Privathaftpflichtversicherungen gehören zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie in jedem Fall abschließen sollten. Denn Sie haften für jeden Schaden, den Sie bei anderen verursachen. Das kann schnell teuer werden. Zum Glück sind gute private Haftpflichtversicherungen vergleichsweise günstig. Und: Die Beiträge können Sie von der Steuer absetzen.

Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen
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Die Privat-Haftpflicht ist eine Vorsorgeaufwendung
Eine Privathaftpflichtversicherung sichert Sie bei Schäden ab, die beispielsweise durch Unfälle entstehen. Weil diese Absicherung so wichtig ist, erkennt der Gesetzgeber die Haftpflicht als Vorsorgeaufwendung an, die Sie steuerlich absetzen können.
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Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen
Insgesamt dürfen Angestellte sonstige Vorsorgeaufwendungen von bis zu 1.900 Euro steuerlich geltend machen. Für Selbstständige beträgt die Höchstgrenze 2.800 Euro. Solange Ihr Gesamtbetrag diesen Wert nicht übersteigt, können Sie Ihre Versicherung eintragen.
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Beiträge nachweisen
Den jährlichen Beitragsnachweis bekommen Sie von Ihrer Versicherung in der Regel automatisch zugesendet. Es genügen aber auch die Kontoauszüge zu Ihren Beitragszahlungen, gegebenenfalls zusammen mit dem Versicherungsvertrag.
Privathaftpflichtversicherungen zählen zu den sogenannten „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, die Sie steuerlich geltend machen können. Sofern Sie den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft haben, lohnt es sich, die Privathaftpflicht in der Steuererklärung anzugeben und somit weniger Einkommensteuer zu zahlen.
Der derzeit zulässige Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen beträgt 1.900 Euro für Angestellte, Auszubildende, Studierende und Rentner und 3.800 Euro für Selbstständige. Hierzu zählen auch Beiträge zu den folgenden Versicherungen:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Risikolebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- weitere Versicherungen, die der Vorsorge dienen.
Damit Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung geltend machen können, müssen Sie im entsprechenden Kalenderjahr steuerpflichtige Einnahmen gehabt haben. Außerdem gibt es einen Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Wenn Sie diesen durch sonstige Versicherungen und Leistungen noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie Ihre Privat-Haftpflicht absetzen.
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Selbstständige
Selbstständige können pro Jahr insgesamt 3.800 Euro an sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Hierzu zählt auch die Privat-Haftpflicht.
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Ehe- und eingetragene Lebenspartner
Bei einer gemeinsamen Steuererklärung addieren Sie einfach beide Höchstgrenzen. In diesem Rahmen können Sie alle Vorsorgeleistungen anrechnen lassen.
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Angestellte, Rentner, Studenten, Auszubildende
Für Angestellte, Rentner, Studierende und Auszubildende beträgt der Höchstbetrag für Vorsorgeleistungen, zu denen auch Ihre Privat-Haftpflicht zählt, 1.900 Euro.
Ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht?
Nein. Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber wenn Sie schuldhaft einen Schaden verursachen, müssen Sie für die Folgen geradestehen. Dabei ist es egal, ob Sie den Schaden aus Versehen, aus Leichtsinn oder aus Unachtsamkeit verursachen. Und das kann richtig teuer werden. Um sich gegen hohe Schadenersatzzahlungen abzusichern, ist eine Privat-Haftpflicht daher unbedingt empfehlenswert.
Sie haben den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung noch nicht ausgeschöpft? Dann können Sie Ihre Privathaftpflicht in der Anlage 4 „Vorsorgeaufwand” eintragen und damit Steuern sparen.
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Ihre Privathaftpflichtversicherung können Sie als Sonderausgabe in Zeile 48 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ angeben.
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Wenn Sie das ELSTER-Formular oder eine Steuersoftware benutzen, müssen Sie in der Regel keine Belege dazu einreichen. Da das Finanzamt sie aber nachträglich zur Überprüfung anfordern kann, sollten Sie gegebenenfalls alles zur Hand haben. Bewahren Sie den Beitragsnachweis auf, den Sie jedes Jahr von Ihrer Versicherung bekommen. Als Nachweis genügen aber auch der Versicherungsvertrag und die Kontoauszüge, die Ihre Beitragszahlungen belegen.
