart, je nach Sachlage der erweiterte Diebstahlschutz der Hausratversicherung.
Grundlage für einen Versicherungsschutz bilden immer die Regelungen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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Überprüfen Sie genau, was alles fehlt und erstellen Sie eine Liste, in der die gestohlenen Gegenstände aufgeführt und beschrieben sind. Führen Sie auch etwaige Gerätenummern und Produktbezeichnungen auf.
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Lassen Sie bei Verlust sofort Handy, Scheck- und Kreditkarten, sowie die elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises sperren.
Hotline für die Sperrung aller Karten aus dem Ausland: +49 - 116116 sowie +49 - 30 4050 4050 -
Sind Ihnen im Ausland Ihre Ausweispapiere gestohlen worden, müssen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu Ihrer diplomatischen Vertretung aufnehmen.
Telefonnummer aus dem Ausland: +49 - 30 50002000 -
Machen Sie Aufnahmen von den beschädigten Fahrzeugteilen, zum Beispiel eingeschlagene Fenster, beschädigte Türschlösser, herausgerissene Kabel usw.
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Suchen Sie die Umgebung des Fahrzeuges ab. Viele Diebe haben es nur auf Bargeld und Wertgegenstände abgesehen und werfen nach dem Einbruch für sie wertlose Gegenstände achtlos weg.
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Suchen Sie so schnell wie möglich die nächste Polizeistelle auf, um Anzeige zu erstatten. Ohne zeitnahe polizeiliche Anzeige kann die Versicherung nicht regulieren. Es kann passieren, dass Sie im Ausland bei der Polizeistelle nicht verstanden werden. Bitten Sie jemanden, der die Landessprache spricht, Sie zu begleiten, oder Ihnen zumindest Ihre Stehlgutliste in Landessprache zu übersetzen, damit diese polizeilich aufgenommen werden kann.
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Melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung und stellen Sie folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Eine genaue Beschreibung des Tatherganges,
- das Polizeiprotokoll bzw. das polizeiliche Aktenzeichen,
- eine Stehlgutliste, in der die gestohlenen Gegenstände mit Anschaffungswert, Beschreibung und Alter eingetragen sind. Fügen Sie, sofern möglich, Rechnungen mit hinzu.
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Lassen Sie Schäden an Fenstern und Türen nach Abstimmung mit Ihrem Versicherer so schnell wie möglich reparieren und bewahren Sie die Rechnung für die Teilkaskoversicherung auf. Ein bereits aufgebrochenes Fahrzeug in dem sich noch Reisegepäck befindet, ist eine Einladung für erneuten Diebstahl.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2023
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