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Denken Sie auch daran, die Unterlagen zu anderen Vorsorgeaufwendung aufzubewahren, die Sie in Ihrer Steuererklärung angegeben haben. Wenn Sie über mehrere Haftpflichtversicherungen verfügen, zum Beispiel eine Tierhalter-, Berufs- oder Bauherren-Haftpflicht, können Sie die Kosten zusammenrechnen und die Summe in Ihre Steuererklärung eintragen.
Fakten zur Steuererklärung
Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben Sie damit bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Andernfalls können Sie Steuererklärungen bis zu 4 Jahren rückwirkend einreichen, um gegebenenfalls noch eine Rückerstattung zu erhalten.
Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie selbständig sind, Nebeneinkünfte oder Entgeltersatzleistungen bezogen haben oder beim Finanzamt Freibeträge beantragt haben. Auch wenn Sie eine Rente oder Pension beziehen, die den Grundfreibetrag übersteigt, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Bei freiwilliger Abgabe | Bei verpflichtender Abgabe | |
Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | 31.10.2021 |
Für das Steuerjahr 2021 | 31.12.2025 | 31.10.2022 |
Für das Steuerjahr 2022 | 31.12.2026 | 30.09.2023 |
Für das Steuerjahr 2023 | 31.12.2027 | 31.08.2024 |
Für das Steuerjahr 2024 | 31.12.2028 | 31.07.2025 |
Für das Steuerjahr 2025 | 31.12.2029 | 31.07.2026 |
Die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung
Die berufliche Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung
Gut zu wissen: Sie können noch weitere Haftpflichtversicherungen steuerlich geltend machen. Hier finden Sie eine Übersicht.
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Private Haftpflichtversicherung
Die Private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie bei Dritten im privaten Umfeld verursachen.
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Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen, die durch die Berufsausübung entstehen.
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Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei anderen verursachen.
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Hunde-Haftpflicht
Die Hunde-Haftpflicht versichert Sie gegen Schäden durch Ihren Hund gegenüber Dritten.
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Pferdehaftpflicht
Die Pferdehaftpflicht übernimmt Kosten für Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht handelt es sich um eine Absicherung für Eigentümer und Vermieter bei Schaden in ihrem Haus und Grund.
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Jagdhaftpflicht
Eine Jagdhaftpflicht-Versicherung bietet Haftungsschutz bei Jagdunfällen und Schäden durch Jagdhunde.
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Bootshaftpflicht
Die Bootshaftpflicht deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Wasserfahrzeug verursachen.
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Gewässerschaden-Haftpflicht
Die Gewässerschaden-Haftpflicht schützt bei Gewässerverunreinigung, z. B. wenn Öl aus Ihrem Tank läuft.
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Bauherren-Haftpflicht
Die Bauherren-Haftpflicht greift bei Schäden durch Unfälle oder Gefahren auf Ihrer Baustelle.
Neben der privaten und beruflichen Haftpflicht können Sie weitere Versicherungen in der Steuererklärung geltend machen. Auch viele Formen der Altersvorsorge werden steuerlich begünstigt. Für diese legt der Gesetzgeber jedes Jahr eigene Höchstbeträge fest. Seit 2023 sind Beiträge zur Basisrente im Rahmen dieser Höchstbeträge zu 100 Prozent absetzbar.
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Krankenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Sie vollständig als Sonderausgaben absetzen. Das gilt auch für die private Basis-Krankenversicherung. Das Finanzamt erkennt die Krankenkassenbeiträge auch dann an, wenn sie die Höchstgrenze überschreiten.
Alle Beiträge und Bausteine über den Basisschutz hinaus können bis zum verfügbaren Höchstbetrag separat als Vorsorgeleistung angesetzt werden.
Krankenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Sie vollständig als Sonderausgaben absetzen. Das gilt auch für die private Basis-Krankenversicherung. Das Finanzamt erkennt die Krankenkassenbeiträge auch dann an, wenn sie die Höchstgrenze überschreiten.
Alle Beiträge und Bausteine über den Basisschutz hinaus können bis zum verfügbaren Höchstbetrag separat als Vorsorgeleistung angesetzt werden.
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Pflegeversicherung
Auch die gesetzliche oder private Pflegeversicherung können Sie vollständig absetzen. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Basis-Krankenversicherung werden die Beiträge zur Pflegeversicherung bis zur Höhe der sogenannten Basisabsicherung in voller Höhe als Vorsorgeaufwendung anerkannt, selbst wenn sie die Höchstgrenze überschreiten.
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Private Unfallversicherung
Ihre private Unfallversicherung können Sie als Vorsorgeleistung geltend machen, wenn Sie die zulässige Höchstgrenze noch nicht erreicht haben. Eine berufliche Unfallversicherung können Sie als Werbungskosten angeben. Deckt Ihre Versicherung sowohl den privaten als auch den beruflichen Teil ab, geben Sie je 50 Prozent der Beitragszahlung als Vorsorgeleistung und als Werbungskosten an.
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Altersvorsorge
Die sogenannte Basisversorgung oder Basisrente können Sie als Vorsorgeaufwand bis zu einem Höchstbetrag steuerlich geltend machen, der jährlich neu berechnet wird. 2024 liegt er bei 27.566 Euro für Ledige und 55.132 für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Zur Basisversorgung gehören neben der gesetzlichen Rentenversicherung, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist, insbesondere die Rürup-Rente sowie Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie im Rahmen der Freibeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige geben sie als Sonderausgaben an. Handelt es sich bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung um einen Zusatzbaustein einer anderen Versicherung, können Sie den entsprechenden Beitragsteil als Sonderausgaben angeben.
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Risikolebensversicherung
Auch die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen, die Sie steuerlich geltend machen können, sofern Sie den Höchstbetrag für Vorsorgeleistungen noch nicht erreicht haben. Die Kosten für Ihre Risikolebensversicherung tragen Sie in der Steuererklärung unter Sonderausgaben ein.
Die private Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie in jedem Fall haben sollten. Der Staat zählt sie zu den Vorsorgeaufwendungen. Die Kosten dafür können Sie als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.
Die Höchstgrenze für Sonderausgaben liegt bei 1.900 Euro für Angestellte bzw. 2.800 Euro für Selbstständige. Bei einer gemeinsamen Steuererklärung werden die Beträge addiert. Wenn Sie die Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung angeben, sichern Sie sich mögliche Steuervorteile.
Ja. Die private Haftpflicht zählt zu den Vorsorgeaufwendungen und kann von der Steuer abgesetzt werden.
Ja. Die Berufshaftpflicht können Selbstständige und Freiberufler als Betriebskosten anrechnen lassen. Angestellte können ihre Berufshaftpflicht als Werbungskosten geltend machen.
Ja, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Sie vollständig geltend machen. Sie zählen als Vorsorgeaufwendungen und werden bevorzugt als Sonderausgaben angerechnet. Das bedeutet: Selbst wenn Ihr Beitrag zur GKV den zulässigen Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte bzw. 3.800 Euro für Sebstständige überschreitet, wird er vollständig angerechnet. Allerdings können Sie dann keine weiteren Vorsorgeleistungen mehr geltend machen, zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug überwiegend beruflich nutzen, können Sie die Kosten für die Kfz-Haftpflicht absetzen. Angestellte können sie als Werbungskosten geltend machen, bei Selbstständigen und Freiberuflern fällt die Kfz-Haftpflicht unter Betriebsausgaben.
Nutzen Sie Ihr Fahrzeug privat und beruflich, geben Sie die Versicherungsbeiträge anteilig in Ihrer Steuererklärung an. Für rein privat genutzte Fahrzeuge kann die Kfz-Haftpflicht in der Regel nicht abgesetzt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich am besten steuerlich beraten.
Neben der privaten Haftpflichtversicherung können Sie vor allem folgende Versicherungen steuerlich geltend machen:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Regel vollständig als Sonderausgaben absetzbar.
- Unfallversicherung: Die Unfallversicherung kann als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden.
- Arbeitslosenversicherung: Freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zum Beispiel für Freiberufler, sind ebenfalls absetzbar.
- Rentenversicherung: Die Rürup-Rente (Basisrente) können Sie seit 2023 als Sonderausgabe zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. Bei der Riester-Rente erfolgt die Förderung entweder durch Steuerersparnisse oder staatliche Zulagen, die unter anderem von Ihrem Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder abhängt. Das Finanzamt prüft automatisch, von welcher Option Sie mehr profitieren.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie kann ebenfalls als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
- Rechtsschutzversicherung: Die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung können teilweise anrechenbar sein, wenn sie berufliche Risiken abdecken. Privat genutzte Anteile können Sie nicht anrechnen lassen.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Wenn Sie Ihr Fahrzeug beruflich nutzen, können Sie die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
- Wohngebäude- und Hausratversicherung: Diese Versicherungen können nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie sich auf vermietete Immobilien beziehen. Bei selbstgenutzten Immobilien und Hausrat ist das nicht der Fall.
Ja. Das Bundessteuerrecht gilt in allen Bundesländern.
Um die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Privathaftpflichtversicherung
- Die Versicherung muss auf Ihren Namen abgeschlossen sein. Wenn Sie eine Familienversicherung haben, kann der Versicherungsnehmer die Kosten geltend machen.
- Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen darf nicht überschritten werden. Er beträgt 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro für Selbstständige, bei Paaren, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden die Beträge addiert. Die Pflege- und die Krankenversicherung haben hier Vorrang, werden also immer zuerst vor anderen Vorsorgeaufwendungen angerechnet.
2. Berufliche Haftpflichtversicherung
- Die Versicherung muss einen klaren beruflichen Bezug haben.
- Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer machen Sie die gezahlten Beträge als Werbungskosten geltend.
- Selbstständige und Freiberufler geben die Berufshaftpflichtversicherung als Betriebsausgaben an.
Für den Fall, dass das Finanzamt Belege anfordert, sollten Sie den Beitragsnachweis oder den Versicherungsvertrag und die Kontoauszüge vorliegen haben, die Ihre Beitragszahlungen belegen.
Ja. Bei einer gemeinsamen Steuererklärung geben Sie die Kosten komplett als Sonderausgaben an. Bei getrennten Steuererklärungen kann die Person die Versicherungsbeiträge eintragen, auf deren Namen die Police läuft. Wenn beide Partner Versicherungsnehmer sind, geben Sie jeweils Ihren Kostenanteil in Ihren Steuererklärungen an.
Beträge, die von der Steuer abgesetzt werden, mindern Ihre zu versteuernden Einkünfte. Das bedeutet, dass die Kosten für Ihre Privathaftpflicht von Ihren Einnahmen abgezogen werden. Und das senkt die zu zahlende Steuer. Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch einige Versicherungen gehören, können bis zu einem Höchstwert von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro für Selbstständige abgesetzt werden. Bei Paaren, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden die Beträge addiert.
Schon seit 2017 müssen Sie Ihrer Steuererklärung keine Belege mehr beilegen. Es gilt die so genannte Belegvorhaltepflicht. Es kann vorkommen, dass das Finanzamt nachträglich Belege anfordert.
Bewahren Sie Ihre Unterlagen deshalb unbedingt auf. Ihre Zahlungen zur privaten Haftpflichtversicherung können Sie durch den jährlichen Beitragsnachweis belegen, den Sie von Ihrer Versicherung bekommen. Alternativ genügt aber auch der Versicherungsvertrag und die Kontoauszüge zu den Beitragszahlungen.
Für die Haftpflichtversicherung selbst gibt es keinen Höchstbetrag. Insgesamt können aber nur Vorsorgeaufwendungen bis 1.900 Euro bzw. 3.800 Euro für Selbstständige, bei Paaren mit gemeinsamer Steuererklärung bis zur Summe beider Beträge abgesetzt werden.
Das Finanzamt kann einen Nachweis zur Überprüfung anfordern. Bewahren Sie Ihren Versicherungsvertrag während der kompletten Vertragslaufzeit auf.
Zuletzt aktualisiert: April 2025
R+V-Team
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